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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Fleischliche Verbrechen; Fleischmann; Fleischmehl; Fleischmole; Fleischschau

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Fleischliche Verbrechen - Fleischschau.

Fleischliche Verbrechen, s. Unzuchtsverbrechen.

Fleischmann, 1) Friedrich, Zeichner, Porträtmaler und Kupferstecher, geb. 1791 zu Nürnberg, Schüler A. Gablers, ließ sich in Nürnberg nieder und stach hier eine große Anzahl zierlicher Blätter in der Punktier-, verbunden mit der Linienmanier. Im J. 1831 siedelte er nach München über, wo er 1834 starb. F. war der erste unter Nürnbergs Künstlern, der sich mit Glück im Stahlstich versuchte; auch benutzte er zuerst eine Liniiermaschine zur Fertigung der Hintergründe. Im ganzen hat man gegen 1900 Blätter, meistens für Almanache und andre Bücher, von seiner Hand, unter denen besonders zu nennen sind: Ecce homo, nach einem Gemälde aus Leonardo da Vincis Schule, 1825; der kreuztragende Christus; Bildnis des A. van Dyck; die vier Apostel von Dürer; Dürers Selbstporträt und das eigne Bildnis des Künstlers.

2) Wilhelm, Agrikulturchemiker, geb. 31. Dez. 1837 zu Erlangen, studierte 1856-60 in Würzburg, Erlangen und München Naturwissenschaften, praktizierte im Liebigschen Laboratorium und wurde 1863 Lehrer der Naturwissenschaften an der Realschule zu Memmingen, woselbst er zugleich, auf Anregung Liebigs, die Leitung der dortigen landwirtschaftlichen Versuchsstation übernahm. 1867 als Rektor der Realschule nach Lindau berufen, leitete er dort 1867-1872 die wissenschaftlichen Arbeiten an den vom Baron v. Gise ins Leben gerufenen Algäuer Alpenversuchsstationen, erteilte 1869-74 den theoretischen Unterricht an der Käsereischule zu Sonthofen im Algäu und fungierte als landwirtschaftlicher Wanderlehrer für das Land Vorarlberg. Neun Jahre lang war er Vorstand des landwirtschaftlichen Bezirkskomitees Lindau. 1876 wurde er nach Mecklenburg-Schwerin berufen, um dort eine milchwirtschaftliche Versuchsstation und eine Molkereilehranstalt für männliches Personal in Raden bei Lalendorf zu begründen, und 1882 wurde er zum Professor ernannt. 1885 folgte er einem Ruf als Direktor des landwirtschaftlichen Instituts in Königsberg. Er schrieb: "Landwirtschaftliche Wandervorträge" (Lindau 1871); "Das Swartzsche Aufrahmungsverfahren und dessen Bedeutung für die Magersennerei" (2. Aufl., Brem. 1874); "Das Molkereiwesen" (Braunschw. 1876; ins Russische und Französische übersetzt); "Bericht an das königlich preußische Ministerium über den gegenwärtigen Stand der größern milchwirtschaftlichen Unternehmungen und der Molkereischulen in Deutschland" (Brem. 1882); "Die Bereitung von Backsteinkäsen aus Zentrifugenmagermilch" (das. 1884).

3) J. ^[Johann] Michael, Schriftschneider, s. Enschedé.

Fleischmehl, Präparat, welches frisches Fleisch ersetzen soll und alle nährenden Bestandteile desselben enthält. Zur Darstellung desselben bestreut man frisches fettfreies Fleisch mit 2,5-3 Proz. Kochsalz, trocknet es bei niederer Temperatur, bis sich außen eine undurchlässige Schicht gebildet hat, und erhitzt es dann, um das Eiweiß zum Gerinnen zu bringen und das Fleisch vollständig auszutrocknen. Nach dem Pulvern bildet es ein hellgelbes, bouillonartig riechendes Pulver von großer Haltbarkeit, welches, in offenen Gefäßen aufbewahrt, nur etwa. 10 Proz. Wasser enthält. Ein derartiges Präparat kommt als Carne pura in den Handel. Vorteilhaft preßt man es rein oder mit Vegetabilien gemengt in Tafelform. Derartige Präparate sind aber nicht zu verwechseln mit dem Fleischzwieback, welcher nur aus Mehl und Fleischextrakt besteht, also die eigentlich nährenden Fleischbestandteile nicht enthält. - F. nennt man auch ein Kunstprodukt aus Kadavern oder Fleischabfällen (s. Dünger, S. 217), hauptsächlich zu Zwecken der Düngung, neuerdings aber auch zur Fütterung empfohlen. Für Schweine ist es unzweifelhaft ein in mäßigen Gaben zu reichendes, sehr wertvolles Futtermittel, über dessen Brauchbarkeit die günstigsten Urteile vorliegen. Für Wiederkäuer kann es, soviel auch schon angepriesen, nicht in Betracht kommen, wenn schon feststeht, daß auch diese die Fleischkost nicht verschmähen. Für Hühner dürfte sich dasselbe ebenfalls neben Körnerfutter empfehlen. Das F. aus den Abfällen der Fleischextrakt-Kompanie in Fray Bentos (Südamerika) enthält 74,31 Proz. Proteinstoffe (11,89 Proz. Stickstoff), 12,42 Proz. Fett, 2,66 Proz. Mineralstoffe (0,72 Proz. Phosphorsäure) u. 10,4 Proz. Feuchtigkeit.

Fleischmole, s. Mole.

Fleischschau, die amtliche Besichtigung des Fleisches in sanitärer und marktpolizeilicher Hinsicht. Seit mehreren Jahrhunderten war die Kontrolle der Fleischverkaufsstellen in den Städten allgemein üblich. Das Verfahren hat sich in Süddeutschland erhalten, während die norddeutschen Städte gegen Ende des vorigen Jahrhunderts zum großen Teil davon Abstand nahmen. Indes hat sich neuerdings das öffentliche Interesse der amtlichen F. wieder allgemein zugewendet. Dieselbe erstreckt sich entweder auf alle Schlachtungen, gleichviel ob das Fleisch zum Verkauf oder Privatgebrauch bestimmt ist, oder sie beschränkt sich auf das zum Verkauf bestimmte Fleisch, oder sie betrifft nur die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen. Ein genügender Erfolg ist von der F. nur dann zu erwarten, wenn die Schlachtungen in öffentlichen Schlachthäusern stattfinden. Die zerstreut liegenden Schlachtstätten setzen der Kontrolle unüberwindliche Hindernisse entgegen. Als gesetzliche Grundlage der F. gelten das Nahrungsmittelgesetz vom 14. Mai 1879 und § 367 des deutschen Strafgesetzbuches, nach welchem der Verkauf von verfälschten und verdorbenen Nahrungsmitteln mit Strafe bedroht ist, allein in der Praxis ist der Begriff einer "verdorbenen Eßware" schwer zu definieren; das Reichsgericht hat zwar die weiteste Interpretation desselben adoptiert, aber das beteiligte Publikum bleibt bei der Beurteilung einzelner Fälle im unklaren. Gesichert wird die Durchführung der F. in Deutschland erst sein, wenn zu dem betreffenden Teil des Nahrungsmittelgesetzes eine Instruktion erlassen wird. Da die Gesundheitsschädlichkeit an dem Fleisch nicht immer zu erkennen ist, so muß bei der F. die Besichtigung sich sowohl auf das Schlachttier kurz vor dem Schlachten als auf das Fleisch einschließlich der Eingeweide erstrecken. Gesundheitsschädlich ist das Fleisch der Tiere bei Milzbrand, Tollwut und Rotz, Trichinen, Finnen und bei hochgradiger Tuberkulose; ferner bei allen septischen Entzündungen innerer Organe und bei Krankheiten, welche unter den Symptomen der eiterigen oder jauchigen Blutvergiftung verlaufen; bei vergifteten oder solchen Tieren, welche kurze Zeit vor dem Schlachten mit giftigen Stoffen (Strychnin, Arsenik) in großen Dosen behandelt wurden. Als verdorben und ungenießbar gilt das Fleisch bei krankhafter Abmagerung (Kachexie), ebenso das Fleisch der gestorbenen und der zu spät abgestochenen und deshalb nicht ausgebluteten Tiere und endlich das durch Fäulnis übelriechend, weich, schmierig und mißfarbig gewordene Fleisch. Vgl. Wolf, Untersuchung des Fleisches auf Trichinen (5. Aufl., Bresl. 1878); Gerlach, Die Fleischkost des Menschen (Berl. 1875); Lydtin, Anleitung zur Ausübung der Fleischbeschau