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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Lohfarbe - Lohr.

bei Geschichte und Naturwissenschaft, bereiste 1846-1847 Kanada und die Vereinigten Staaten, sammelte hier Materialien zu einer Geschichte der Deutschen in Amerika, wovon ein Teil in den Schriften: "Des deutschen Volkes Bedeutung in der Weltgeschichte" (Cincinnati 1847) und "Geschichte und Zustände der Deutschen in Amerika" (das. 1848; 2. Ausg., Götting. 1855) verarbeitet ist, und kehrte Ende 1847 über Frankreich nach Paderborn zurück, wo er 1848 die "Westfälische Zeitung" gründete. Im Frühjahr 1849 ward er zum Abgeordneten für die Zweite Kammer in Berlin gewählt, wo er sich zur gemäßigten Linken hielt, bekleidete darauf einige Jahre lang das Amt eines Stadtverordnetenvorstehers in Paderborn, habilitierte sich 1853 als Privatdozent für Staats- und Rechtsgeschichte in Göttingen und folgte 1855 einem Ruf als Professor an die Universität zu München, wo ihn König Max in seine Umgebung zog. Später ward er Mitglied der königlichen Akademie der Wissenschaften und wurde 1865 zum Direktor des bayrischen Reichsarchivs und 1875 zum Geheimrat ernannt. Im Auftrag des Königs Max machte er 1863 eine Reise nach Rom und Unteritalien, 1873 bereiste er im Auftrag des Königs Ludwig II. die Kanarischen und griechischen Inseln, 1875 Cypern und Kreta. Löhers litterarische Thätigkeit erstreckte sich über die verschiedensten Gebiete. Von seinen Schriften sind zu nennen: "Fürsten und Städte zur Zeit der Hohenstaufen" (Halle 1846); "System des preußischen Landrechts" (Paderb. 1852); "Land und Leute in der Alten und Neuen Welt" (Götting. 1854-59, 3 Bde.); "General Spork" (das. 1854, 2. Aufl. 1858), eine biographische Dichtung; "König Konrad I. und Herzog Heinrich von Sachsen" (Münch. 1858); "Jakobäa von Bayern" (Nördling. 1862-69, 2 Bde.); "Beiträge zur Geschichte der Jakobäa von Bayern" (Münch. 1865-66); "Abrechnung mit Frankreich" (Hildburgh. 1870); "Aus Natur und Geschichte von Elsaß-Lothringen" (Leipz. 1871); "Das Erwürgen der deutschen Nationalität in Ungarn" (München 1874); "Der Kampf um Paderborn 1597-1604" (Berl. 1875); die Reiseskizzen: "Sizilien und Neapel" (Münch. 1864, 2 Bde.), "Die Magyaren und andre Ungarn" (das. 1874), "Griechische Küstenfahrten" (Bielef. 1876), "Kretische Gestade" (das. 1876), "Nach den Glücklichen Inseln. Kanarische Reisetage" (das. 1877), "Cypern" (Stuttg. 1878); "Rußlands Werden und Wollen" (Münch. 1881); ferner: "Kaiser Friedrichs II. Kampf um Cypern" (das. 1878) und "Beiträge zur Geschichte und Völkerkunde" (Frankf. 1885, 2 Bde.). Auch gibt er die "Archivalische Zeitschrift" (Stuttg. 1876 ff.) heraus.

Lohfarbe, Farbe, welche dem lohgaren Leder gleicht, wird aus der Rinde von Erlen, Eichen etc. bereitet und zum Färben grober Zeuge, besonders grober Leinwand (Lohleinwand), verwendet.

Lohgar, s. Leder, S. 608.

Lohgerberei, s. Leder, S. 608.

Lohitavölker, eine Anzahl von unkultivierten Gebirgsstämmen im Norden Hinterindiens, welche sich an die Birmanen anschließen, und zu denen die Kotsch, Mikir, Nagastämme, Kuki, Koren u. a. gehören.

Lohkuchen, s. Lohe.

Lohme, Seebad an der Nordküste der Halbinsel Jasmund auf der Insel Rügen, wurde 1886 von 849 Badegästen besucht und hat 70 Einw.

Lohmen, Marktflecken in der sächs. Kreishauptmannschaft Dresden, Amtshauptmannschaft Pirna, an der Wesenitz und der Linie Pirna-Arnsdorf der Sächsischen Staatsbahn, hat eine schöne Kirche, ein malerisch gelegenes Schloß, ein Domänengut mit großer Merinoschäferei, Holzstofffabrikation, Sandsteinbrüche und (1885) 1655 evang. Einwohner.

Lohmühlen, s. Lohe.

Lohn, im weitern Sinn die Vergeltung für gebrachte Opfer, in der Nationalökonomie die Vergütung für geleistete Dienste; gewöhnlich wird die Bezeichnung nur auf einfachere Arbeiten angewendet (s. Arbeitslohn), während man den L. für qualifizierte, geistige Arbeiten, zumal bei einem auf längere (Lebens-) Zeit abgeschlossenen Vertrag, als Honorar, Gage, Sold, Besoldung, Gehalt etc. bezeichnet. Über Lohnfonds, Lohnfondstheorie und ehernes Lohngesetz s. Arbeitslohn, S. 760.

Lohnbeschlagnahme, s. Pfändung.

Lohnsteuer, Steuer auf das Einkommen aus Lohnarbeit (gemeiner Lohn, Gehalt etc.). Sie findet wie jede Ertragssteuer ihre Rechtfertigung darin, daß dieses Einkommen steuerfähig ist. Weil nun der Lohn meist das Gesamteinkommen des Arbeiters bildet, wird auch die L. als Glied des Ertragsteuersystems bisweilen als "spezielle Einkommensteuer" bezeichnet (Bayern). Aus gleichem Grund wird aber auch die L. da, wo eine allgemeine Einkommensteuer besteht, als Doppelbesteuerung empfunden, und es wird deshalb auch in solchen Ländern (Preußen) auf die L. verzichtet. Ob die als selbständige Unternehmungen getriebenen liberalen Berufe durch die L. oder durch die Gewerbesteuer, welche beide in Baden als Glieder einer Erwerbsteuer zusammengefaßt sind, getroffen werden sollen, ist lediglich eine Frage der Technik der Besteuerung. Die Einsteuerung erfolgt am besten bei dem gemeinen Arbeitslohn durch Klassenbildung und Einschätzung mit indirekter Erhebung unter Vorschuß durch die Arbeitgeber, bei Gehalten und Besoldungen durch direkte Bemessung und Einhebung, bei liberalen Berufsarten durch Deklarationspflicht unter auf äußere Merkmale gestützter Kontrolle. Gegen die direkte Besteuerung der geringen Arbeitslöhne sprechen bei der L. die gleichen Gründe wie bei der Einkommensteuer. Man trifft solche Bezüge am zweckmäßigsten durch indirekte, insbesondere durch Verbrauchssteuern.

Lohntaxe, der obrigkeitlich festgestellte Lohnsatz. Dieselbe war früher vielfach üblich, und zwar bestand sie meist in einem Höchstbetrag, über welchen die Forderung des Arbeiters und die Verwilligung des Arbeitgebers nicht hinausgehen durften. Heute überläßt man Regelung und Bestimmung der Lohnhöhe der freien Vereinbarung der Beteiligten; die L. kommt nur noch ausnahmsweise vor. So können nach der deutschen Gewerbeordnung, § 76, durch die Ortspolizeibehörde in Übereinstimmung mit der Gemeindebehörde für Lohnbediente und andre Personen, welche auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder in Wirtshäusern ihre Dienste anbieten, Taxen festgesetzt werden. Vgl. Taxen.

Löhnung, s. v. w. Sold (s. d.) der Gemeinen und Unteroffiziere, wird zehntäglich gezahlt.

Lohr, s. v. w. Bruch (s. d., S. 486).

Lohr, Bezirksstadt im bayr. Regierungsbezirk Unterfranken, rechts am Main, über den hier eine schöne Brücke führt, und an den Linien Treuchtlingen-Aschaffenburg und L.-Wertheim der Bayrischen Staatsbahn, 159 m ü. M., hat 4 Kirchen (darunter eine evangelische), ein Schloß, ein Amtsgericht, ein Forstamt, eine Lateinschule, eine Präparandenanstalt, ein großes Hospital, 2 Eisenhämmer, Eisengießerei und Maschinenfabrikation, ein Eisenwalzwerk, 3 Papierfabriken, Papierstoff- und Kunstwollfabrikation,