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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Arbeitsdepartement; Arbeitsschulen; Arbeitsstatistische Ämter; Arbois; Arbon; Arbresle; Arcachon; Arch; Archäologische Institute

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Arbeitsdepartement * - Archäologische Institute

Bedingungen und sich zu diesem Zwecke gemäß den durch königlichen Ersatz festzustellenden Bestimmungen mittels Lebensversicherung zu decken. Auch die Provinzen, Gemeinden und öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten sind befugt, für die Anlage von A. Geschenke anzunehmen. A., welche, mit Ausnahme eines kleinen Grundstücks (45 Ar), den einzigen Besitz der Familie ausmachen, sind je nach dem Katastralwert und der Ortsbevölkerung der Besteuerung nicht unterworfen. Aktiengesellschaften und Baugenossenschaften zur Anlage von A. können sich unter gewissen Bedingungen die Eigenschaften der gewöhnlichen zivilrechtlichen Persönlichkeit wahren. Das Gesetz gewährt diesen Gesellschaften und Genossenschaften sowie überhaupt für den Besitzwechsel etc. von A. eine Reihe verschiedener Steuerbefreiungen. - Zur Litteratur: Trüdinger, Die Arbeiterwohnungsfrage (Jena 1888).

Arbeitsdepartement, s. Arbeitsstatistische Ämter (Bd. 17).

Arbeitsschulen (Handfertigkeitsunterricht). Neuere Litteratur: J.Meyer, Geschichtliche Entwickelung des Handfertigkeitsunterrichts (Berl. 1882); Elm, Der deutsche Handfertigkeitsunterricht in Theorie und Praxis (Weim. 1883); Gelbe, Der Handfertigkeitsunterricht (Dresd. 1885); Seidel, Der Arbeitsunterricht (Tübing. 1886); Rom, Praktische Einführung in die Knaben-Handarbeit (Leipz. 1889); Götze, Aus der Lehrerbildungsanstalt des deutschen Vereins für Knabenarbeit (das. 1889).

Arbeitsstatistische Ämter *, Ämter, welche in den Vereinigten Staaten von Nordamerika zu dem Zweck errichtet wurden, alles statistische Material zu sammeln, welches sich auf die Verhältnisse der Arbeit und auf die soziale, moralische und erziehliche Wohlfahrt des Volkes bezieht. Das erste wurde 1863 im Staat Massachusetts ins Leben gerufen und zwar infolge der hier seit 4-5 Jahrzehnten auf Erlaß von Arbeiterschutzgesetzen gerichteten Bestrebungen. Eine 1865 niedergesetzte Kommission, welche Berichte und statistische Daten über die Arbeitszeit und die Lage der arbeitenden Klasse sammeln sollte, erklärte die Einsetzung eines ständigen Büreaus für nötig, welches alljährlich statistische Erhebungen veranstalte. Inzwischen wurden unter verschiedenen Benennungen, wie Büreau für Arbeitsstatistik, Büreau für Industriestatistik, Arbeitsbüreau etc., solche a. Ä. in noch 20 weitern Staaten eingerichtet und zwar in Pennsylvanien 1872, Connecticut 1873, Ohio 1877, New Jersey 1878, in Missouri, Illinois und Indiana 1879, in New York, Kalifornien, Michigan und Wisconsin 1883, in Iowa, Maryland und Baltimore 1884, in Kansas 1885, in Maine, Minnesota, Nordcarolina, Colorado, Rhode-Island und Nebraska 1887. Die statistischen Erhebungen werden vornehmlich in der Art veranstaltet, daß besondere Agenten oder Experten bei denjenigen, von welchen besondere Angaben gewünscht werden, persönliche Erkundigungen einziehen. 1884 wurde auch ein Arbeitsbüreau der Vereinigten Staaten als Bundesanstalt in Washington errichtet, welches seit 1888 zu einem unabhängigen Departement unter der Bezeichnung Arbeitsdepartement (Labour-Department) erhoben wurde. Die Aufgabe desselben ist eine sehr umfassende. Sein wesentlicher Zweck und seine Pflichten bestehen darin, unter der Bevölkerung der Vereinigten Staaten nützliche Erkundigungen über Verhältnisse einzuziehen und zu verbreiten, welche mit der Arbeit im allgemeinsten und umfassendsten Sinn dieses Wortes in Zusammenhang stehen, insbesondere aber in deren Beziehung zu Kapital, Arbeitszeit, Verdienst der männlichen und weiblichen Arbeiter und den Mitteln zur Förderung der materiellen, sozialen, geistigen und sittlichen Wohlfahrt der letztern. Das Departement ist unter anderm auch mit einem Bericht über die Ehe- und Scheidungsfrequenz und deren Ursachen in den letzten 20 Jahren beschäftigt, es soll über die Herstellungskosten der in den Vereinigten Staaten zollpflichtigen Artikel in den Ländern, wo letztere produziert werden, genaue Erkundigungen einholen, den Einfluß der Zollgesetze und der Währungsverhältnisse auf die Landwirtschaft und auf deren hypothekarische Verschuldung feststellen, die Einwirkung von Trusts (s d., Bd. 17) und ähnlichen Verbindungen auf Produktion u. Preise ermitteln etc.

Im J. 1886 wurde auch in der Schweiz eine ähnliche Einrichtung geschaffen, das auf Selbstverwaltungsorganisation der Arbeiterklasse beruhende Arbeitersekretariat in Zürich. Die Kosten desselben trägt zum größten Teil die Bundesregierung, unter deren Aufsicht es steht. Zur gleichen Zeit entstand das von der englischen Regierung errichtete Labour-Bureau in London.

Arbois, (1886) 4367 Einw.

Arbon, (1880) 3073 Einw.

Arbresle, L', (1886) 3273 Einw.

Arcachon, (1886) 8049 Einw.

Arch *, Joseph, Führer der ländlichen Arbeiterbewegung in England, geb. 10. Nov. 1826 zu Barford (Warwickshire), widmete sich als einfacher Arbeiter eifrig dem Studium wirtschaftlicher Fragen, war einige Jahre lang Methodistenprediger und trat nach 1867 an die Spitze der Bewegung ländlicher Arbeiter, welche durch die Reformbill von 1867 hervorgerufen worden war. 1872 begründete er die »National Agricultural Labourers Union«, welche die Interessen der ländlichen Arbeiter als Zentralorgan derselben wirksam vertreten sollte. Mit Eifer und Geschick verfocht A., welcher sich ebenso durch Charakterfestigkeit wie durch erfolgreiche Beredsamkeit auszeichnete, die Anerkennung der politischen Rechte der Landarbeiter. Nachdem er im Interesse persönlicher Orientierung über die Auswanderungsfrage eine Reise nach Kanada unternommen hatte, wurde das von ihm erstrebte Ziel der politischen Emanzipation der Landarbeiter in der Session von 1885 erreicht. A. selbst wurde bei den hierauf stattfindenden allgemeinen Neuwahlen zum Parlamentsmitglied für Norfolk gewählt. Vgl Heath, The English peasantry (neue Ausg., Lond. 1883).

Archäologische Institute. Das Kaiserlich Deutsche Archäologische Institut hat durch Änderung des Statuts vom 9. April 1887 eine neue Verfassung erhalten. Hiernach bestehen wie bisher zwei Institute, eins in Rom und eins in Athen, deren Leitung je zwei Sekretären obliegt, die ihren dauernden Aufenthalt in Rom, bez. in Athen haben. Beide Institute sind jetzt koordiniert. Die Leitung beider Institute, die bisher im Ehren- und Nebenamt von dem Vorsitzenden der Zentraldirektion des Archäologischen Instituts wahrgenommen wurde, übernimmt unter Teilnahme der Zentraldirektion der Generalsekretär des Archäologischen Instituts, der seinen dauernden Wohnsitz in Berlin haben muß (gegenwärtig Professor Conze). Die Dotation des Instituts ist erhöht worden, namentlich sind für archäologische Reisen sowohl der Sekretäre als auch der Stipendiaten größere Mittel ausgesetzt worden. Die periodischen Schriften des Instituts behalten die Neugestaltung von 1886. Die »Monumenti inediti« und