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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Aëtomorphae - Affektionsinteresse

Gallien nieder, brachte 439 die Westgoten zur Ruhe und schlug 445 den Frankenkönig Clodio an der Somme. Mit den Hunnen hatte A. den Frieden aufrecht erhalten. Als aber deren König Attila endlich einen Sturm gegen den Westen vorbereitete, wußte A. zur rechten Zeit einen großen Bund mit den Westgoten, Alanen, Franken und andern Völkerschaften herzustellen, mit deren Hilfe er 451 auf den Catalaunischen Feldern (jetzt Châlons-sur-Marne) den welthistor. Sieg über Attila errang. Trotz dieser Verdienste ließ der Kaiser nach Attilas Tode (453) den A., eifersüchtig auf dessen Macht, 454 ermorden.

Aëtomorphae nennt Huxley die Raubvögel.

Aëtosaurus ferrātus Fraas, Adlerechse, gavialähnliche fossile Panzerechse, im Knochenbau des Kopfes und Schulterblattes mit vogelartigen Charakteren. Im mittlern Keuper (Stufensandstein) Württembergs.

Afanásjew, Alexander Nikolajewitsch, russ. Altertumsforscher, geb. 23. (11.) Juli 1826 im Gouvernement Woronesch, studierte in Moskau Rechtswissenschaft und war bis 1862 im Staatsdienst thätig. Er starb 5. Okt. (23. Sept.) 1871. Hauptsächlich beschäftigte er sich mit der russ. Volksüberlieferung, veranstaltete selbst eine große Sammlung «Russ. Volksmärchen» (2. Aufl., 4 Bde., Mosk. 1873) und schrieb «Die poet. Naturanschauungen der Slawen» (3 Bde., ebd. 1865‒69), ein Werk, welches, obwohl kritiklos gearbeitet, doch als reiche Materialiensammlung für die slaw. Mythologie großen Wert hat. Außerdem beschäftigte er sich mit russ. Litteraturgeschichte und Bibliographie.

Afelēle oder Kleine Wüste, s. Sahara.

Affābel (lat.), gesprächig, umgänglich; davon Affabilität, Leutseligkeit.

Affaire (frz., spr. affähr), Angelegenheit, Vorfall; affaire d’ honneur, Ehrenhandel; affaire d’ amour, Liebeshandel. – Militärisch ist A. ein Gefecht von untergeordneter Bedeutung, das von geringern Streitkräften geführt wird. Früher pflegte man auch Treffen und Schlachten so zu nennen.

Affe, s. Affen.

Affékt (lat.), Gemütsbewegung, jede durch das Gefühl hervorgerufene und auf dieses zurückwirkende Hemmung und Störung des gewöhnlichen Vorstellungsverlaufs. Starke, vorzüglich unvorhergesehene Eindrücke, die in ihren Folgen den Gemütszustand des Menschen berühren und plötzlich verändern, sind daher die gewöhnlichen Ursachen der A. Die ältere Psychologie rechnet die A. zum Gefühlsvermögen, während man die Leidenschaften dem Begehrungsvermögen zuschrieb. Mit der Lehre von den verschiedenen Seelenvermögen ist aber auch diese Beziehung weggefallen. Dagegen sind die A. von den Leidenschaften genau zu unterscheiden, indem die letztern vielmehr bleibende, in dem Innern festgewurzelte Geneigtheiten zu A. sind. Die A. haben verschiedene Grade. Im höchsten Grade können sie betäubend, sogar tötend wirken, wie z. B. Schreck vor Freude und vor Furcht. Die Gefühle, die den A. ausmachen, sind bald angenehm, bald unangenehm, bald aus Vergnügen und Schmerz gemischt, wie z. B. bei der Überraschung. In Beziehung auf die Art, wie die Gemütsruhe gestört wird, gilt die Einteilung der A. in excitierende oder aufregende, wie Zorn, Wut, Freude, und deprimierende oder niederschlagende, wie Kummer, Schreck u. s. w. Körperlich bewirkt der A. Ausdrucksbewegungen mannigfaltiger Art, Veränderungen der Herzthätigkeit und Atmung, des Stoffwechsels und der Gesichtsfarbe, wie sich dieses in den Gefühlen der Erleichterung, der Beklemmung, in der Schamröte, der Blässe, den Thränen und dem Lachen zeigt. In physiol. Hinsicht entspricht den A. wahrscheinlich eine Veränderung in der Funktion des vasomotorischen Apparats, wodurch alle übrigen körperlichen Erscheinungen in Begleitung oder im Gefolge der Gemütsbewegungen bedingt sind. Zu behaupten, daß nur der Mensch der A. fähig ist, ist kein Grund vorhanden, da sich bei Tieren ähnliche Erscheinungen zeigen. – Vgl. Lange, Über Gemütsbewegungen. Eine psycho-physiol. Studie (Lpz. 1887).

Affektation (lat.), die äußerliche Kundgebung von Gefühlen, die man gar nicht besitzt oder künstlich zu einem Zwecke erzeugt hat, der nicht in den Gefühlen selbst liegt. Deswegen ist Sentimentalität (s. d.) stets mit A. verbunden, weil der Sentimentale nicht von seinen Gefühlen ergriffen wird, sondern sich künstlich in sie hineinversetzt, um auf andere den Eindruck des Gefühlvollen zu machen. In der A. liegt aber auch die Absicht, andere nicht wissen zu lassen, daß die kundgegebenen Gefühle nicht wirkliche oder natürliche sind; deswegen ist der Schauspieler nicht affektiert, weil er bei andern nur täuschenden Schein erzeugen will. Die Ästhetik nennt besonders die künstliche Anmut (s. d.) A.

Affektieren (lat.), den Schein von etwas annehmen, zur Schau tragen; affektiert, gekünstelt, geziert (s. Affektation).

Affektion (lat.), das passive Verhalten einer Sache oder Person in den durch fremde Einwirkungen hervorgebrachten Veränderungen oder Zuständen; auch im frühern Sprachgebrauch soviel als Zuneigung, insofern diese ein von dem geliebten Gegenstande abhängiger Gemütszustand ist; daher affektioniert, soviel wie geneigt, gewogen. – In der Medizin nennt man A. das Kranksein eines Organs oder des ganzen Organismus, wenn man diesem kranken Verhalten keine bestimmtere Bezeichnung beilegen kann oder will; z. B. das Wort Magenaffektion bedeutet: der Magen ist irgendwie krankhaft verändert.

Affektionsinteresse, das Interesse (s. d.) aus besonderer Neigung, welches eine Schätzung in Gelde nicht zuläßt. Ob auf dasselbe Rücksicht zu nehmen, kommt für Schuldverhältnisse nach zwei Richtungen in Frage. Es ist streitig, ob auf die Erfüllung einer Verpflichtung für die Regel nur geklagt werden kann, wenn der Kläger ein Vermögensinteresse an der Leistung hat. Die, welche dies verteidigen, lassen in gewissen Fällen auch ein A. als Ausnahme zu. Die herrschende Lehre, von welcher auch der Entwurf des Bürgerl. Gesetzbuchs für das Deutsche Reich ausgeht, läßt Schuldenverpflichtungen, namentlich aus Verträgen, und Klagen auf Erfüllung derselben zu, auch wenn ein Vermögensinteresse des Klägers nicht nachweisbar ist. Damit wird diese Frage gegenstandslos.

Die andere Frage bezieht sich auf die Verpflichtung zum Schadenersatz. Nach der herrschenden Ansicht, zu welcher sich auch der angezogene Entwurf bekennt, kann der Ersatz nur desjenigen gefordert werden, was der Kläger infolge der Nichterfüllung einer Verbindlichkeit oder der Verletzung seiner Rechte weniger im Vermögen hat (positiver Schaden oder entgangener Gewinn), nicht das A. oder ein Affektionswert. Für den Hofschulzen in Immermanns «Münchhausen» hatte das vermeintliche