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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Abrogieren; Abroma; A. Brong; Abrotanum; Abrudbánya; Abrupt; Abrus; Abruzzen

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Abrogieren - Abruzzen

nostererbsen (s. d.) enthalten ist, bis jetzt aber noch nicht im krystallinischen Zustande erhalten werden konnte, sondern, möglichst gereinigt, ein bräunlichgelbes Pulver darstellt. Das A. ist in Wasser löslich und gehört, wie das Ricin, zu den giftigen Eiweißkörpern, und zwar zu der Gruppe der ungeformten Fermente (s. d.). Nach den neuesten Untersuchungen wirkt pro 1 kg Körpergewicht eines Tiers 0,00001 g A. noch tödlich, wenn es durch subkutane Injektion direkt in die Blutbahn eingeführt wird.

Abrogieren, ein Gesetz im ganzen aufheben, im Gegensatz zu derogieren. Einem Gesetz wird durch ein späteres derogiert, wenn das letztere die Gültigkeit des frühern in einzelnen Beziehungen beseitigt. Die aufhebende Kraft wohnt der neuen Rechtsquelle nur bei, wenn sie dieselbe Autorität hat wie die aufzuhebende Rechtsquelle. In dieser Beziehung galt früher in Deutschland der Grundsatz: Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht gemein Recht. Heute gilt für die Regel der umgekehrte Grundsatz: die Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor (Art. 2 der Reichsverfassung), so daß entgegenstehende Bestimmungen eines ältern Landesgesetzes durch das jüngere Reichsgesetz ohne weiteres beseitigt sind und das Reichsgesetz für einen einzelnen Bundesstaat nicht außer Anwendung gesetzt werden kann. Ebenso beseitigen die Landesgesetze regelmäßig die entgegenstehenden Bestimmungen der Provinzial- oder Stadtrechte. Andere, wenn das Reichsgesetz oder das Landesgesetz nur subsidiäre Bestimmung treffen will, also die abweichenden bereits erlassenen oder in Zukunft in Kraft tretenden Normen eines engern Rechtsgebietes als für dieses maßgebend aufrecht erhält. Unter der obigen Voraussetzung gilt der allgemeine Grundsatz: Lex posterior derogat priori, das jüngere Gesetz hebt das ältere auf, soweit es demselben widerspricht. Auch Bestimmungen der Reichs- oder einer Landesverfassung können auf diese Weise aufgehoben oder außer Anwendung gesetzt werden, wenn nur diejenigen Formen beobachtet sind, welche die Verfassung für die Beseitigung ihrer Vorschriften anordnet. Ebenso kann ein Gesetz oder eine einzelne Bestimmung desselben durch ein Gewohnheitsrecht (s. d.) beseitigt werden. Freilich verbieten einzelne Gesetze ausdrücklich die Derogation durch Gewohnheitsrecht (Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 1; Preuß. Allg. Landr., Einl. §. 60; Österr. Bürgerl. Gesetzb., Einl. §. 10). Wenn die Rechtswissenschaft auch die Gültigkeit solchen Verbots bezweifelt, so wird doch diese Anweisung an die Behörden, das Gesetz anzuwenden, bis es durch ein Gesetz aufgehoben wird, meist die Entstehung entgegengesetzten Gewohnheitsrechts hindern. Wie weit übrigens ein neues Gesetz dem ältern widerspricht, also demselben derogiert, ist nicht immer leicht im einzelnen zu entscheiden. Wird eine gesetzliche Regel aufgehoben, so sind damit nicht zugleich die gesetzlichen Ausnahmebestimmungen beseitigt, soweit sich nicht aus dem Inhalt des neuen Gesetzes etwas anderes ergiebt. Aber die oft aufgestellte Regel, daß besondere Gesetze durch ein neues allgemeinem Gesetz nicht beseitigt würden, ist in dieser Allgemeinheit falsch. Übrigens hat die Aufhebung eines ältern Gesetzes durch das jüngere nicht die Wirkung, daß die unter der Herrschaft des ältern Gesetzes erworbenen Rechte in allen Beziehungen nach dem neuen Gesetze zu beurteilen seien. Vielmehr gilt im Zweifelfalle umgekehrt der Grundsatz, daß das jüngere Gesetz nicht in der Absicht erlassen wird, die unter der Herrschaft des ältern Gesetzes erworbenen Rechte, namentlich Privatrechte, aufzuheben oder einzuschränken. "Das Gesetz hat keine rückwirkende Kraft." Ein härteres Strafgesetz ist nicht anzuwenden auf eine unter dem frühern mildern Gesetz begangene That, wohl aber umgekehrt.

Abroma Jacq., Kakaomalve, Pflanzengattung aus der Familie der Sterculiaceen (s. d.) mit wenigen tropisch-asiatischen halbstrauchigen, durch ihre technisch verwendbaren Bastfasern wertvollen Arten. Außer der A. angustata L. fil. auf den Philippinen und in Indien und der A. fastuosa R. Br. in Timor und Australien liefert namentlich A mollis DC. auf den Molukken und Sunda-Inseln die als "Perennial Indian Hemp" bekannten Bastfasern, die zu Stricken, groben Geweben in der Papierfabrikation verwertet werden.

A. Brong., naturwissenschaftliche Abkürzung für Adolphe Theodore Brongniart (s. d.).

Abrotanum, Pflanzenart, s. Artemisia.

Abrudbánya (spr. obrudbahnjo), Groß-Schlatten oder Altenburg, Bergstadt im ungar. Komitat Unterweißenburg des frühern Großfürstentums Siebenbürgen, in 600 m Höhe in dem engen Thale des Zenicz, eines Nebenflusses des Aranyos, gelegen, ist Sitz eines Bergverwaltungs- und Goldeinlösungsamtes, eines Bergkommissariats, eines Bezirksgerichts, und hat (1890) 3299 E., Magyaren und Rumänen, die meist vom Bergbau leben, Post und Telegraph, sowie ein Bezirkshospital; in Garnison das 2. Bataillon des 64. ungar. Infanterieregiments "Karl Alexander, Großherzog von Sachsen-Weimar". Die fünf hier vertretenen Konfessionen (Römisch- und Griechisch-Katholische, Griechisch-orthodoxe, Reformierte und Unitarier) haben jede ihre Kirche. A. ist der Mittelpunkt des siebenbürg. Goldbezirks im sog. Erzgebirge, das sich im W. des Landes zwischen den Flüssen Máros und Aranyos ausbreitet. Die Fundorte liegen hauptsächlich an der südl. Seite des Aranyosthals zwischen Topanfalva, Offenbánya, Ponor, Zalathna, Bucsum u. a. in einem porphyrartigen Gestein, das an Sandstein- und Trachytgebilde grenzt. Das Gold ist hier dem Gestein fast überall eingelagert, so daß man nicht bloß einzelne Gänge, sondern die ganze Steinmasse abbaute, wodurch ungeheure Vertiefungen und Aushöhlungen zum Teil schon aus den Zeiten der Römer entstanden sind. Zuweilen tritt das edle Metall auch als Feingold, in Form von Blechen, Ästen, Haaren u. s. w. krystallisiert, auf, wie besonders in den Gruben von Verespatak (s. d.). Das Gold wird auch in dem Bache gefunden und von Zigeunern gewaschen. Die durchschnittliche Gesamtausbeute an Gold beläuft sich jährlich auf etwa 2140 Pfd. (55 Proz. der Gesamtausbeute der Monarchie). An der Stelle des heutigen A. stand die röm. Kolonie Auraria major oder Auraria Daciae, Sitz des Collegium aurariorum (Bergkollegium). Der Ort wurde 10. und 19. Mai 1849 von den Bergwalachen (Mozen) unter Führung des Abraham Janku geplündert und niedergebrannt und die Bevölkerung gemordet. In der Nähe das Dorf Abrudfalva, mit 4575 rumän. E., und der merkwürdige Basaltberg Detunata-Gola (s. d.).

Abrupt (lat.), abgebrochen, ohne Zusammenhang.

Abrus, s. Paternostererbsen.

Abruzzen, ital. Abruzzi, benannt von Abruzzo (Aprutium), dem mittelalterlichen Namen der Stadt Teramo (Interamna), der nördlichste Teil des