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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Acraspeda; Acre; Acrididae; Acridin; Acrocomia; Acrodontes; Acronuridae; Acrose; Acrostichum; Acrylsäure; Act

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Acraspeda - Act

die zeitweise freie Einfuhr von zollpflichtigen Rohstoffen und Halbfabrikaten zur Wiederausfuhr nach der Verarbeitung durch das Gesetz vom 5. Juli 1836 gestattet, während die Bezeichnung der zugelassenen Warenarten und die Anordnung der Einzelheiten durch besondere Verordnungen erfolgte. Nach dem Sinne des Gesetzes soll die stoffliche Identität der eingeführten und der wieder ausgeführten vervollkommneten Gegenstände festgehalten werden; die Praxis aber und die spätern Ausführungsverordnungen sind bei einigen der wichtigsten Waren von dieser Forderung abgegangen, so daß also ein für die zeitweise Einfuhr eines zollpflichtigen Materials ausgestelltes A. dadurch von der Abgabe entlastet wird, daß irgend ein Exporteur eine gewisse Menge eines entsprechenden, aber aus anderm Material hergestellten Fabrikates ausführt. Die Importeure aber verkaufen die eingeführte Ware im Inlande und gewinnen somit einen größern oder geringern Teil des Zolls, während sie einen andern Teil den Exporteuren als Vergütung für jene Dienstleistung überlassen müssen. Diese Geschäfte, die durch besondere Agenten vermittelt werden, bedingen demnach eine indirekte Ausfuhrprämie (s. d.). Sie wurden in neuerer Zeit namentlich in großem Umfange bei der Weizeneinfuhr in Marseille und der Mehlausfuhr aus den nördl. Departements betrieben; jedoch ist 1873 hier die Beschränkung eingetreten, daß Mehl nur über diejenigen Zollämter ausgeführt werden darf, über welche der Weizen eingegangen ist. Ein anderes Verfahren findet sich in Bezug auf Eisen und Eisenwaren. Nach einem Dekret von 1862 haben nur Hüttenbesitzer und Eisenwarenfabrikanten das Recht, fremdes Eisen zur Verarbeitung zeitweise zollfrei einzuführen. Diese müssen daher auch das A. selbst erledigen, aber sie können ihr Einfuhrrecht andern Importeuren übertragen, während sie selbst inländisches Material verarbeiten. Diese Einfuhrvollmachten bilden wieder einen Handelsartikel mit wechselndem Preise, der aber immer wieder eine indirekte Ausfuhrprämie bedingt. Diesem Svstem, das in Frankreich besonders von Seite der Roheisenproduzenten Widerspruch findet, hat auch in Deutschland mehrfach Beschwerden hervorgerufen und 1876 sogar eine Vorlage in betreff eines Ausgleichungszolls veranlaßt. Eine Beschränkung hat es durch ein Dekret vom 9. Jan. 1870 dahin erfahren, daß Stabeisen und weiter verarbeitetem Eisen bei zeitweiliger Zulassung unter zollamtlicher Controlle in die einfuhrberechtigte Fabrik wirklich verfrachtet werden muß. Der Handel des A. beschränkt sich heute im wesentlichen auf Gußeisen. - Vgl. Lexis, Die franz. Ausfuhrprämien (Bonn 1870).

Acraspeda, die höhern Quallen, s. Akalephen.

Acre (spr. äkr), die Einheit des engl. Feldmaßes, die gesetzmäßig 4840 Quadrat-Yards oder 43 560 engl. Quadratfuß begreift und in 4 Roods oder 160 Quadrat-Perches (Quadrat-Rods, Quadrat-Poles) zerfällt. Das A. ist = 40,5 a. 30 Acres bilden 1 Yard of land (einen Hof) = 1214 a, und 100 Acres sind 1 Hide of land (eine Hufe) = 4046,8 a.

Acre, Saint Jean d', s. Akka.

Acrididae, s. Feldheuschrecken.

Acridin (Akridin), eine organische Verbindung, die im Steinkohlenteer vorkommt und aus dem Rohanthracen durch Schwefelsäure ausgezogen werden kann. Es hat die Zusammensetzung C15H9N ^[C<sub>15</sub>H<sub>9</sub>N] und kann durch Erhitzen von Diphenylamin mit Ameisensäure und Chlorzink dargestellt werden, indem das zuerst gebildete Formyldiphenylamin sich unter Wasserverlust zu A. kondensiert nach folgender Gleichung:

^[img]

Wenn man an Stelle von Ameisensäure Benzoesäure anwendet, so entsteht nach der vorübergehenden Bildung von Benzoyldiphenylamin Phenylacridin, von welchem Körper sich der Chrysanilin genannte gelbe Farbstoff ableitet.

Acrocomia Mart., Palmengattung aus dem tropischen Amerika und aus Westindien mit etwa 8 unter sich wenig verschiedenen Arten, von denen besonders A. sclerocarpa Mart., die Macasubapalme, wichtig ist. Sie wächst auf Jamaika, Trinidad und den benachbarten Inseln, sowie auch im Osten Südamerikas bis Rio Janeiro hinab und besitzt schön gefiederte, am obern Ende des Stammes eine dichte Krone bildende Blätter. Ihre dunkelgefärbten Nüsse, welche schöne Politur annehmen, werden von den Negern zu feinen Schnitzereien verarbeitet, haben aber besonders durch ihren reichen Gehalt an wohlriechendem Öl Bedeutung (s. Palmfett). Die Früchte sind eßbar, ebenso die jungen Blätter (Palmkohl). A. wird auch in Gewächshäusern kultiviert.

Acrodontes, s. Echsen.

Acronuridae, Familie der Knochenfische, s. Lederfische.

Acrose, eine von E. Fischer auf synthetischem Wege dargestellte sirupartige Zuckerart von der Zusammensetzung C6H12O6 ^[C<sub>6</sub>H<sub>12</sub>O<sub>6</sub>]. Sie ist isomer mit Traubenzucker und Fruchtzucker, besitzt wahrscheinlich auch dieselbe Formel wie der letztere, ist aber optisch inaktiv, d. h. sie dreht die Polarisationsebene des Lichtes nicht. Dagegen ist sie wie die natürlichen Zuckerarten der Gärung fähig. Bei der Reduktion mit Natriumamalgam liefert sie einen sechswertigen Alkohol, den Acrit oder inaktiven Mannit.

Acrostichum L., Farnkrautgattung aus der Familie der Polypodiaceen (s. d.) mit zahlreichen Arten in den Tropen, wo sie namentlich an schattigen Baumstämmen und Felsen wachsen. Ihre Wedel (Blätter) sind meist ungeteilt oder handförmig gelappt, ganzrandig und die fruchtbaren auf der untern Seite über und über mit gedrängt stehenden, nackten Fruchtkapseln bedeckt. Mehrere Arten, z. B. A. brevipes Kze. aus Ostindien und Brasilien, A. crassinerve Kze. aus Brasilien u. a., werden in Treibhäusern zur Zierde kultiviert.

Acrylsäure, C3H4O2 ^[C<sub>3</sub>H<sub>4</sub>O<sub>2</sub>], das niedrigste Glied der Reihe ungesättigten, einbasischen organischen Säuren von der allgemeinen Formel CnH2n-2O2 ^[C<sub>n</sub>H<sub>2n-2</sub>O<sub>2</sub>] der sog. Ölsäurereihe. A. hat die Konstitutionsformel CH2:CH.CO.OH, entsteht infolge Oxydation von Akroleïn durch Silberoxyd und ist eine wie Essigsäure riechende Flüssigkeit vom Siedepunkt 140°.

Act (engl., spr. äckt), Beschluß, Dekret, Gesetz. - In der engl. Rechtssprache kommt das Wort vorzüglich in dem Ausdrucke Act of Parliament vor, wo es ein auf verfassungsmäßigem Wege erlassenes Gesetz bedeutet und gleichbedeutend mit Statute ist. Man unterscheidet Public Acts, welche allgemeine Geltung haben, und die vor Gericht nicht besonders nachgewiesen zu werden brauchen, und Private Acts, die sich auf die Verhältnisse bestimmter Personen oder Korporationen oder bestimmter Ortschaften beziehen, welche in Prozessen ebenso wie Privaturkunden nachzuweisen sind. Ein 1850 erlassenes Gesetz bestimmt, daß jede A., die nicht