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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Apostolische Majestät - Apostroph

übersetzt und mit afrik. Kanones und Verordnungen röm. Bischöfe vermehrt. Diese Sammlung bildet die erste Grundlage des kanonischen Rechts der röm. Kirche. In der griech. Kirche kamen zu den 50 von den Abendländern allein anerkannten Kanones im 6. Jahrh. noch 35 andere hinzu; diese 85 Kanones wurden vom Concilium Trullanum (K92) im Gegensatze zu dem abendländ. Gebrauche bestätigt. Wieder anders wurden die Kanones der ältern syr., alexandrin. und abessin. Kirche gezählt. Eine neue Ausgabe der griech. Konstitutionen veranstaltete de Lagarde (Lpz. 1862j. - Vgl. Drey, Neue Untersuchungen über die Konstitutionen und Kanones der Apostel (Tüb. 1832); Bunsen, Hippolytus und seine Zeit (2 Bde., Lpz. 1852-53), und die neuere Litteratur unter Didache.

Apostolische Majestät, der dem ersten christl. Könige von Ungarn, Stephan dem Heiligen, von Papst Sylvester II. im J. 1000 verliehene, von Papst Clemens XIII. 1758 für das (österr.-)ungar. Königshaus erneuerte Titel der Könige von Ungarn.

Apostolische Männer, s. Apostel.

Apostolische (päpstliche) Monate, die Monate (Januar, März, Mai, Juli, September, November), in welchen der Papst die Besetzung der erledigten niedern Kirchenämter sich vorbehalten hat, zur Zeit noch praktisch für die Stellen der Domkapitulare (s. Domkapitel), jedoch so, daß das päpstl. Recht an den Landesherrn übergegangen ist und der Papst nur noch die sog. Proviste erteilt, so in den altpreuß. Diöcesen und in Bayern.

Apostolische Pönitentiarie (lat. poenitentiaria apostolica), oberste Kurialbehörde unter Vorsitz des Kardinalpönitentiars für alle dem Papst vorbehaltenen Fälle der Bußdisciplin, auch für die Entscheidung gewisser Dispensfälle in Ehesachen.

Apostolische Präfekten, s. Katholische Kirche.

Apostolischer Vikar heißt ein kath. Geistlicher, der in den Ländern, wo die vollständige Organisation des ordentlichen Kirchenregiments aus irgend welchem Grunde nicht möglich ist, zur Verrichtung der bischöfl. Funktionen vom Papst ernannt wird. Die apostolischen Vikare stehen unter der Propaganda (s. d.) in Rom, von welcher sie auch ihre besondern regimentlichen Anweisungen (s. Fakultäten) empfangen; ihr Amtskreis ist im wesentlichen derjenige der Bischöfe, insbesondere in betreff der sog. Pontifikalhandlungen. In Deutschland besteht das apostolische Vikariat für das Königreich Sachsen; der apostolische Vikar wird vom Papst auf Vorschlag des Königs von Sachsen ernannt und die Ernennung bedarf königl. Bestätigung. Außerdem bestehen noch das apostolische Vikariat des Nordens für Mecklenburg, Schleswig-Holstein und die Hansestädte, welches vom Bischof von Osnabrück, das apostolische Vikariat für Anhalt, welches vom Bischof von Paderborn verwaltet wird, und zwei apostolische Delegaturen in Preußen, die eine für Pommern und die Marken unter dem Fürstbischof von Breslau, die andere für die altprot. Lande links der Elbe unter dem Bischof von Paderborn. Der Versuch Pius' IX., ein apostolisches Vikariat in Genf zu errichten (1873), wurde durch Widerspruch der Staatsgewalt vereitelt.

Apostolisches Amt, s. Apostolische Gemeinden.

Apostolisches Dekret, s. Aposteldekret.

Apostolisches Glaubensbekenntnis, s. Apostolisches Symbolum.

Apostolische Sitze, s. Apostolische Gemeinden.

Apostolisches Konzil, s. Apostelkonzil.

Apostolisches Symbolum, das älteste der drei ökumenischen Symbole (s. Symbolische Bücher) oder Glaubensformeln, das sog. Credo oder der Christliche Glaube. Nach einer gegen Ende des 4. Jahrh. hervortretenden Sage hätten es die Apostel selbst zu Jerusalem vor ihrer Trennung verfaßt, indem ein jeder einen "Beitrag" (grch. symbolé) gegeben habe; doch ist die Unrichtigkeit dieser Sage seit Laurentius Valla (15. Jahrh.) oft dargethan und immer allgemeiner (auch katholischerseits) anerkannt worden. Die Grundlage des A. S. ist das alte Römische Taufbekenntnis, das bis in die Mitte des 2. Jahrh. zurückgeht. Späterhin erhielt es Zusätze, wie das "niedergefahren zur Hölle" und "Auferstehung des Fleisches". Die gegenwärtige Form scheint im 5. Jahrh. zum Abschluß gekommen zu sein. Im Abendlande war es stets bei der Taufe im Gebrauch, ohne daß man sich ängstlich an den Wortlaut band; noch Luther hat es im Taufbüchlein unbedenklich verkürzt. In der griech. Kirche wurde es beim Gottesdienste allmählich durch das Nicänische Symbolum verdrängt. Wegen der Streitigkeiten über das A. S. und den Symbolzwang s. Symbolische Bücher. - Vgl. Caspari, Ungedruckte unbeachtete und wenig beachtete Quellen zur Geschichte des Taufsymbols und der Glaubensregel (3 Bde., Kristiania 1860-75); ders., Alte und neue Quellen zur Geschichte des Taufsymbols und der Glaubensregel (ebd. 1879); Hahn, Bibliothek der Symbole und Glaubensregeln der alten Kirche (2. Aufl., Bresl. 1877); Harnack, Das apostolische Glaubensbekenntnis (25. Aufl., Berl. 1894); Blume, Das apostolische Glaubensbekenntnis (Freib. i. Br. 1893); Haußleiter, Zur Vorgeschichte des apostolischen Glaubensbekenntnisses (Münch. 1893); Kattenbusch, Das Apostolische Symbol (Bd. 1, Lpz. 1894).

Apostolische Tradition, s. Apostolisch.

Apostolische Väter, diejenigen wirklichen oder vermeintlichen unmittelbaren Schüler der Apostel, welchen die kirchliche Tradition eine Anzahl altchristl. Schriften des 1. und 2. Jahrh. beigelegt hat. Es sind dies Barnabas, Clemens Romanus, Ignatius von Antiochia, Polykarp von Smyrna, Papias von Hierapolis und Hermas. (S. die Einzelartikel.) Die ihnen beigelegten Schriften haben zwar für die Geschichte der ersten zwei Jahrhunderte zweifellos großen Wert, stehen aber an Geist und Ursprünglichkeit des religiösen Gedankengehalts auch den nichtapostolischen Büchern Neuen Testaments in hohem Grade nach. Ausgaben besorgten Cotelier (2 Bde., Par. 1672 und Amsterd. 1724), Jacobson (2. Aufl., 2 Bde., Oxf. 1840), Hefele (Tüb. 1839; 5. Aufl., besorgt von Funk, 2 Bde., 1878-81), Hilgenfeld ("Novum Testamentum extra canonem receptum", 2. Aufl., Lpz. 1876), Dressel ("Patrum apostolicorum opera", 2. Aufl., ebd. 1863), zuletzt von Gebhardt, Harnack und Zahn ("Patrum apostolicorum opera", 3 Bde., ebd. 1875-77; 2. Aufl. Bd. 1, 1877-78; kleine Ausg. in einem Bande, ebd. 1877). - Vgl. Hilgenfeld, Die A. V. (Halle 1853).

Apostolisch-Katholische Kirche, s. Irvingianer.

Apostoolen, s. Taufgesinnte.

Apostroph (grch.), ein Zeichen ('), das den Wegfall von Vokalen zu Anfang, Mitte und Ende eines Wortes andeutet, ). B. "wie 's ist", "ew'ger", "hätt' ich". Auch braucht man den A., um den Genetiv von Eigennamen zu bezeichnen, die, auf einen s-Laut endigend, den Genetiv auf s nicht bil-^[folgende Seite]