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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schüler; Schülerbataillone; Schule von Athen; Schulferien; Schulgarten; Schulgesundheitspflege

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Schüler - Schulgesundheitspflege.

Schüler, Gottlieb Christian, Jurist und Politiker, geb. 27. März 1798 zu Salzungen, besuchte die Universitäten Jena und Heidelberg und ließ sich 1820 in seiner Vaterstadt als Advokat nieder. 1827 trat er als Amtssekretär in den Staatsdienst, bekleidete verschiedene richterliche Ämter im Herzogtum Meiningen, war 1834-37 Mitglied der Ständeversammlung und wurde 1838 Oberappellationsgerichtsrat zu Jena. 1841 von der dortigen Juristenfakultät zum Ehrendoktor krëiert, hielt er zugleich seit 1842 als ordentlicher Honorarprofessor Vorlesungen an der Universität über Kriminalrecht und Kriminalprozeß. An der politischen Bewegung des Jahrs 1848 nahm er in demokratischem Sinn lebhaften Anteil. In der anonymen Broschüre "Flüchtige Gedanken eines Deutschen über eine Zentralbehörde für Deutschland" (Jena 1848) betonte er die Notwendigkeit einer deutschen Zentralgewalt. Nachdem er sich am Vorparlament zu Frankfurt a. M. beteiligt, ward er in die Nationalversammlung gewählt, wo er als Mitglied des Ausschusses für Entwerfung der Reichsverfassung auf deren Feststellung einen wesentlichen Einfluß übte und gegen die Übertragung der Reichsregierung an einen erblichen Kaiser sowie gegen den Ausschluß Österreichs von Deutschland stimmte. Er ging mit dem Rumpfparlament nach Stuttgart und übernahm nach Zersprengung der Nationalversammlung das Vizepräsidium des weimarischen Landtags. Seit 1868 führte er interimistisch den Vorsitz im Gesamt-Oberappellationsgericht. Er starb 1. Juni 1874 in Jena. Von seinen Schriften erwähnen wir noch: "Beiträge zur Beurteilung des Kriminalgesetzbuchs für das Königreich Sachsen" (Jena 1839); "Kritische Bemerkungen zu dem Entwurf des Strafgesetzbuchs für die preußischen Staaten" (Heft 1, Leipz. 1844); "Juristische Abhandlungen und Rechtsfälle" (Jena 1847-1857, 2 Bde., mit Ortloff u. a.). Vgl. "G. Ch. S. Ein Lebensbild" (Jena 1849).

Schülerbataillone, s. Jugendwehren.

Schule von Athen, berühmtes Wandgemälde im Vatikan von Raffael (s. d., S. 550).

Schulferien, diejenigen Zeiten des Jahrs, in denen der Schulunterricht regelmäßig ausgesetzt wird. Wie schon der Name andeutet (vgl. Ferien), schlossen sich in älterer Zeit diese Freizeiten fast nur den kirchlichen Festen an oder beschränkten sich (vor der Reformationszeit) auf diese, die damals mit den Sonntagen einen nicht unerheblichen Teil des Jahrs ausmachten. Dazu kamen noch einzelne Tage und selbst Wochen, wo durch Jahrmärkte, Messen, Schützenfeste oder durch öffentliche Examina, Aufzüge, Spiele in der Schule selbst die Schularbeit unterbrochen wurde, und die heiße Jahreszeit (Hundstagsferien, feriae caniculares), in der jedoch vielfach nur die Nachmittage oder einzelne Wochentage (Montag und Donnerstag) schulfrei blieben. Erst allmählich, mit der Aufhebung vieler kirchlicher Festtage, dem vermehrten Reisebedürfnis und der sorgfältigern Rücksicht auf die Gesundheit der Schüler, ist man dazu fortgeschritten, die S. an gewissen Jahreszeiten zusammenzulegen und dafür die versprengten schulfreien Tage einzuziehen. An den höhern Unterrichtsanstalten in Deutschland gibt es gegenwärtig zwei Arten der Ferienverteilung. Entweder (Norddeutschland) sind zu Weihnachten, Ostern und Michaelis je zwei, im Juli vier Wochen, zu Pfingsten das Fest und zwei Reisetage frei, oder (Süddeutschland) im Spätsommer findet eine längere Unterbrechung des Unterrichts von sechs Wochen (Anfang August bis Mitte September) statt, und daneben gibt es nur Weihnachts- und Osterferien. An den Volksschulen werden zwar im großen und ganzen dieselben Zeiten innegehalten; bei der Begrenzung und zeitlichen Bestimmung der Sommer- und Herbstferien dagegen finden die landwirtschaftlichen Verhältnisse des Ortes oder des Kreises Berücksichtigung. S. auch Universitäten.

Schulgarten, ein Lehrmittel für Volksschulen, welches ideal zwar schon lange bestand, aber erst durch das österreichische Schulgesetz von 1869 festere Gestalt annahm und durch Erasmus Schwab thatsächlich eingeführt wurde, auch in Belgien und Schweden, desgleichen in Deutschland an Seminaren allgemeine und mit Einschränkung auf Obstzucht an Volksschulen vielfache Verwendung findet. Der S. soll nicht nur zur Erholung der Kinder in der Freizeit dienen und ein Besoldungsstück des Lehrers sein, sondern zum Unterricht in Gartenbau und Naturkunde benutzt werden und enthält deshalb die gebräuchlichsten Gemüse, Handelspflanzen, Obst der Gegend etc., nebenbei Bienenstände. Vgl. Schwab, Der S. (4. Aufl., Wien 1876); Kolb, Der S. (Stuttg. 1879); Jahn, Der S. (Berl. 1883); Zeitschrift "Der Schulgarten" (Wien 1886).

Schulgesundheitspflege (Schulhygieine), ein Zweig der öffentlichen Gesundheitspflege, umfaßt alle Maßnahmen und Einrichtungen, welche sich auf Erhaltung und Verbesserung des körperlichen Wohlbefindens und der Gesundheit der Schulkinder (der Lehrer, resp. Lehrerinnen) beziehen und die Verhütung der durch den Schulbesuch erzeugten oder begünstigten Krankheiten, der sogen. Schulkrankheiten, bezwecken. Man unterscheidet bei der S. solche Maßnahmen, welche sich auf Bau und Einrichtung des Schulhauses beziehen, von den pädagogischen, betreffs Schulpflichtigkeit, Zahl und Verteilung der wöchentlichen Lehrstunden, durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Klasse, Haltung der Schüler beim Schreiben, Platzwechseln und Aufstehen, Menge der häuslichen Arbeiten, wozu dann noch die Bestimmungen zur Verhinderung der Verbreitung ansteckender Krankheiten kommen. Viele Anforderungen, welche man an das Schulhaus zu stellen hat, stimmen selbstverständlich überein mit denen, die an jedes Wohnhaus gestellt werden. Besonders notwendig ist ruhige Lage, reichliches Licht und reine Luft. Der Bauplatz muß groß genug sein, um außer dem Schulgebäude einen Turn- und Spielplatz, desgl. eine Turnhalle und eine geräumige Abortanlage aufzunehmen. Die Aborte müssen jedenfalls so angeordnet sein, daß niemals übelriechende Gase in das Schulhaus eindringen können. Ein Brunnen muß gutes Trinkwasser liefern. Treppen und Korridore sollen breit und hell, aus feuerfestem Material angelegt, die Wände bis zu 2 m Höhe mit Ölfarbe gestrichen sein. In allen Schulhäusern, namentlich aber in den auf dem Land gelegenen, sollten die Kinder einen besondern, außerhalb des Klassenzimmers gelegenen Raum zur Aufbewahrung ihrer oft durchnäßten Mäntel, Hüte etc. haben. Um jedem Kind im Klassenzimmer den nötigen Sitzraum zu bieten, verlangt man ein gewisses Minimum von Quadratfläche pro Schüler. Varrentrapp beansprucht für ältere Schüler im Minimum 1,4 qm, für jüngere 1,06 qm; im Durchschnitt dürften also 1,25 qm genügen. Als Minimum des Luftraums verlangt Erismann, gute Ventilation vorausgesetzt, 6-7 cbm auf den Schüler und will selbst in den ärmsten Dorfschulen nicht unter 3 cbm heruntergehen. Die Länge des Schulzimmers ist so zu bemessen, daß jedes Kind mit normalem Auge von der letzten Bank aus an der Ta-^[folgende Seite]