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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ärztliche Vereine; As

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Ärztliche Vereine - As.

Ärztliche Vereine. Die ärztlichen Vereine in Deutschland verfolgen zum Teil wissenschaftliche Zwecke, für welche außer den militärärztlichen Vereinen 57 allgemein wissenschaftliche und 17 Gesellschaften für öffentliche Gesundheitspflege bestehen, zum Teil Standesinteressen. Vereine der letztern Art gibt es 14 in Baden, 52 in Bayern, 25 in Sachsen, 8 in Württemberg, 17 in Hessen, 4 in Braunschweig, 100 in Preußen, 6 in Mecklenburg, 11 in Thüringen, je 2 in Oldenburg, Anhalt, Elsaß-Lothringen, je 1 in Lübeck, Bremen, Hamburg; Summa: 246 Vereine mit ca. 9000 Mitgliedern. Von diesen Vereinen sind nur die in Bayern, Sachsen, Württemberg und Hessen staatlich anerkannt und der daselbst bestehenden offiziellen Vertretung des ärztlichen Standes als Glieder eingefügt; in Baden und Braunschweig besteht eine solche Standesvertretung neben den im übrigen freien Vereinen; in allen übrigen deutschen Staaten existiert weder eine offizielle Vertretung des ärztlichen Standes, noch sind die ärztlichen Vereine daselbst staatlich anerkannt. Die älteste Organisation des ärztlichen Standes findet sich (seit 1864) in Baden. Dort wählen sämtliche Ärzte des Landes alle 4 Jahre einen aus 7 Mitgliedern bestehenden "ärztlichen Ausschuß", der entweder auf Berufung des Ministeriums oder aus eigner Initiative zu Beratungen zusammentritt und derart mit den ärztlichen Vereinen des Landes, die bei seiner Wahl den Ausschlag geben, in Verbindung steht, daß er nichts von Bedeutung unternimmt, ohne es den Vereinen mitzuteilen oder zur Vorberatung zu geben. - Die Organisation des ärztlichen Standes in Sachsen datiert von 1865. Hier bestehen 1) Bezirksvereine mit fakultativem Beitritt, je einer in jedem Medizinalbezirk (25), und die Bezirksvereine innerhalb einer Kreishauptmannschaft bilden den Kreisverein derselben; 2) Kreisvereinsausschüsse (4), gebildet aus den Delegierten der Bezirksvereine einer jeden Kreishauptmannschaft; 3) ein aus ca. 12 ordentlichen Mitgliedern bestehendes Landesmedizinalkollegium, zu dem die 4 Kreisvereine zusammen 8 Abgeordnete auf je 4 Jahre wählen, welche als "außerordentliche" Mitglieder des Landesmedizinalkollegiums an den alljährlichen Plenarversammlungen desselben mit Stimmrecht teilnehmen. - Eine der sächsischen analoge Standesvertretung ward 1871 in Bayern eingeführt. Staatlich anerkannte Bezirksvereine mit fakultativem Beitritt wählen, regierungsbezirksweise, Delegierte, durch deren Zusammentritt innerhalb eines jeden Regierungsbezirks die 8 Ärztekammern des Königreichs gebildet werden. Diese treten alljährlich auf Berufung des Ministeriums am Sitz der Regierung zu Beratungen zusammen, denen ein Regierungskommissar ohne Stimmrecht beiwohnt; sie wählen auch aus ihrer Mitte die 8 Abgeordneten der Ärztekammern zum Obermedizinalausschuß, welche alljährlich einmal zu einer Plenarsitzung desselben einzuberufen sind. - In Württemberg ist seit 1875 der in 8 Bezirksvereine (mit fakultativem Beitritt) gegliederte ärztliche Landesverein das unterste Glied in der Organisation des ärztlichen Standes. Diese Bezirksvereine wählen auf je 3 Jahre einen oder zwei Delegierte, die den Ausschuß des ärztlichen Landesvereins bilden. Dieser nimmt auf offizielle Berufung in der Regel alljährlich an den bezüglichen Verhandlungen im Ministerium oder Medizinalkollegium teil, kann aber auch aus eigner Initiative zu Sitzungen zusammentreten.

Neben den genannten offiziellen Standesvertretungen haben sich im Lauf der Zeit aus freier Entschließung Vereine gebildet, welche in Ermangelung einer offiziellen Instanz dieselben Zwecke verfolgen wie die erwähnten: 1) das Zentralorgan der ärztlichen Vereine in Rheinland, Westfalen und Lothringen, gegründet 1865; 2) der Niedersächsische Ärztevereinsbund, gestiftet 1875, 22 Vereine in Hannover, Braunschweig und Bremen umfassend; 3) die Ärztekammer des Regierungsbezirks Wiesbaden, gestiftet 1876; 4) der Allgemeine Mecklenburgische Ärzteverein, seit 1877 bestehend; 5) der Zentralausschuß der Berliner ärztlichen Bezirksvereine, konstituiert 1877. Als Vertretung der Gesamtheit der deutschen Ärzte ist auf Grund des Umstandes, daß demselben 184 deutsche Ärztevereine mit 8000 Mitgliedern angehören, anzusehen der auf der Naturforscherversammlung zu Leipzig 1872 durch Richter aus Dresden gestiftete, zu Wiesbaden 1873 definitiv instituierte Deutsche Ärztevereinsbund. Demselben gehören an: alle badischen ärztlichen Vereine (14), 23 von 25 sächsischen Vereinen, sämtliche 52 bayrische Vereine, 6 von 8 württembergischen, 5 hessische Vereine (darunter die beiden Provinzialvereine, welche mit den 3 andern zweifellos sämtliche hessische Vereinsmitglieder umfassen), 66 preußische (von 100), je die 2 in Elsaß, Oldenburg, Anhalt bestehenden Vereine, der Allgemeine Mecklenburgische Ärzteverein, alle braunschweigischen und Thüringer Vereine sowie die der drei Freien Städte. Zweck desselben ist: die zerstreuten ärztlichen Vereine Deutschlands zu gegenseitiger Anregung und gemeinsamer Bethätigung auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und praktischen, auch sozialen Beziehungen des ärztlichen Standes zu vereinigen. Alljährlich findet durch Zusammentritt von Delegierten ein Ärztetag statt, deren bisher neun abgehalten wurden. Die Verhandlungen der bisherigen Ärztetage haben sich auf den verschiedenartigsten Gebieten bewegt und geben ein getreues Bild derjenigen Materien, auf welche sich während des letzten Jahrzehnts die allgemeinen und speziellen Interessen des ärztlichen Standes in Deutschland konzentriert haben.

As, in der Chemie Zeichen für Arsen.

As, in der Musik das durch ♭ erniedrigte A (La ♭, ital. La bemolle, franz. La bémol, engl. A flat). As dur-Akkord = as c es; As moll-Akkord = as ces es. Die As dur-Tonart (ital. La ♭ maggiore) vier ♭ vorgezeichnet, die As moll-Tonart (ital. La ♭ minore) sieben ♭ vorgezeichnet; s. Tonart.

As, die Eins im Karten- und Würfelspiel.

As (lat.), bei den Römern die Einheit im Gewichts- und Münzwesen. Als Gewicht (hier Libra genannt) wurde das As duodezimal geteilt, und 1/12 As machte eine Uncia (Unze) aus. Seine Teile waren:

^[Liste]

as = 1 As oder 12 Unzen

deunx = 11/12 As oder 11 Unzen

dextans = ⅚ As oder 10 Unzen

dodrans = ¾ As oder 9 Unzen

bes = ⅔ As oder 8 Unzen

septunx = 7/12 As oder 7 Unzen

semis = ½ As oder 6 Unzen

quincunx = 5/12 As oder 5 Unzen

triens = ⅓ As oder 4 Unzen

quadrans = ¼ As oder 3 Unzen

sextans = ⅙ As oder 2 Unzen

uncia = 1/12 As oder 1 Unzen

semuncia = 1/24 As oder ½ Unzen

sextula = 1/72 As oder ⅙ Unzen

1 As war nach Böckh = 327,45 g. Als Kupfermünze (zuerst unter Servius Tulius geprägt) wog 1 As ursprünglich 12 Unzen; thatsächlich aber hatten die Münzen nur 10 Unzen und waren stark mit Zinn und Blei legiert. Von Teilmünzen hatte man den Semis, Triens, Quadrans, Sextans und die Uncia. Beide Seiten der Münzen wurden durch Bilder von edlem Stil bezeichnet, die eine Seite regelmäßig durch einen Schiffschnabel und die Wertbezeichnung in Kügelchen, die andre Seite durch Götterköpfe (s. Tafel