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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Asserieren - Assignaten.

Alfredi regis" (hrsg. von Parker, Lond. 1574; von Wise, Oxf. 1722; in den "Monum. histor. brit.", 1848).

Asserieren (lat.), mit Bestimmtheit aussagen, behaupten.

Assermentieren (franz., spr. mangt-), eidlich in Pflicht nehmen, vereidigen.

Assertion (lat.), aufgestellte Behauptung; speziell im römischen Recht in Bezug darauf, ob jemand ein Sklave oder freier Mann sei.

Assertorisch (lat.), behauptend, versichernd; daher assertorischer Eid, die eidliche Versicherung einer Aussage, im Gegensatz zum promissorischen Eide, der eidlichen Bestärkung einer Zusage oder eines Verbrechens. A. nennt man auch ein schlechthin (d. h. weder als bloß möglich, wie im problematischen, noch als notwendig, wie im apodiktischen) wirklich bejahendes oder verneinendes Urteil, z. B.: Cajus ist ein Gelehrter, oder: Cajus ist kein Gelehrter. Dasselbe bestimmt stärker als das problematische, schwächer als das apodiktische Urteil (vgl. Urteil).

Asservieren (lat.), aufbewahren.

Assessor, Beisitzer einer Behörde, besonders eines Gerichts- oder Verwaltungskollegiums. Man unterscheidet nach der Verschiedenheit der Behörden, bei welchen Assessoren angestellt zu werden pflegen, Regierungs-, Amts-, Kreis-, Gerichts-, Bergamts-, Medizinalassessoren etc. Nach dem preußischen Gesetz vom 6. Mai 1869 wird der Referendar, welcher die zweite, sogen. große Staatsprüfung bestanden hat, zum Gerichtsassessor ernannt. Bevor er aber zu dieser Prüfung zugelassen werden kann, muß er eine vierjährige Vorbereitungszeit im praktischen Dienst bei den Gerichten erster und zweiter Instanz, bei der Staatsanwaltschaft und bei den Rechtsanwalten und Notaren zurückgelegt haben. Das Assessorenexamen ist teils mündlich, teils schriftlich und soll einen wesentlich praktischen Charakter an sich tragen. In der Verwaltung erfolgt die Ernennung zum Regierungsassessor nach dem preußischen Gesetz vom 11. März 1879 nach bestandenem zweiten Examen, und nachdem der Betreffende die erste juristische Prüfung bestanden, zwei Jahre bei den Gerichtsbehörden gearbeitet hat und, demnächst zum Regierungsreferendar ernannt, zwei Jahre in der Verwaltung thätig gewesen ist.

Assi, Adolphe Alphonse, franz. Kommunist, geboren um 1840 zu Roubaix (Norddepartement), erlernte die Mechanik, trat mit 17 Jahren als Freiwilliger in die französische Armee, desertierte jedoch bald nach der Schweiz, ging von da nach Italien und diente unter Garibaldi. Amnestiert, kehrte er 1864 in seine Heimat zurück und erhielt Arbeit in den Werkstätten in Creuzot. Von seinen Kameraden zum Aufseher der Unterstützungskasse zu Creuzot gewählt, wurde er beim Ausbruch eines Streiks 19. Jan. 1870 von dem Besitzer der Werke, Schneider, entlassen. Dies war das Signal zu einer allgemeinen Arbeitseinstellung, die von der Pariser Internationale unterstützt wurde und sich im April wiederholte. Als Urheber derselben wurde A. 1. Mai in Paris verhaftet, jedoch wegen mangelnden Beweises freigelassen. Die Ereignisse in Creuzot machten A. schnell populär in den öffentlichen Versammlungen, in denen er sich häufig als Redner hören ließ. Während der Belagerung von Paris war er Leutnant in einem Korps Franctireurs, den Guerillas der Isle de France. Vor dem 18. März 1871 gehörte er zu den thätigsten Mitgliedern des Zentralkomitees der föderierten Nationalgarden von Paris und war zuletzt Präsident desselben, welcher Stellung er seine Wahl in die Kommune von Paris verdankte. Zum Mitglied des allgemeinen Sicherheitsausschusses ernannt, wurde er 4. April 1871 auf Befehl seiner Kollegen verhaftet, die in ihm den Einfluß des Zentralkomitees, das seine Macht nicht ganz aufgegeben hatte, zu vernichten gedachten. Erst 15. April wurde er freigelassen. Am Tag nach dem Eindringen der Versailler Armee in Paris wurde er 23. Mai während einer nächtlichen Rekognoszierung gefangen genommen und 2. Sept. 1871 vom Kriegsgericht in Versailles zu Festungshaft verurteilt. Am 24. Dez. d. J. kam er in das Fort Boyard und wurde 8. Mai 1872 nach Neukaledonien deportiert, von wo er 1880 zurückkehrte.

Assibilation (lat.), ursprünglich die Eigenheit einiger Sprachen, vor Suffixen (besonders mit m, k, t anlautenden) den Zahnzischlaut einzuschieben, wie sie namentlich im Griechischen, Slawischen, Lettischen und Deutschen vorkommt, z. B. hochdeutsch "kannst" (got. "kant", altnord. "kannt"). Viele Neuere gebrauchen auch das Wort A. für das, was man nach Schleichers Vorgang sonst Zetazismus nannte: die Wandlung eines momentanen Lautes in jenen Zischlaut einem nachfolgenden i oder j zu Gefallen, das dann meistens ausgestoßen wird; z. B. Zeus für sanskrit. Djaus, griech. mesos für lat. medius. Auch in den altitalischen Sprachen verbreitet, nimmt dieser Vorgang überhand im Romanischen, z. B. lat. faciat (bis in die Kaiserzeit fakiat gesprochen), volsk. fasia, ital. faccia (cc wie tsch), portug. faça (fassa gesprochen), franz. fasse. Schon im Lateinischen geriet die Schrift durch diesen Wandel so ins Schwanken, daß wir nicht wissen, ob wir conditio oder condicio schreiben sollen. Die ganze Erscheinung läuft auf ein erfolgreiches Streben des i und j hinaus, die vorhergehenden momentanen Laute (im Slawischen auch Dauerlaute) sich homogen zu gestalten, und darf insofern zur Assimilation (s. d.) gerechnet werden. - Assibilieren, zischend aussprechen.

Assidieren (lat.), beisitzen.

Assiduität (lat.), Ausdauer, Beharrlichkeit.

Assiénto (span.), "Vertrag, Akkord", besonders der Vertrag, durch welchen eine fremde Nation, mit Ausschließung andrer, von der spanischen Regierung das Recht erhielt, auf eine bestimmte Anzahl von Jahren gegen eine gewisse Abgabe Negerskaven ^[richtig: Negersklaven] aus Afrika in die spanischen Kolonien in Amerika einzuführen und Handel (Assientohandel) damit zu treiben.

Assiette (franz.), Teller, kleine flache Schüssel; auch Gemütsstimmung, Fassung; in der Reitkunst s. v. w. feste Haltung.

Assignant (lat.), Aussteller einer Anweisung. Assignat, der, auf welchen eine Anweisung ausgestellt ist, der sie zu zahlen hat, der Bezogene. Assignatar, der mit der Einziehung der Anweisung Betraute.

Assignaten (franz. assignats), Anweisungen, besonders jenes französische Papiergeld, das 19. April 1790 von der Nationalversammlung zur Tilgung der Nationalschuld dekretiert wurde. Es bestand anfangs in Anweisungen auf den Wert der eingezogenen geistlichen Pfründen (daher die Bezeichnung "Assignaten"), später auch auf den der königlichen und Emigrantengüter, bei deren Veräußerung die Assignaten an Zahlungs Statt angenommen werden sollten. Bald darauf wurde den Assignaten Zwangskurs verliehen. Zuerst wurden für 400 Mill. Livres, nach einigen Monaten besonders auf Mirabeaus Betrieb weitere 800 Mil. Livres und nach und nach für 45,578 Mill. ausgegeben. Man hatte Assignaten von 10,000, 1000, 500, 250, 125, 100, 50, 25, 15, 10 und 5 Livres und zwar in verschiedenem Format, von weißem, gelbem, blauem, rotem und grünem Papier, mit mancherlei Devisen