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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bänkelsänger; Banken

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Bänkelsänger - Banken.

flache Stück werden Nägel in einen Schrank oder in Pfosten geschlagen, die man auf diese Weise an der Wand befestigt.

Bänkelsänger, herumziehende Personen, die an öffentlichen Orten historische Ereignisse, Mord- und Räubergeschichten etc., meist unter Hindeutung aus ein den Gegenstand darstellendes Gemälde, teils singend, teils erzählend vortragen. Die Bänkelsängerei ist ein Abkömmling des Meistergesanges; der Name rührt daher, daß der Sänger gewöhnlich auf eine Bank trat, um besser gehört zu werden.

Banken, Institute zur Vermittelung des Geldverkehrs, welche einem zweifachen Zweck dienen können. Entweder sie geben dem Zahlungswesen, den Umlaufsmitteln eines Landes eine wirtschaftlich zweckmäßige Gestaltung, oder sie führen mittels des Kredits die vorhandenen Kapitalien den kapitalbedürftigsten Stellen der Produktion zu. Wir unterscheiden demnach B. zur Verbesserung des Zahlungswesens (s. unten) und Kreditbanken (S. 327 ff.). Eine Bank kann auch einen zweifachen Charakter tragen und gleichzeitig beiden Zwecken dienen. Historisch ist die erste Klasse der B. als die ursprünglichere anzusehen. Abgesehen von dem Geldwechsel, mit dem sich schon sehr früh die Bankiers unter der Bezeichnung campsores (Geldwechsler, von deren "Bänken" der Name B. abgeleitet wird, während andre ihn auf banco, Haufe, einen ältern italienischen Ausdruck für ein Zwangsanlehen, zurückführen) beschäftigten, und der auf den frühern Entwickelungsstufen des Münzwesens eine sehr wichtige Rolle spielte, dienten auch bereits im alten Griechenland die B. zur vorübergehenden sichern Aufbewahrung des Bargeldes sowie zur bequemen und kostenlosen Übermittelung desselben an fremde Plätze. Die Namen und der Geschäftsbetrieb der athenischen Bankinstitute sind uns besonders durch verschiedene gerichtliche Reden des Isokrates und des Demosthenes überliefert. Auch in der neuern Zeit beginnt das Bankgeschäft mit der einfachen Aufbewahrung fremder Gelder (depositum regulare) und der Zahlungsvermittelung (in der einfachsten Form durch bloßes Umschreiben gegen volle Deckung durch eine hinterlegte Summe, dann durch Anweisungen und Tratten), und erst dadurch, daß sich bei den B. große Geldkapitalien ansammelten, wurden dieselben auf die Kreditgeschäfte hingeführt.

Sowohl die Zahlungserleichterung als die Kreditvermittelung, welche durch die B. geschehen, können verschiedene Formen annehmen, und wir unterscheiden danach verschiedene Arten der B. Selbstverständlich kann dieselbe Bank auch einen mehrfachen Charakter an sich tragen, wenn sie sich mehreren der einzelnen Zweige des Bankgeschäfts gleichzeitig widmet. Im folgenden aber sind die verschiedenen Gattungen getrennt zu betrachten.

B. zur Verbesserung des Zahlungswesens sind dreifacher Art: Girobanken, Depositenbanken und Notenbanken.

Girobanken (Hinterlegebanken)

sind die ältesten B. der neuern Zeit, und heute ist kein einziges Beispiel derselben mehr übrig. Ihr Wesen besteht darin, daß ein Kreis von Kaufleuten einer Persönlichkeit oder einem Institut ihre Barbestände jeweils übergeben, um durch diese vermittelnde Stelle ihre gegenseitigen Zahlungen zu bewirken; die Zahlung wird dann in der Weise geleistet, daß der Vermittler, resp. Geldbewahrer, d. h. die Girobank, den Auftrag erhält, den zu zahlenden Betrag von dem Guthaben des Zahlenden ab- und dem Guthaben des Empfängers zuzuschreiben. Der Name (v. lat. girus, Kreis) sowie auch der sonst noch vorkommende "Umschreibebank" erklären sich aus dieser Begriffsbestimmung. Die Girobanken sind in Italien entstanden und haben sich nach dem dortigen Vorbild über ganz Europa verbreitet. Im 16. und im Anfang des 17. Jahrh. verstand man unter B. schlechtweg nichts andres als Girobanken. So definiert noch der englische handelswissenschaftliche Schriftsteller Gerard Malines in seiner 1623 erschienenen "Lex mercatoria": "Eine Bank im eigentlichen Sinn des Worts ist eine Ansammlung des gesamten baren Geldes in einem Staat oder einer Provinz oder auch einer einzelnen Stadt in die Hände einiger durch die Behörde dazu autorisierter Personen, von denen man das Geld zu jeder Zeit nach Belieben wiedererhalten und zurückziehen kann, so daß diese Bankiers sozusagen die allgemeinen Handlungsdiener oder Kassierer der betreffenden Provinz, Stadt oder Landschaft werden". Die Vorteile einer solchen Einrichtung sind folgende: man erspart zunächst die Zeit und Last des Geldzählens für jede einzelne Zahlung, damit hängt zusammen die geringe Abnutzung der Münzstücke; ferner wird auch der Transport des Geldes mit seinen Kosten, seinem Zeitverlust, seinen Beschwerden und Gefahren entbehrlich gemacht, die Sicherheit des Besitzes überhaupt erhöht, weil eine Vereinigung Mehrerer ohne zu große Kosten für den Einzelnen Anstalten zum Schutze zu treffen im stande ist, welche der Einzelne nicht treffen kann, und endlich hat man den Vorteil, daß man sich über einen bestimmten reinen Münzfuß einigen kann, der von Münzverschlechterungen nicht betroffen wird und deshalb gegen Verluste sichert, wie sie die Münzindustrie des Mittelalters und des 16. und 17. Jahrh. nur zu oft zur Folge gehabt hat. Die Beteiligten bei einer Girobank werden in ein Buch eingetragen, in welchem jeder Einzelne sein Konto erhält, auf dem im Haben die von ihm eingehende Summe sowie die von Dritten an ihn gemachten Zahlungen, im Soll dagegen die von ihm oder vielmehr nach seiner mündlichen oder schriftlichen Anweisung an die übrigen Bankbeteiligten gemachten Zahlungen bemerkt werden. Ist auf diese Weise das Guthaben eines Einzelnen erschöpft, so hat er eine neue Einzahlung zu machen, und umgekehrt steht es jedem frei, seine Einlage ganz oder zum Teil jederzeit sich zurückzahlen zu lassen. Die Verwaltung der Bank geschieht natürlich auf Kosten der Bankinhaber, aber obwohl die Kosten derselben bedeutend sind und ein jeder sein Kapital unverzinst in der Bank liegen hat, so sind doch die oben angeführten Vorteile wieder so groß, daß diese Ausgaben und Verluste überreichlich aufgewogen werden.

Dieser Zweig des Bankgeschäfts wurde zuerst von Einzelunternehmern oder kleinern Handelsgesellschaften betrieben. Allein die Mißbräuche, die dabei hervortraten, namentlich der Umstand, daß die Bankiers die ihnen anvertrauten Gelder durch Ausleihen für sich nutzbar zu machen suchten, dadurch aber nicht selten zahlungsunfähig wurden, gaben seit dem Ende des 16. Jahrh. Veranlassung, daß die Staaten die Errichtung von Girobanken selbst in die Hand nahmen und die ordnungsmäßige Wirksamkeit derselben beabsichtigten. Was man von dem Entstehen solcher monopolisierter und unter Staatskontrolle stehender Girobanken während des Mittelalters sonst zu berichten pflegte, erscheint der jetzigen Forschung als Fabel. Es ist vielmehr anzunehmen, daß die älteste vom Staat eingerichtete Girobank, die von Venedig, erst vom Jahr 1587 datiert. Sie hieß nach dem