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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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894
Eisenbahntarife
Bezeichnung
Fahrpreise für die Person und das Kilometer in Pf.

Bestimmungen
der
Schnellzug
Personenzug
für die A
bfertigung von Reisegepäck
Bahn
.1. Kl.
II. Kl.
III. Kl.
I. Kl.
II. Kl.
III. Kl.
Freigepäck
Gepäckfracht
Rumänien:
Als Einheitssatz ergiebt sich also:


Staatsbahn
bei 500 km .... 4,8




" 400 " ....
3,6



" 300 " ....

2,4


Bei größern Entfernungen als 500, 400


und 300 km werden für die Gesamtzahl der


Kilometer die letztangegebenen Einheitssätze berechnet. Für Schnellzüge 20 Proz. Zuschlag.




Rußland:
5,6
4,2 ! 2,33
5,6
4,2
2,33
16, l kg (iPud).
Für je 10 Pfd. '/^ Kopcle ^
Von dem Gesamtpreis der Fahrkarten

0,1 Pf. für die Werst - 0,093 Pf. für
I. und II. Klasse werden 25 Proz. und vom

portsteuer von der Gesamtgebühr.
Gesamtfahrpreis III. Klasse 15 Proz. Trans-


portsteuer erhoben. Die Preise der Kurier-


zugfahrkarten weichen auf einzelnen Bahnen


znm Teil voneinander ab.


Schweden:
!






Staatsbahnen
9,5625
6,75
4,50
7,875
5,9062
3,9375
25 k"
Für je 10^8 und je 50km i0Ore
Schweiz:







(11,25 Pf.).
a. Centralbalm
8,6
6,0
4,3
8,6
6,0
4,3
Kein Freigepäck.
Für 100 kß und 1 km 5 Cent.
d. Nordostbahn
8,32






(4 Pf.).
und c.Iura- Bern-
5,84
4,16
8,32
5,84
4,16
Desgleichen.
Desgleichen.
Luzern-Vahn








ä.Gotthard-








bahn
8,3328
5,8328
4,1664
8,3328
5,8328
4,1664
Desgleichen.
Desgleichen.
e. Vereinigte








Schweizer-








Bahnen
8,3356
5,8336
4,1664
8,3336
5,8336
4,1664
Desgleichen.
Desgleichen. -
Für Rückfahrkarten bestehen die mannigfaltigsten
Preisermäßigungen, auch ist die Gültigkeitsdauer
außerordentlich verschieden. Daneben kommen zum
Teil auch Zeit-, Gescllschaftskarten, Rundreifekarten
u. s. w. mit ermäßigten Preisen zur Ausgabe.
Welches Land hiernach die höchsten und welches
die niedrigsten Fahrpreise hat, läßt sich bei der gro-
ßen Verschiedenheit in der Gestaltung der Personen-
tarife fchwer sagen. Im allgemeinen kann man be-
haupten, daß in England die Preife am höchsten
sind, insoweit nicht einzelne Bahnen aus Wettbe-
werbsrücksichtcn besondere Ermäßignngen eintreten
lassen. Auch in Frankreich waren die Fahrpreise
bis zu der 1. April 1892 erfolgten Ermäßigung '
ziemlich hoch. Vielfach bringt, wie z. V. in Ruß-
land, die Erhebung einer Staatsstcucr ls. Eisenbahn-
steuer) wesentliche Erhöhungen der Einheitspreise
mit sich. Verhältnismäßig noch am niedrigsten sind
die Fahrpreise zum Teil auf den nordischen Bahnen
<M Dänemark, Schweden, Norwegen), wo die Be-
völkerung meist dünn und wenig begütert ist.
Eine eigentümliche Art von Eiscnbahnfahrkartcn
sind die sog. Kilometerbillets. Dieselven lauten
nicht auf "bestimmte zwischen zwei Orten liegende
Strecken, sondern auf Längen, die auf einer oder
mehrcrn Linien abgefahren werden können. Die
einzelnen, Fahrlüngen von 5, 20, 50 und 100 km
betreffenden Anweisungen sind zu Heften zusammen-
gestellt', bei Antritt der Reise werden so viele An-
weisungen, als zur Fahrlänge gehören, von dem
Schaltcrbeamten der Abgangsstation abgetrennt.
Die "Kilometer-Wertmarken", für einen bestimmten
Zeitraum gültig und auf eine bestimmte Person
oder deren Familie lautend, gewähren Fahrpreis-
ermäßigungen, die meist um so größer sind, je mehr
Kilometer innerhalb bestimmter Zeit zurückgelegt
werden. Sie sind zuerst in Amerika eingeführt wor-
den, wo sie bei vielen Bahnen noch bestehen als sog.
Tausendmeilenmarken, die während eines bestimm-
ten Zeitraums, meist eines Jahres, zur Durchfahnmg
von 1000 Meilen auf einer Bahn berechtigen. In
Österreich wurden auf den Staatsbahnen bis zur
Einführung des Zonentarifs (f. unten) Kilometer-
billets verausgabt; sie waren auch auf einzelnen
Bahnen anderer Länder eingeführt, sind aber meist
wieder beseitigt worden.
Alle bisherigen Personentarife sind Entfer-
nungstarife, d. h. sie sind in der Weise gebildet,
daß mit der wachfenden Länge auch der Fahrpreis
wächst. In der Regel wird ein bestimmter Einheits-
satz für eine Einheitsentfernung (Kilometer, Meile,
Werst u. s. w.) festgesetzt, dessen Multiplikation mit
den Einheitsentfernungen den Fahrpreis für einen
bestimmten Weg bildet. Im Gegenfatz hierzu ver-
steht man unter Zonentarif einen Tarif, bei dem
für die Bemessung der Fahrpreise die Lange der
Veförderungsstrecke mehr oder weniger außer Acht
bleibt, sei es, daß die Einheitscntfernung, mit der
der Fahrpreis wächst, über das gewö'hnlicke Maß
hinaus vergrößert wird, indem man z.B. statt
eines Kilometers oder einer Meile 10 oder 50 km
oder Meilen als Einheitscntfernung annimmt, sei
es, daß man nur wenige Entfern ungszonen mit
wachfenden Fahrpreisen aufstellt und über eine ge-
wisse Entfernung hinaus den Fahrpreis überhaupt
nicht mehr erhöht. Dies führt schließlich zum Ein-