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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Appellanten - Appenzell

gewissermaßen im Sinne einer Finte, um den Gegner zu verwirren; es wird beim Unterricht angewendet, um eine leichte Haltung zu befördern, die mit dem Gewicht auf dem rückwärtigen Fuße ruhen, den vordern Fuß leicht beweglich lassen muß.

Appellanten (lat.), kirchliche Partei, s. Jansenisten.

Appellation (lat.), s. Berufung.

Appellationsgerichte oder Appellhöfe (in Preußen bis 1849 auch Oberlandesgerichte genannt), bis zu dem am 1. Okt. 1879 erfolgten Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Jan. 1877 die Gerichte der zweiten Instanz.

Appellativum (lat.), s. Name.

Appellhof, s. Appellationsgerichte.

Appellieren (lat.), Berufung (s. d.) einlegen; höhere Entscheidung anrufen, sich auf etwas oder auf jemand berufen.

Appendix (lat.), Anhang; auch nennt man A. den Füllschlauch des Luftballons (s. d.).

Appenweier, Dorf im bad. Kreis und Amtsbezirk Offenburg, an den Linien Oos-Dinglingen, A.-Kehl (13,60 km) und A.-Oppenau (Renchthalbahn, 18,41 km) der Bad.Staatsbahnen, hat (1890) 1519 E., Post, Telegraph, Zollamt, Steuereinnehmerei, kath. Pfarrkirche und treibt besonders Tabaks-, Cichorien-, Hanf- und Weinbau.

Appenzell. 1) Der 13. Kanton der Schweizer Eidgenossenschaft, ganz von dem Gebiete des Kantons St. Gallen umschlossen, hat 419,6 qkm und zerfällt in die beiden Halbkantone Appenzell-Außerrhoden (260,6 qkm) und Appenzell-Innerrhoden (159 qkm). Das Land liegt auf der nördl. und nordwestl. Abdachung der Säntisgruppe, die sich nach der Südgrenze des Kantons hier im Alpsteingebirge mit dem Säntis (2504 m) und dem Altmann (2435 m) zu ihren größten, mit ewigem Schnee bedeckten Höhen erhebt. Hier entspringen die beiden Hauptflüsse des Kantons, die Sitter und deren Zufluß Urnäsch. Beide fließen zur Thur, die Gewässer des nördl. Landesteils dagegen zum Rhein und zum Bodensee. Ganz A. ist ein Bergland, dessen südl. Ketten den Charakter der Hoch- und Mittelalpen besitzen, während die nördlich und nordwestlich sich anschließenden Nagelfluhgebirge ein freundliches Voralpengelände bilden. Die Bewohner, lebenslustig und aufgeweckt, lieben die körperlichen Übungen, besonders das Schwingen oder Ringen und das Werfen mit großen Steinen; sie tragen überhaupt das Gepräge des german. Altschweizertums. Der Kanton hat mehr Wiesen und Weiden als Obst- und Getreidebau, ist reich an Wald und besitzt mehrere Mineralquellen; der einst bedeutende Ackerbau ist der Industrie gewichen.

a. Appenzell-Außerrhoden hat (1888) 260,6 qkm, 12 899 Haushaltungen und 54 109 E., 208 auf 1 qkm, darunter 49 549 Evangelische, 4444 Katholiken und 23 Israeliten. Am 1. Dez. 1880 wurden gezählt 51 958 E., 1870: 48 720, 1860: 48 452. Von der Bevölkerung sind 26 226 männl., 27 883 weibl.; im Halbkanton geboren 43 305, in der übrigen Eidgenossenschaft 9061,im Auslande 1743; Bürger ihrer Wohngemeinde sind 19 474, einer andern Gemeinde des Kantons 20 611, eines andern Kantons 11 888, Ausländer 2136. Der Muttersprache nach sind 53 757 Deutsche, 71 Franzosen und 240 Italiener. Die alte Landestracht ist fast ganz verschwunden.

Land- und Forstwirtschaft. Von der Fläche sind 253,6 qkm, d. i. 97,31 Proz., produktives Land: 38,3 qkm Waldungen, 215,2 qkm Acker-, Garten-, Wiesen- und Weideland. Von dem unproduktiven Lande, 7 qkm, d. i. 2,69 Proz., kommen 1,1 qkm auf Flüsse und Bäche und 4,1 qkm auf Felsen, Schutthalden u. s. w.

Verkehrswege. An Straßen besitzt der Halbkanton 166 km, an Eisenbahnen die Bergbahn Rorschach-Heiden (7 km) und die Schmalspurbahn Winkeln-A. (Appenzeller Bahn, s. d.). Eine Straßenbahn, streckenweise mit Zahnradbetrieb, führt von St. Gallen nach Gais.

Die Industrie ist vertreten (1884) durch 201 Fabriken mit 4170 Arbeitern und 586 Pferdestärken und erstreckt sich auf Stickerei (155 Werkstätten mit 2629 Arbeitern), Appretur und Baumwollspinnerei; ferner bestehen 21 Bankgeschäfte und 13 Aktiengesellschaften.

Verfassung und Verwaltung. Nach der rein demokratischen Verfassung (15. Okt. 1876 zuletzt revidiert) ist die Landesgemeinde oder die allgemeine Versammlung des Volks die höchste Behörde. Sie besteht aus allen Landleuten und den wenigstens seit einem vollen Jahre dort gesetzlich niedergelassenen schweiz. Bürgern über 18 Jahr, außer den Ehr- und Wehrlosen, und versammelt sich jährlich am letzten Sonntag im April, abwechselnd in Trogen und Hundwil, genehmigt, verwirft oder ändert die Gesetze ab und prüft die Jahresrechnung, wählt den aus 7 Mitgliedern bestehenden Regierungsrat und aus dessen Mitte den Landammann, die Mitglieder des Obergerichts sowie die Vertreter des Halbkantons in der Bundesversammlung,und erteilt das Landrecht (Indigenat). Auf Kosten des Landes dürfen wichtige Neubauten nicht ohne Einwilligung der Landesgemeinde unternommen werden. Der Große Rat, in den jede Gemeinde auf 1000 Seelen ein Mitglied sendet, überwacht die gesamte Landesverwaltung und berät die der Landesgemeinde vorzulegenden Anträge. Die Vorgesetzten der Gemeinden, die von den "Kirchhören", d. i. von den Versammlungen stimmfähiger Gemeindegenossen und Beisassen, gewählt werden, heißen "Hauptleut' und Rät". Der Halbkanton entsendet 1 Mitglied in den Ständerat und 3 Mitglieder in den Nationalrat. Jede Gemeinde besitzt 1 Vermittleramt und 1 Gemeindegericht; ferner bestehen 3 Bezirksgerichte in Heiden, Herisau und Teufen, 1 Kriminalgericht (7 Mitglieder) und als oberste Instanz 1 Obergericht (11 von der Landesgemeinde gewählte Mitglieder), beide in Trogen. Seit 1876 ist die Advokatur in Prozessen, die an das Obergericht gelangen können, zulässig. In kirchlicher Hinsicht ist jede Gemeinde selbständig; gemeinsame Angelegenheiten besorgt die Synode; die Katholiken stehen unter dem Bischof von St. Gallen. Die Staatsrechnung des J. 1887 zeigte eine Einnahme und Ausgabe von 470 638 Frs., wovon auf die Steuern 164 026 Frs. kamen.

Öffentliche Anstalten. Der Volksunterricht ist obligatorisch. In Trogen 1 Kantonsschule und Erziehungsanstalt mit 6 Gymnasial- und Realklassen, in Herisan, Teufen, Gais und Heiden Realschulen.

b. Appenzell-Innerrhoden hat (1888) 159 qkm, 3163 Haushaltungen und 12 888 E., 81 auf 1 qkm, darunter 673 Evangelische. Am 1. Dez. 1880 wurden gezählt 12 841 E., 1870: 11 909, 1860: 11 913. Von der Bevölkerung sind 6312 männl., 6576 weibl.; im Halbkanton geboren 11 383, in der übrigen Eidgenossenschaft 1209, im Auslande 296; Bürger ihrer Wohngemeinde sind 11 355, einer andern Gemeinde des Kantons 192, eines andern Kantons 1040, Aus-^[folgende Seite]