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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hannover

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Hannover (Geschichte: 1803-1831).

und erhaltene Werbearmee von ca. 20,000 Mann, damals unter Leitung des Feldmarschalls v. Wallmoden-Gimborn, eines rechtschaffenen, persönlich tapfern, doch seiner Aufgabe keineswegs gewachsenen Mannes, war durch die im letzten Jahrzehnt erlittenen Niederlagen im Feld und in der Politik geschwächt und demoralisiert. Als daher der Versuch eines allgemeinen Aufgebots an dem Widerwillen der besitzenden Klassen gescheitert war, sah sich Wallmoden genötigt, dem feigen Drängen landständischer Deputierten nachzugeben und eine von diesen mit General Mortier, dem Befehlshaber des von der Weser her gegen H. anrückenden französischen Heers, zu Sulingen abgeschlossene Konvention (3. Juni 1803) als für sich verbindlich anzuerkennen. Ohne das Schwert aus der Scheide gezogen zu haben, erklärte sich so das immerhin noch gegen 16,000 Mann starke hannöversche Heer einem nicht stärkern Feind gegenüber für besiegt und unterschrieb die Bedingung, jenseit der Elbe, im Lauenburgischen, für die Dauer des Kriegs gleichsam in einer freiwilligen Internierung zu bleiben. Seiner beliebten Praxis gemäß versagte der Erste Konsul auf einen nichtigen Vorwand hin der Konvention seine Ratifikation, und so diktierte der französische Feldherr dem unglücklichen Wallmoden in der Konvention zu Artlenburg an der Elbe (5. Juli 1803) folgende Bedingungen: das hannöversche Heer wird entwaffnet und aufgelöst; Munition und Pferde werden dem Sieger zu teil; das ganze Land bleibt in französischem Sequester.

Die Franzosen hielten H. mit 30,000 Mann besetzt und organisierten dort eine Exekutivkommission und eine Landesdeputation. Zwar wurden die dem Land auferlegten Lasten einigermaßen vermindert, als im Juni 1804 der Marschall Bernadotte Mortier ablöste; indessen betrug der aus dieser Okkupation dem Land erwachsene Schade dennoch 26 Mill. Thlr. Als im Herbst 1805 das französische Korps H. bis auf Hameln räumte, um zum Kampf mit Österreich nach Süddeutschland zu eilen, ward das Land von Russen und Schweden und einer englisch-deutschen Legion besetzt, die sich großenteils aus ehemaligen Soldaten von Wallmodens Heer gebildet hatte. Im Januar 1806 rückten Preußen ein, denen Napoleon nach der Schlacht bei Austerlitz vertragsweise H. zur interimistischen Verwaltung bis zum Ende des Kriegs und zur Vervollständigung der Kontinentalsperre in den hannöverschen Nordseehäfen England gegenüber überwiesen hatte; fast gleichzeitig damit verließen Russen und Schweden das Land. Nach der Niederlage der Preußen bei Jena und Auerstädt nahm indes Napoleon ohne weiteres von H., Kalenberg und Göttingen Besitz; die preußische Besatzung von Hameln kapitulierte. Der südliche Landesteil, Göttingen, Grubenhagen, auch Osnabrück, wurde 1807 dem neuen Königreich Westfalen einverleibt. Im Januar 1810 endlich wurde auch das übrige H. mit dem Königreich Westfalen vereinigt, dessen nach französischem Muster eingerichtete Verfassung und Verwaltung, wie schon 1807 auf Grubenhagen, so jetzt auch auf die Nordhälfte des Landes, die fortan das Nord-, Niederelbe- und Allerdepartement bildete, übertragen wurde. Am 2. Aug. 1810 hielt König Jérôme seinen glänzenden Einzug in der Residenz Hannover und nahm auf dem Altstädter Markte die Huldigung entgegen. Noch im Dezember desselben Jahrs wurde indessen die Verbindung des nördlichen H. und Westfalens durch einen Federstrich Napoleons wieder gelöst, welcher die Ems-, Weser- und Elbmündungen seiner unmittelbaren Gewalt unterstellte (als Departements der Oberems, Weser- und Elbmündung). Mit dem Beginn der Freiheitskämpfe wurde auch H. zunächst von Russen unter Tettenborn im Herbst 1813 besetzt, denen bald eine neue englisch-deutsche Freiwilligenlegion unter Führung des jüngern Wallmoden zur Seite trat. Anfang November trat das alte Ministerium in H. wieder in Aktivität, und der Herzog von Cambridge, der spätere Vizekönig, wurde als Feldmarschall und General-Militärgouverneur vom Prinz-Regenten von England an die Spitze der Regierung gestellt.

Das Königreich Hannover.

Auf dem Kongreß zu Wien 1814 war H. durch den dirigierenden Minister Grafen Münster vertreten, welcher dem Kongreß zunächst die durch den Prinz Regenten von England selbständig erklärte Erhebung Hannovers zu einem Königreich notifizierte, sodann aber durch seine geschickte Haltung als Vorkämpfer der Mittel- und Kleinstaaten es dahin brachte, daß H. in der Wiener Schlußakte von Preußen Ostfriesland, Hildesheim, Lingen, Meppen und mehrere kleinere Distrikte gegen die Abtretung Lauenburgs erhielt. Letzteres wurde dazu verwandt, um Dänemark für die Abtretung Norwegens an Schweden zu entschädigen. Die Landesverfassung beruhte seit alter Zeit in allen (auch den später hinzugekommenen) Provinzen auf einer aus drei Ständen, den Prälaten, der Ritterschaft und den Städten, zusammengesetzten Landesvertretung, in welcher jeder Stand wieder eine eigne Kurie bildete. Ein wichtiger Schritt, der den heilsamsten Reformen die Bahn zu brechen schien, war es, als 1814 die Konstituierung einer allgemeinen provisorischen Ständeversammlung für das Königreich H. erfolgte. Dieselbe bestand aus 10 Deputierten der alten geistlichen Stifter, aus 43 ritterschaftlichen, 29 städtischen und 3 nichtadligen Deputierten. Sie beschäftigte sich nur mit Finanz- und Steuersachen, ohne der Verfassung zu gedenken. Die Umgestaltung der Verfassung verzögerte sich noch mehrere Jahre und vollzog sich unter dem Einfluß der reaktionären Tendenzen, welche damals in mehreren deutschen Staaten an Boden gewannen. Die neue Verfassung, entworfen vom Geheimen Kabinettssekretär Rehberg, wurde 7. Dez. 1819 proklamiert. Die Volksvertretung sollte fortan in zwei Kammern zerfallen. Die Erste Kammer sollte, außer einigen Prälaten, nur aus den Standesherren und den Deputierten der Ritterschaft bestehen, die Zweite dagegen aus den übrigen Prälaten sowie aus den Deputierten der Städte, Flecken und freien Landeigentümer. Ihre Befugnisse überstiegen nicht die der frühern Ständeversammlung und bestanden vornehmlich in dem Recht, Steuern zu bewilligen und über die Finanzverwaltung Aufsicht zu führen; dagegen war ihnen in der Gesetzgebung nur eine beratende Stimme zugesichert. In den folgenden Jahren wurde in den Finanzen eine leidliche Ordnung hergestellt. Die Regierung blieb in den Händen einer kleinen Zahl altadliger Familien und weniger bürgerlicher Büreaukraten.

Die erste Opposition äußerte sich unmittelbar nach und unter Einwirkung der französischen Julirevolution und ihrer Nachwehen in den süddeutschen Staaten, und wenn auch ein gedankenloser Studentenputsch in Göttingen 1831 schnell erstickt wurde, so traten doch bald reife Männer mit einem festen und zeitgemäßen Programm auf den politischen Schauplatz. Die von ihnen aufgestellten Forderungen glichen im großen und ganzen den in Süddeutschland