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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deutschland

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Deutschland (Geschichte 1866-1867. Gründung des Norddeutschen Bundes).

Der Norddeutsche Bund.

Nachdem König Wilhelm durch das Verlangen der Indemnität für die bisherige budgetlose Verwaltung mit dem preußischen Abgeordnetenhaus und mit dem Land Frieden geschlossen hatte und die Einverleibung der annektierten Gebiete, durch welche der preußische Staat auf 350,000 qkm mit 24 Mill. Einw. vermehrt wurde, gesetzlich geordnet war, schritt die preußische Regierung dazu, den Norddeutschen Bund zu organisieren. Die Großherzogtümer Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Sachsen-Weimar, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Koburg-Gotha und Sachsen-Altenburg, die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß j. L., Waldeck, Lippe und Schaumburg-Lippe, die Freien Städte Hamburg, Lübeck und Bremen hatten schon während des Kriegs mit Preußen ein enges Bündnis geschlossen und sich 18. Aug. für die am 14. Juni von Preußen vorgelegte neue Bundesverfassung erklärt. Hessen hatte sich in seinem Friedensschluß 3. Sept. verpflichtet, mit der vom preußischen Gebiet umschlossenen Provinz Oberhessen dem neuen Bund beizutreten. Nun wurden auch Sachsen-Meiningen und Reuß ä. L. dazu genötigt. Endlich kam nach Entlassung Beusts der Friede mit Sachsen 21. Okt. 1866 zu stande; Sachsen zahlte 10 Mill. Thlr. Kriegskosten und trat ebenfalls dem Bund bei, dessen Grundzüge es ausdrücklich annahm.

Die Bevollmächtigten dieser Staaten wurden zum 15. Dez. 1866 nach Berlin geladen und ihnen hier der Entwurf einer Verfassung für den Norddeutschen Bund vorgelegt. Die Beratungen dauerten bis zum 9. Febr. 1867 und führten zu allseitiger Verständigung, da die preußische Regierung die besondern Wünsche und Vorschläge ihrer Verbündeten bereitwilligst berücksichtigte, diese dagegen in den Hauptpunkten keine Schwierigkeiten machten. Am 12. Febr. fanden die allgemeinen Wahlen für den konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes statt, und 24. Febr. ward derselbe in Berlin vom König von Preußen eröffnet, dem die verbündeten Staaten für diesen Fall im voraus die verfassungsmäßigen Präsidialrechte übertragen hatten. In der Thronrede hieß es: "Einst mächtig, groß und geehrt, weil einig und von starken Händen geleitet, sank das Deutsche Reich nicht ohne Mitschuld von Haupt und Gliedern in Zerrissenheit und Ohnmacht. Niemals aber hat die Sehnsucht des deutschen Volkes nach seinen verlornen Gütern aufgehört, und die Geschichte unsrer Zeit ist erfüllt von den Bestrebungen, D. und dem deutschen Volk die Größe seiner Vergangenheit wiederzuerringen. Wenn diese Bestrebungen bisher nicht zum Ziel geführt, wenn sie die Zerrissenheit, anstatt sie zu heilen, nur gesteigert haben, weil man sich durch Hoffnungen oder Erinnerungen über den Wert der Gegenwart, durch Ideale über die Bedeutung der Thatsachen täuschen ließ, so erkennen wir daraus die Notwendigkeit, die Einigkeit des deutschen Volkes an der Hand der Thatsachen zu suchen und nicht wieder das Erreichbare dem Wünschenswerten zu opfern." Hieran knüpfte sich die Mahnung an die Vertreter des Volkes, den günstigen Moment zur Errichtung des Gebäudes nicht zu versäumen und den vollendetern Ausbau desselben getrost dem fernern vereinten Wirken der deutschen Fürsten und Volksstämme zu überlassen. Am 4. März legte Bismarck dem Reichstag den Verfassungsentwurf vor und empfahl seine Annahme 11. März in längerer Rede. Die Beratung, welche der zum Präsidenten des Reichstags gewählte Simson leitete, ging rasch von statten. Die Nationalliberalen bemühten sich überall, nur das Wesentliche ins Auge zu fassen und die preußische Regierung in ihrem Werk zu unterstützen; schärfere Opposition machte bloß die Fortschrittspartei, ohne jedoch bei ihrer Minderzahl etwas zu erreichen. Während der Reichstag die Kompetenz des Bundes in mehreren Punkten erweiterte und seine eignen Rechte genauer präzisierte, behaupteten die Regierungen ihren Standpunkt in Bezug auf die Militärfrage, in welcher sie die Normierung der Präsenzstärke mit 1 Proz. der Bevölkerung und die entsprechenden Kosten bis 31. Dez. 1871 erlangten, und die Diätenfrage, wonach die Reichstagsabgeordneten keine Entschädigung erhalten sollten. Am 16. April ward die Verfassung mit 230 gegen 53 Stimmen angenommen und 17. April der Reichstag geschlossen.

Die Bundesverfassung, welche 7. Juli 1867 in Kraft trat, beruhte auf dem Grundgedanken der Union von 1849: das Präsidium des Bundes wurde der Krone Preußen erblich übertragen und besaß das Recht, Krieg zu erklären, Frieden, Bündnisse und Verträge zu schließen, den Bund nach außen zu vertreten, das Haupt der Exekutive, den Bundeskanzler, zu ernennen und Bundesrat und Reichstag zu berufen. Der erstere war aus den Bevollmächtigten der verbündeten Staaten zusammengesetzt und zählte 43 Stimmen (davon Preußen 17); er hatte das Recht der Vorberatung und Genehmigung aller Gesetze. Der Reichstag ging aus allgemeinen, direkten Wahlen hervor (ein Abgeordneter auf 100,000 Seelen) und hatte die Rechte und Stellung der Volksvertretung eines konstitutionellen Staatswesens. Die Bundesgesetzgebung erstreckte sich auf das ganze Verkehrs-, Handels-, Münz- und Zollwesen sowie wichtige Rechtsgebiete, ließ dagegen die innere Verwaltung der Einzelstaaten möglichst unberührt; doch gingen die Bundesgesetze stets den Landesgesetzen vor. Unbeschränkte Freizügigkeit gestaltete das Einzelindigenat zu einem Bundesindigenat um, Kriegsmarine und Heeresverfassung waren einheitlich, der König von Preußen Bundesfeldherr. Trotz mancher Mängel und Unebenheiten war die neue Verfassung lebens- und verbesserungsfähig. Die Kraft der Nation war in Einer Hand vereinigt und die Zersplitterung durch das Übergewicht Preußens verhindert, ohne daß den Einzelstaaten die Geltendmachung ihres Einflusses und ihrer Interessen verkümmert war.

Schon während der Beratungen des konstituierenden Reichstags ward der neue Bund von einer äußern Gefahr bedroht. Durch den Bundesreformentwurf war die Verbindung Deutschlands mit dem Großherzogtum Luxemburg gelöst worden, doch hatte Preußen seine Garnison in der dortigen Festung gelassen. Napoleon III. hatte sich nun dies Fürstentum zu der Kompensation ausersehen, mit welcher er den Neid (oder wie es hieß, "die berechtigte Empfindlichkeit") der Franzosen über Preußens Machtentwickelung beschwichtigen wollte. Er schloß daher mit dem König Wilhelm III. der Niederlande über Luxemburg einen Kaufvertrag ab. Er rechnete auf Preußens Nachgiebigkeit, ja er bot für die Zustimmung zu weitern Annexionen auf Belgiens Kosten auch die Anerkennung der Hegemonie über Süddeutschland an. Die preußische Regierung verweigerte jedoch ihre Zustimmung und beantwortete die französischen Kriegsdrohungen mit der Publikation der geheimen Allianzverträge mit den süddeutschen Staaten (19. März). Auch im Reichstag kam die Sache aus Anlaß einer Interpellation Bennigsens 1. April 1867 zur Sprache.