Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen-Koburg-Gotha'
Anmerkung: Fortsetzung von [Geschichte.]
tionalverein eine Zuflucht, schloß 1862 mit Preußen eine Militärkonvention und stellte
20. Juni 1866 sein Kontingent Preußen zur Verfügung; dasselbe nahm an dem Treffen bei
Langensalza und am Feldzug der Mainarmee teil. Zum Dank überließ Preußen dem Herzog einen
ansehnlichen Waldkomplex im Schmalkaldischen; die Hälfte des Ertrags desselben überwies der
Herzog der Staatskasse. S. trat darauf dem Norddeutschen Bund bei, in dessen Heer sein
Kontingent 2 Bataillone des 95. Regiments bildete, und 1871 dem Deutschen Reich. Die
erhöhten finanziellen Ansprüche der neuen Verhältnisse veranlaßten die Regierung, zur
Verminderung der Verwaltungskosten den Landtagen eine engere Union beider Herzogtümer
vorzuschlagen, welche aber von den Landtagen wiederholt abgelehnt und erst 1873
angenommen wurde; die beiden Landtage wurden in einen aus 19 gothaischen und 11
koburgischen Vertretern bestehenden Landtag, der abwechselnd in Koburg und Gotha
zusammentritt, verschmolzen; Justiz und Verwaltung wurden gemeinschaftlich. Das neue
Gesetz ward 18. Febr. 1874 publiziert. Im März 1888 trat Seebach zurück und ward durch
Bonin ersetzt. Vgl. Gruner, Historisch-statistische
Beschreibung des Fürstentums Koburg saalfeldischen Anteils (Kob. 1793-1809, 5 Bde.);
Schultes, Koburgische Landesgeschichte im
Mittelalter (Hildburgh. 1814); Derselbe,
Sachsen-Koburg-Saalfeldische Landesgeschichte von 1425 bis auf die neueste
Zeit (Kob. 1818-21, 2 Bde.); Fleischmann, Zur
Geschichte des Herzogtums Sachsen-Koburg (Hildburgh. 1880); die »Mitteilungen« des
herzoglichen statistischen Büreaus zu Gotha. Für Gotha s. auch die
S. 146 angegebene Litteratur.
Sachsen-Meiningen (auch Sachsen-Meiningen-Hildburghausen
genannt), zum Deutschen Reiche gehörendes Herzogtum, zwischen 50° 12'-51° 9' nördl. Br.
und 10° 3'-12° 8' östl. L. v. Gr. gelegen, zieht sich in einer Länge von 133 km bei
einer durchschnittlichen Breite von 16 km in Form eines Halbmondes vom nordwestlichen
Fuß des Thüringer Waldes nach SO. hin, übersteigt den Thüringer Wald und läuft östlich
am Frankenwald vorüber bis gegen den nördlichen Fuß des Thüringer Waldes hin. Die Grenzen
sind im N. das weimarische Fürstentum Eisenach, das Herzogtum Gotha, die preußische
Herrschaft Schmalkalden, die preußische Provinz Sachsen, die schwarzburgischen Fürstentümer
und das Herzogtum Altenburg, im O. weimarische, preußische, schwarzburg-rudolstädtische,
reußische und bayrische Gebiete, im Süden das Herzogtum Koburg und das Königreich
Bayern, im W. das Fürstentum Eisenach. Das Land und zwar als Stammland das alte Herzogtum
Meiningen, dazu das ehemalige Herzogtum Hildburghausen und das Fürstentum Saalfeld, bildet
seiner Hauptmasse nach ein zusammenhängendes Ganze; getrennt und in ziemlicher Entfernung
vom Hauptland liegen die Herrschaft Kranichfeld (von preußischen, weimarischen,
altenburgischen und schwarzburgischen Gebieten umgeben), die von preußischen und weimarischen
Landen eingeschlossene Grafschaft Kamburg und außerdem noch elf in den verschiedenen
thüring. Ländern zerstreut liegende kleinere Parzellen.
[Physische Beschaffenheit.] Das Land ist seinem größern Teil
nach gebirgig. Der Thüringer Wald bedeckt fast die Hälfte desselben; im W. tritt die Rhön
bis an die Grenze des Landes heran. Die höchsten Punkte sind, links der Werra: der Bleß
bei Salzungen (647 m), die Geba (752 m), der Große Gleichberg (683 m), der Kleine Gleichberg (654 m),
der Bleß bei Eisfeld (865 m); rechts der Werra: der Gerberstein (728 m), ↔
der Simmersberg bei Schnett (781 m), der Dreiherrenstein bei Sigmundsburg (820 m), der
Sandberg bei Limbach (837 m), das Kieferle (869 m); im östlichen Teil des Landes: der
Lehestener Kulm (713 m), der Hirschstein (745 m), der Wetzstein (794 m) und der
Töpfersbühl (760 m). Mit seinen Gewässern gehört S.
drei großen Flußgebieten, dem der Weser, der Elbe und des Rheins, an. Zum Wesergebiet
gehört die Werra, welche auf ihrem nordwestlich durch das Herzogtum gerichteten Lauf
rechts die Schleuße, Hasel, Helba, Schmalkalde, Druse, Schweina und Fischa, links die
Jüchse, Sülze, Herpf, Rosa etc. aufnimmt. Mit dem Elbgebiet tritt S. durch die Saale in
Verbindung, welcher aus den meiningischen Gebieten die Loquitz mit der Zopte, Gölitz und
Sormitz, die Orla und Ilm zufließen. Kleinere Flüsse, die mittels des Mains sich mit dem
Rhein vereinigen, sind: die Steinach, Itz mit der Röthen, die Rodach, Kreck und Milz. Auch
einige Seen verdienen Erwähnung: der Salzunger, Bernshäuser und der sogen. Tiefe See bei
Stedtlingen. Das Klima ist auf dem Thüringer Wald rauh, in den tiefer liegenden Gegenden
ebenfalls nur gemäßigt, mild wohl nur im Kamburgischen. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt
in Meiningen 6,85°, in Gräfenthal 5,6°,
in Kamburg 8,9° C.
[Bevölkerung.] Der Flächenraum des Herzogtums beträgt
2468 qkm (44,83 QM.), die Bevölkerung (1. Dez. 1885) 214,884 und zwar 105,065 männliche,
109,823 weibliche Einwohner, durchschnittlich 87,1 Einw. auf 1 qkm (1880: 207,075 Einw.),
davon 210,188 Protestanten, 2930 Katholiken, 1521 Israeliten. Das Herzogtum ist eingeteilt in vier Kreise:
| QKilom. | QMeilen | Einwohner |
Meiningen | 736 | 13,37 | 58 715 |
Hildburghausen | 786 | 14,28 | 52 436 |
Sonneberg | 347 | 6,31 | 47 870 |
Saalfeld | 599 | 10,87 | 55 863 |
und enthält 17 Städte und 474 Landgemeinden, resp. Gemarkungsverbände. Die Bevölkerung gehört im Süden
des Thüringer Waldes dem fränkischen, im N. dem thüringischen Volksstamm an. Was die Pflege der
geistigen Kultur anlangt, so zählt das Herzogtum 2 Gymnasien
(zu Meiningen und Hildburghausen), 2 Realgymnasien (zu Meiningen und Saalfeld), eine Realschule
mit Handelsabteilung (zu Sonneberg), ein Schullehrerseminar mit Taubstummenlehranstalt (Hildburghausen),
eine Blindenlehranstalt (Hildburghausen), ferner eine Landeshebammenschule (Meiningen), ein Rettungshaus
für verwahrloste Kinder (bei Meiningen), eine Irrenheil- und -Pfleganstalt (Hildburghausen).
Landeshochschule ist die Gesamtuniversität zu Jena. Das Volksschulwesen ist auf Grund des
Volksschulgesetzes vom 22. März 1875 geordnet. Es sind drei Kreisschulinspektoren in Thätigkeit.
[Erwerbszweige.] Vom Areal entfallen 41,8 Proz. auf Acker- und
Gartenland, 11 auf Wiesen, 2,1 auf Weiden und 41,9 Proz. auf Wald. Bei dem meist magern Boden
gibt der Ackerbau im allgemeinen nur geringen Ertrag, so daß das Land zwei Siebentel seines
Körnerbedarfs vom Ausland beziehen muß. Gebaut werden besonders Roggen, Hafer, Weizen,
Gerste und Kartoffeln. Der künstliche Futterbau ist sehr ausgedehnt, am meisten in den Bezirken
der Niederungen, wo es an Wiesen fehlt. In den Niederungen kultiviert man auch die meisten
Hülsenfrüchte und Gemüsepflanzen. Von Handelspflanzen wird vornehmlich Flachs gebaut, doch
nur in wenigen Gegenden über den eignen Bedarf; Hanf nur hin und
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 150.
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 151.