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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Magliani; Magma; Magnäānisches Institut; Magna Charta; Magna mater; Magnan; Magnanerie; Magnanimität

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Magliani - Magnanimität.

Seine bedeutende Büchersammlung (über 30,000 Bände) vermachte er dem Großherzog von Toscana; sie ist besonders durch ihren Reichtum an Handschriften und alten Drucken hervorragend (Katalog derselben von Fossi, Flor. 1795, 3 Bde.) und wurde 1859 mit der Palatina (der großherzoglichen Bibliothek) zur "Nationalbibliothek" vereinigt. M. selbst hat mehrere ältere Schriften herausgegeben. Eine Auswahl der an ihn gerichteten Briefe besorgte Targioni (Flor. 1745); viele andre finden sich in der "Correspondance de Mabillon et de Montfaucon avec l'Italie" (Par. 1847, 3 Bde.).

Magliani (spr. maljāni), Agostino, ital. Minister, geb. 1824 zu Lanzino bei Salerno, studierte in Neapel, ward Sektionschef der Oberrechnungskammer, seit 1877 mit kurzen Unterbrechungen Finanzminister, schaffte die Mahlsteuer und den Zwangskurs ab und beseitigte das Defizit durch Erhöhung der Eingangszölle. Er ist Mitglied des Senats. Schrieb: "La questione monetaria" (1874).

Magma (griech.), knetbare Masse, Salbe etc.

Magnäānisches Institut, die durch ein Legat des gelehrten Isländers Arni Magnusson (Arnas Magnäus, gest. 1730 zu Kopenhagen) in Kopenhagen gegründete Stiftung zur Herausgabe isländischer Manuskripte. Magnusson hatte nämlich auf Island, wo er sich 1702-12 als königlicher Kommissar aufhielt, eine sehr schätzbare Sammlung von isländischen Handschriften zusammengebracht, die noch jetzt, obwohl bei dem großen Brand von Kopenhagen 1728 zwei Dritteile davon zu Grunde gingen, die größte derartige Sammlung ist, und die er nebst einem Kapital der Kopenhagener Universitätsbibliothek vermachte. Die Stiftung wird seit 1772 durch eine besondere Kommission verwaltet. Außer den großen Ausgaben der beiden Eddas sind durch sie viele Sagas, kirchliche und weltliche Gesetzbücher, Glossarien, Faksimiles etc. herausgegeben, auch Gelehrte in der Herausgabe ähnlicher Werke unterstützt worden.

Magna Charta (lat., engl. the Great Charter, "die große Charte" oder "der große Freiheitsbrief"), in England das Staatsgrundgesetz, welches 1215 Adel und Geistlichkeit dem König Johann ohne Land abnötigten, und das als die Grundlage der englischen Verfassung und des Konstitutionalismus in England gilt, welcher in der Folgezeit auch in den Kontinentalstaaten zur Geltung kam. Die M., welche 15. Juni 1215 unterzeichnet wurde, bestätigt in 60 Artikeln frühere Gesetze Eduards des Bekenners, die Veränderungen Wilhelms I., die Charta libertatum von Heinrich I. und bewilligt Erweiterungen und Reformen. Ihre Bedeutung besteht darin, daß sie sich auf die gesamte Nation erstreckt und die uralten Grundsätze der persönlichen Freiheit der angelsächsischen Zeit mit den ständischen Rechten des normännischen Lehnsstaats verbindet. Namentlich wurde festgesetzt, daß es zu jeder außerordentlichen Gelderhebung der Einwilligung einer allgemeinen Reichsversammlung bedürfe, zu welcher alle Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Grafen, Barone und alle unmittelbaren Vasallen zu berufen seien. Alle Vorrechte, die der König den Baronen bewilligen würde, sollten von ihnen auch den Untervasallen zugestanden werden. Die fremden Kaufleute sollten keinen willkürlichen Zöllen und Abgaben unterworfen sein, London sowie alle Städte und Flecken ihre alten Rechte und Gewohnheiten behalten. Die Gerichte sollten jedermann offen stehen, die Gerechtigkeit nicht verzögert, verkauft oder verweigert werden. Kein freier Mann sollte gefangen gesetzt, seiner Güter beraubt oder sonst beschädigt werden, wenn nicht mittels Urteils von Richtern seinesgleichen und nach den Landesgesetzen. Der Gerichtshof für gemeinschaftliche Klagen (Court of common pleas, Common bench) sollte fortan nicht mehr der Person des Königs folgen, sondern stets an einem bestimmten Ort seine Sitzungen halten. Die Forsten und Wasser sollten freigegeben werden. König Johann schon trachtete, diese Akte kraft der Lossprechung seitens des Papstes Innocenz III. zu brechen, und starb darüber im Kampf mit der Nation. Unter Heinrich III. wurde die M. infolge der Geldnot, in welcher sich der König beständig befand, nicht weniger als siebenmal bestätigt. Ein zweiter Freiheitsbrief desselben, die Charta de foresta (Charter of the forest), beschränkte 11. Febr. 1225 die königlichen Forstrechte. Verloren nachmals auch viele der in der M. ausgesprochenen Freiheiten und Rechte durch die veränderten Verhältnisse ihre Bedeutung, so behielt doch das Steuerbewilligungsrecht seinen Wert und wurde von der englischen Nation mit der ganzen ihr eigentümlichen Zähigkeit festgehalten. Die Verletzung desselben durch die Stuarts rief das Volk zum Kampf gegen König Karl I. auf und veranlaßte die große englische Revolution. Die wesentlichen Bestimmungen der M. sind später in die Declaration of rights aufgenommen worden, welche vom Parlament 1688 dem König Wilhelm III. überreicht und von diesem bei seiner Thronbesteigung gewährleistet wurde. Der erste Druck der M., die ursprünglich lateinisch geschrieben war, erschien 1507. Die besten Ausgaben lieferten Blackstone in "The Great Charter and Charter of the forest" (Oxf. 1753) und Thompson in dem "Historical essay on the M." (das. 1829). Vgl. Lau, Die Entstehungsgeschichte der M. (Hamb. 1857).

Magna mater, Göttin, s. Rhea.

Magnan (spr. manjāng), Bernard Pierre, Marschall von Frankreich, geb. 7. Dez. 1791 zu Paris, trat, nachdem er die Rechte studiert, 1809 als Freiwilliger in die Armee, kämpfte 1809-13 in Spanien und machte als Kapitän in der kaiserlichen Garde den Feldzug 1814 in Frankreich und 1815 in Belgien mit 1817 wurde er Bataillonschef im 34. Linienregiment und zog 1823 mit nach Spanien. Seit 1827 Oberst des 49. Linienregiments, nahm er an dem Feldzug in Algerien 1830 mit Auszeichnung teil. 1831 wegen seines energielosen Verhaltens bei einer Insurrektion in Lyon zur Disposition gestellt, trat er als General in belgische Dienste. Nach siebenjähriger Dienstzeit in Belgien kehrte er nach Frankreich zurück, kommandierte anfangs eine Brigade des Observationskorps in den Pyrenäen, dann im Departement du Nord und ward mit Unterdrückung der Arbeiterunruhen in Lille beauftragt. Obwohl er 1840 dem Boulogner Attentat des Prinzen Ludwig Napoleon nicht fern gestanden, wußte er sich doch in der Pairskammer von jedem Verdacht zu reinigen, avancierte 1845 zum Divisionsgeneral und wurde zweimal als Generalinspektor verwendet. Nach der Februarrevolution befehligte er eine Infanteriedivision der Alpenarmee und eilte mit dieser im Juni Paris zu Hilfe. Im Sommer 1851 ward er Oberkommandeur der Pariser Armee, mit welcher er den durch den Staatsstreich vom 2. Dez. d. J. hervorgerufenen Aufstand niederschlug, wofür er 1852 zum Senator und 1853 zum Marschall ernannt wurde. Bei der Errichtung der Militärdivisionen erhielt er das Oberkommando zu Paris. Er starb 29. Mai 1865 in Paris.

Magnanerie (franz., spr. manja-), Anstalt zum Betrieb der Seidenzucht; Maulbeerbaumpflanzung.

Magnanimität (lat.), Großmut, Hochherzigkeit.