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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Diakel; Diakōn; Diakonissinnen

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Diakel - Diakonissinnen.

folgenden, durch ein durchsichtiges Mittel gebrochenen Lichtstrahlen gebildet wird (vgl. Linse), im Gegensatz zu Katakaustik, wodurch man eine durch Zurückwerfung von Lichtstrahlen an einer krummen Fläche erzeugte Brennlinie bezeichnet.

Diakel, s. v. w. Diachylonpflaster, s. Bleipflaster.

Diakōn (Diakonus, griech., "Diener"), im allgemeinen jeder, welcher Dienste leistet, besonders kirchliche; daher im Neuen Testament Name für eine den Bischöfen untergeordnete Klasse von Gemeindebeamten (Phil. 1, 1; 1. Tim. 3, 8-13), deren Obliegenheiten (Aufrechterhaltung der Ordnung beim Gottesdienst, Hilfe bei der Austeilung des Abendmahls) zuerst Justinus Martyr beschreibt. Weil man ihre Einsetzung Apostelgesch. 6, 1-6 dargestellt glaubte, überwies man ihnen auch die Sorge für Arme und Kranke und beschränkte ihre Zahl in jeder Gemeinde in der Regel auf sieben. Später erweiterten sich ihre Befugnisse; sie wurden den alttestamentlichen Leviten gleichgestellt, wie die Presbyter den Priestern, der Bischof dem Hohenpriester. So stellt das Diakonat in der katholischen Kirche den dritten Ordo dar, den Abschluß der Ordines majores. Vgl. Seidl, Der Diakonat in der katholischen Kirche (Regensb. 1884).

In der lutherischen Kirche ist D. ("Helfer") bloßer Titel für einen Hilfsgeistlichen oder zweiten und dritten Pfarrer an einer Gemeinde; in der reformierten Kirche wurde das Amt der Diakonen als notwendiger Bestandteil der Kirchenverfassung betrachtet und wieder seinem ursprünglichen Sinn genähert. Im Anschluß hieran hat es neuerdings den Namen für eine eigentümliche Form evangelisch-kirchlicher Armenpflege geliefert, welche im Dienste der sogen. innern Mission (s. d.) steht. Diakonat, Amt, Würde, Amtswohnung des Diakonen, Hilfspredigers; diakonieren, als D. fungieren, namentlich den Altardienst versehen.

Diakonissinnen (Diakonissen, "Dienerinnen"), in der ältern Kirche im engern Sinn Frauen, welche für ihr Geschlecht das waren, was die Diakonen (s. d.) für die ganze Gemeinde, nämlich amtlich bestellte Armen- und Krankenpflegerinnen. Der Name "Diakonin" findet sich bereits Röm. 16, 2; die Form "Diakonisse" ist etwas spätern Ursprungs. Nach einigen Auslegern kommen Gehilfinnen der Diakonen 1. Tim. 3, 11 vor; auch wird Tit. 2, 3; 1. Tim. 5, 9 ff. ein dem Gemeindedienst gewidmetes Witweninstitut beschrieben. Später verschwinden die Witwen und "Presbytiden" unter den D. Diese wurden förmlich ordiniert, und es war ihnen der Unterricht der weiblichen Katechumenen, das Aus- und Ankleiden der weiblichen Täuflinge, der Besuch der Kranken und Gefangenen, namentlich der Märtyrerinnen, die Aufsicht über die Frauen in der Kirche nebst ähnlichen Geschäften übertragen. In Konstantinopel arbeiteten unter Chrysostomos über 40 D. in der Gemeinde, unter ihnen die junge Witwe Olympias aus einem der vornehmsten Geschlechter. Um 600 erbaute der Patriarch Cyriacus eine Kirche, die er zu Ehren seiner Schwester, welche Diakonissin war, Diakonissenkirche nannte, die noch heute als Moschee steht. Im Occident wurde die Anstellung von Frauen für den Kirchendienst im 8. Jahrh. förmlich verboten. Im Orient kommen D. bis zum 12. Jahrh. vor. Mit der Reformation kamen auch die ersten Keime des biblischen Diakonissenamtes wieder zum Vorschein, wie im Stift Kappel bei Siegen noch zu Lebzeiten Melanchthons und in Wesel seit 1575. In einigen kleinern protestantischen Gemeinschaften in England und Holland hat dieses Amt von der Reformation an bis fast zu unsern Zeiten, wenn auch verkümmert, sich erhalten. Nach vorausgegangenen mehrfachen theoretischen Erörterungen wurde durch den Pfarrer Theodor Fliedner (s. d.) in Kaiserswerth a. Rh. 13. Okt. 1836 das erste Diakonissenhaus der Neuzeit gegründet und damit der Anstoß zur lebenskräftigen Erneuerung des apostolischen, altchristlichen Diakonissenamtes in einer für die Bedürfnisse der Jetztzeit entsprechenden Form gegeben. Die "Schwestern" werden nach einer je nach Charakter und Vorbildung längern oder kürzern Probezeit kirchlich eingesegnet. Gelübde finden nicht statt. Die Verbindung mit ihrer Familie bleibt frei, ebenso Besitz und Verwaltung des Privatvermögens. Stets bleiben sie in enger Verbindung mit ihrem Mutterhaus, welches über ihre Stellung und Sendung verfügt und sie in Krankheit und Alter versorgt. Sie behalten die Freiheit, in die Ehe zu treten und zu pflegebedürftigen Eltern auf deren Wunsch zurückzukehren. Ursprünglich und hauptsächlich zur Krankenpflege bestimmt, hat dieses Mutterhaus auch die Kindererziehung und Lehrerinnenbildung, die Pflege der Gemütskranken und die Rettung gefallener Frauen in den Bereich seiner Wirksamkeit gezogen und will überhaupt auf allen Gebieten menschlichen Elends dienen, wo weibliche Kräfte helfend eintreten können. Selbst in Konstantinopel und Smyrna, Beirut, Jerusalem, Alexandria, Kairo und Florenz sind Kranken-, Waisen- und Erziehungshäuser von Kaiserswerth aus gegründet worden, wie denn überhaupt mit dem Beginn der Diakonissenthätigkeit die Krankenhäuser und namentlich die Krankenpflege eine heilsame Reformation erfahren haben. Unmittelbar oder mittelbar durch die in Kaiserswerth vollzogene Wiederbelebung des alten Diakonissenamtes angeregt, entstanden nach und nach in der ganzen protestantischen Welt bis 1884 über 60 selbständige Diakonissenhäuser mit etwa 6000 Schwestern und ca. 1750 Arbeitsfeldern außerhalb der Mutterhäuser und zwar zu: Berlin (Elisabeth-Krankenhaus, 1837, 101 Schwestern), Paris (1841, 67 und 1874, 15 Schw.), Straßburg (1842, 165 Schw.), Echallens, jetzt St.-Loup (1842, 54 Schw.), Dresden (1844, 218 Schw.), Utrecht (1844, 61 Schw.), Bern (1845, 210 Schw.), Berlin (Bethanien, 1847, 223 Schw.), Stockholm (1849, 136 Schw.), Pittsburg, jetzt Rochester in Nordamerika (1849, 18 Schw.), Breslau (1850, 175 Schw.), Königsberg i. Pr. (1850, 204 Schw.), Stettin (1851, 32 Schw.), Ludwigslust (1851, 140 Schw.), Karlsruhe (1851, 89 Schw.), Riehen bei Basel (1852, 174 Schw.), Neuendettelsau in Bayern (1854, 228 Schw.), Stuttgart (1854, 286 Schw.), Augsburg (1855, 63 Schw.), Halle a. S. (1857, 70 Schw.), Darmstadt (1858, 135 Schw.), Zürich (1858, 80 Schw.), St. Petersburg (1859, 34 Schw.), Speier (1859, 70 Schw.), Kraschnitz in Schlesien (1860, 74 Schw.), Hannover (1860, 189 Schw.), Hamburg (Bethesda, 1860, 27 Schw.), London (Hyde Park, 1861, 14 Schw.), Danzig (1862, 93 Schw.), Kopenhagen (1863, 115 Schw.), Treysa, jetzt Kassel (1864, 34 Schw.), Haag in Holland (1865, 35 Schw.), Mitau in Kurland (1865, 14 Schw.), Posen (1865, 66 Schw.), Pest (1866, 10 Schw.), Frankenstein i. Schl. (1866, 121 Schw.), Riga in Livland (1866, 10 Schw.), Berlin (Lazarus-Krankenhaus, 1867, 43 Schw.), London (Tottenham, 1867, 39 Schw.), Reval in Esthland (1867, 18 Schw.), Helsingfors in Finnland (1867, 12 Schw.), Altona i. Holst. (1867, 58 Schw.), Bremen (1868, 23 Schw.), Christiania (1868, 172 Schw.), Wyburg (1869, 5 Schw.), Bielefeld (1869, 352 Schw.), Neutorney bei Stettin (1869,