Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen'
Anmerkung: Fortsetzung von [Das alte Herzogtum Sachsen.]
Schlacht am Welfesholz 1115 den Sieg über das kaiserliche Heer davontrug. Als dann Lothar nach dem Erlöschen des salischen Hauses 1125
selbst auf den Kaiserthron erhoben wurde, hatte er mit den staufischen Brüdern um die Krone zu kämpfen und mußte gegen sie eine Stütze
beim welfischen Herzog von Bayern, Heinrich dem Stolzen, suchen, der von seiner Mutter Wulfhild,
der Tochter des Herzogs Magnus, die Billungschen Hausgüter geerbt hatte. Er vermählte demselben seine Tochter Gertrud und übertrug
ihm auch auf seinem Sterbebett 1137 das Herzogtum S. Als der neue König, Konrad III., diese Übertragung nicht anerkennen wollte,
kam es zwischen ihm und Heinrich zum Kampf; letzterer wurde geächtet und seine Herzogtümer ihm abgesprochen, von denen S. dem
Markgrafen Albrecht dem Bären übertragen wurde. Doch konnte dieser auch nach Heinrichs des Stolzen
Tod (1139) S. nicht erobern und mußte es im Frankfurter Frieden 1142 Heinrichs Sohn, Heinrich dem Löwen,
zurückgeben, wogegen die Mark Brandenburg vergrößert und von der herzoglichen Gewalt befreit wurde. Heinrich der Löwe nahm mit Erfolg
die Kriege gegen die Wenden wieder auf, eroberte Holstein, Mecklenburg und Vorpommern, gründete Bistümer und Städte, wie Lübeck,
und verbreitete deutsche und christliche Kultur; die sächsischen Großen, geistliche wie weltliche, brachte er unter seine Botmäßigkeit.
Seine über fast ganz Norddeutschland sich erstreckende Macht war eine königliche. Als er nun 1176 dem Kaiser Friedrich I. die
Heeresfolge nach Italien verweigerte, wurde die Zertrümmerung dieses allzu großen Herzogtums beschlossen. Nachdem Heinrich der Löwe
1180 geächtet und vom Kaiser zur Unterwerfung gezwungen worden war, wurden ihm nur seine Allodien, Braunschweig und Lüneburg,
gelassen. Die Bischöfe und weltlichen Fürsten, auch einige Städte wurden für reichsunmittelbar erklärt, die herzogliche Gewalt
in Westfalen dem Erzstift Köln übertragen und der Name des Herzogtums S. auf den östlichen Teil an der Elbe beschränkt, mit
dem Albrechts des Bären zweiter Sohn, Bernhard von Askanien, belehnt wurde.
Das jüngere Herzogtum Sachsen.
Das neue Herzogtum S., dem alten Volksherzogtum weder an Umfang noch an Macht vergleichbar, spielte demgemäß in der Geschichte
des Deutschen Reichs nur eine untergeordnete Rolle. Dazu kam, daß die Askanier nach dem Tode des zweiten Herzogs aus ihrem
Geschlecht, Albrechts I. (1212-60), S. teilten, so daß der ältere Sohn,
Johann, das Gebiet an der untern, der jüngere, Albrecht II.
(1260 bis 1298), das an der mittlern Elbe erhielt; beide Linien, die sich nach ihren
Hauptstädten Sachsen-Lauenburg und
Sachsen-Wittenberg nannten, führten den Titel eines Herzogs von S., Engern und Westfalen
und eines Reichsmarschalls und erhoben beide auf das Recht, den König zu wählen, Anspruch. Nach langem Streit wurde dies Recht
durch die Goldene Bulle 1356 der wittenbergischen Linie zugesprochen, welche zugleich mit dem Erzmarschallamt das Reichsvikariat
in den Ländern des sächsischen Rechts erhielt und sich durch die Unteilbarkeit der Kurlande vor weiterer Zersplitterung bewahrte.
Herzog Rudolf II. (1356-70), Rudolfs I. (1298-1356) Sohn, nannte sich zuerst
Kurfürst von S., sein Bruder Wenzel (1370-88) führte
zuerst die Kurschwerter im sächsischen Wappen. Wenzels Sohn Rudolf III. starb kinderlos
1419, und mit seinem Bruder Albrecht III. erlosch 1422 die wittenbergische Linie des
askanisch-sächsischen Hauses. ↔
Kaiser Siegmund verlieh, ohne die Ansprüche der Linie Sachsen-Lauenburg zu
berücksichtigen, S. 6. Jan. 1423 dem Markgrafen Friedrich dem Streitbaren
(s. Friedrich 58)
von Meißen, welcher 1. Aug. 1425 zu Ofen feierlich belehnt wurde. Mit ihm beginnt die Herrschaft des Hauses
Wettin. Sachsen-Lauenburg erhob im 15. Jahrh. noch mehrmals Anspruch auf
die kurfürstlichen Titel und Rechte, aber ohne Erfolg (weiteres s. Lauenburg). Der Name S. ging nun auch auf
die übrigen Besitzungen des Hauses Wettin, Meißen und Thüringen, über; doch wurde dieses S. noch lange als Obersachsen von
Niedersachsen, dem Gebiet der untern Elbe und Weser, unterschieden, bis für letzteres Land der Name Hannover üblich wurde.
Über die Geschichte Kursachsens seit 1423
s. Sachsen, Königreich (S. 134 ff.).
Die Pfalzgrafschaft Sachsen.
Die königlichen Güter in S., hauptsächlich in der Nähe des Kyffhäusers gelegen
(Grona, Werla, Wallhausen), ferner Dornburg,
Arnstadt und Sulza, die königlichen Pfalzen und Besitzungen in Magdeburg und Merseburg wurden von Pfalzgrafen verwaltet, als
deren erster Adalbert oder Berno (gest. 982) genannt wird. Um 1040 kam die Pfalzgrafschaft
an Dedo, Grafen von Goseck, dessen Nachfolger sich, als
Friedrich von Sommerschenburg die Grafschaft 1088 seinem Großneffen Friedrich von Goseck entrissen hatte, nach ihrem
Allod Pfalzgrafen von Putelendorf (Bottelndorf a. d. Unstrut) nannten. Nach dem Erlöschen
des Hauses Sommerschenburg mit Albrecht II. 1179 verlieh Kaiser Friedrich I. auf dem Reichstag zu Gelnhausen 6. April 1180
die Pfalzgrafschaft S. dem Landgrafen Ludwig III. von Thüringen, der sie 1181 seinem Bruder Hermann abtrat. Nach dem
Aussterben des thüringischen Landgrafengeschlechts kam sie nebst Thüringen an den Markgrafen Heinrich den Erlauchten von Meißen,
der sie 1291 nebst Landsberg, Delitzsch und Sangerhausen an den Markgrafen von Brandenburg verkaufte. In ihren Resten,
Lauchstädt und Allstedt, kam die Pfalzgrafschaft S. 1318 als Wittum an Agnes, die Witwe Heinrichs des ältern von Brandenburg,
von deren Erben sie Markgraf Friedrich der Ernsthafte von Meißen 1347 kaufte, worauf er sich den pfalzgräflichen Titel beilegte.
Doch galt noch immer die Pfalz in Magdeburg als eigentlicher Sitz der Pfalzgrafschaft, welche daher in der sächsischen
Goldenen Bulle vom 27. Dez. 1356 als ein Zubehör des Herzogtums S. bezeichnet wurde. Friedrich der Streitbare legte den
bedeutungslos gewordenen pfalzgräflichen Titel ab und behielt nur das Wappen, den kaiserlichen Adler, bei.
Sachsen, Ernestinische Linie.
Das Haus Wettin teilte sich 1485 in zwei Linien, die jüngere Albertinische, begründet von
Albrecht dem Beherzten, welche Meißen und dazu 1547 die Kurwürde erhielt und jetzt im
Königreich S. (s. d.) regiert, und die
ältere Ernestinische, welche 1547 die Kurwürde verlor und bloß die thüringischen
Besitzungen behielt; es waren dies die Ämter, Städte und Schlösser Gerstungen, Eisenach, Wartburg, Kreuzburg, Tenneberg,
Waltershausen, Leuchtenburg, Roda, Orlamünde, Gotha, Jena, Kapellendorf, Roßla, Weimar, Wachsenburg, Dornburg, Kamburg,
Buttstädt, Arnshaugk, Weida und Ziegenrück. Hierzu kamen nach dem Tode des Herzogs Johann Ernst von Koburg (1553) noch
die Ämter Koburg, Sonneberg, Hildburghausen, Königsberg, Veilsdorf und Schalkau und durch den
Naumburger Vertrag (24. Febr. 1554) Altenburg, Eisenberg, Sachsenburg und Herbesleben,
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 126.