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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Augsburgische Konfessionsverwandte; Augsprosse; Augst; Augurieren; Augurn

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Augsburgische Konfessionsverwandte - Augurn.

in 21 Artikeln, die sich an die Schwabacher anschließen, die evangelische Lehre in einer Weise erörtert, welche das Bestreben möglichster Annäherung an den katholischen Lehrbegriff durchweg erkennen läßt; überall wird die Übereinstimmung der Konfession mit der Lehre der Kirchenväter nachzuweisen gesucht. Nicht minder versöhnlich ist der zweite Teil gehalten, der im Anschluß an die Torgauer Artikel in sieben Abschnitten die abzustellenden Mißbräuche bespricht und von beiderlei Gestalt des Abendmahls, vom Ehestand der Priester, von der Messe, von der Beichte, vom Unterschied der Stände, von den Klostergelübden, von der Bischöfe Gewalt handelt. Die an den Kaiser gerichtete Vorrede schloß mit der Berufung auf ein allgemeines Konzil.

Die A. K. wurde vom Kaiser alsbald den katholischen Theologen Eck; Faber, Cochläus und Wimpina übergeben mit dem Auftrag, eine Widerlegung anzufertigen; dieselbe fiel aber so plump und ungeschickt aus, daß der Kaiser das ihm übergebene Exemplar übel "geraufet und gerollet" haben soll. Ein Umarbeitung von nicht viel höherm Wert wurde bis 3. Aug. fertig und durch den kaiserlichen Sekretär A. Schweiß den Protestanten vorgelesen und zugleich ihnen befohlen, sich danach zu richten, eine Abschrift aber dieser Confutatio confessionis ihnen verweigert. Vgl. Lämmer in der "Zeitschrift für historische Theologie" (1858). Da jedoch während der Verlesung einige protestantische Theologen sich Aufzeichnungen gemacht hatten, so verfaßte Melanchthon danach alsbald eine ausführliche Widerlegung, die unter dem Namen "Apologie der Augsburgischen Konfession" (s. d.) bekannt ist. Die A. K. erlangte auch noch eine hohe staatsrechtliche Bedeutung, insofern sie allen kirchlich-politischen Verhandlungen der spätern Zeit zu Grunde gelegt und sowohl der Passauer Vertrag als der Augsburger und Westfälische Friede nur mit denen geschlossen worden ist, welche sich ausdrücklich zur Augsburgischen Konfession bekannt hatten. Insofern selbst Calvin und die deutschen Reformierten die A. K. unterschrieben, wurde sie aus einem Bekenntnis des Luthertums zu einem Bekenntnis des Protestantismus überhaupt. Doch gilt dies nur von der veränderten Augsburgischen Konfession.

Melanchthon hörte nämlich nicht auf, die von ihm verfaßte A. K. als sein geistiges Eigentum anzusehen, und trug deshalb kein Bedenken, nachdem er noch 1530 während des Reichstags eine deutsche und eine lateinische Ausgabe veranstaltet und diesen 1531 eine neue hatte folgen lassen, in den spätern Ausgaben seit 1540 Änderungen namentlich in der Lehre vom Abendmahl vorzunehmen in Gemäßheit seiner eignen veränderten Lehrauffassung. Es wird daher die A. K. von 1530 als die "ungeänderte", invariata (Ausg. von 1561), unterschieden von der "geänderten", variata (Ausg. von 1540). Anfänglich blieb der Unterschied zwischen beiden unbeachtet. Mit der Zeit bestritten aber die strengen Lutheraner (Flacianer) die Geltung der Variata; sie besorgten 1561 einen unveränderten Abdruck der Ausgabe von 1531, und der Lichtenberger Konvent von 1576 beschloß ausdrücklich, an der ungeänderten Augsburgischen Konfession als dem Bekenntnis der lutherischen Kirche festzuhalten. Demgemäß wurde diese in das Konkordienbuch aufgenommen, ohne daß aber dadurch die staatsrechtliche Geltung der Variata erschüttert worden wäre. Ja, an manchen Orten, z. B. in Brandenburg, ist später ausdrücklich wieder die Variata als die gültige Bekenntnisnorm proklamiert worden. Neuere Untersuchungen haben überdies als sehr wahrscheinlich erwiesen, daß wir auch in der sogen. ungeänderten Augsburgischen Konfession keineswegs die Redaktion besitzen, welche auf dem Reichstag übergeben worden ist. Es sind nämlich beide dem Kaiser überreichten Originale verloren gegangen. Das lateinische kam in das kaiserliche Hausarchiv nach Brüssel und ist nicht wieder aufzufinden gewesen. Das deutsche Exemplar ist mit andern Akten aus dem deutschen Reichsarchiv während des Konzils zu Trient von dort wahrscheinlich nach Rom gebracht worden. Alle Ausgaben der Augsburgischen Konfession sind aus den Konzepten Melanchthons oder aus Privatschriften geflossen und variieren sehr mannigfach. Vgl. Rudelbach, Historisch-kritische Einleitung in die A. K. (Dresd. 1841); Plitt, Einleitung in die Augustana (Erlang. 1867 bis 1868, 2 Bde.); Zöckler, Die A. K. historisch und exegetisch untersucht (Frankf. 1870).

Die repetition confessionis augustanae saxonica ist eine neue Bekenntnisschrift, welche Melanchthon 1551 ausarbeitete, damit sie dem Tridentiner Konzil vorgelegt würde, und welche fast in allen deutschen Landen approbiert und unterzeichnet worden ist.

Augsburgische Konfessionsverwandte, die Bekenner der Augsburgischen Konfession, so genannt zuerst im Nürnberger Reichsabschied von 1543; seit dem Westfälischen Frieden die Lutheraner und Calvinisten, insofern letztere ihre Übereinstimmung mit jener Konfession erklärt hatten.

Augsprosse, s. Geweih.

Augst, zwei durch die Ergolz getrennte schweizer. Orte am Rhein: Kaiser-A., mit (1880) 458 Einw., in dem früher österreichischen Teil des Kantons Aargau, und A. oder Basel-A., an der Bötzbergbahn, mit 400 Einw., im Kanton Baselland. Dabei die Trümmer der alten Römerstadt Augusta Rauracorum, welche als Vorgängerin des heutigen Basel zu betrachten ist. Über die Saline Kaiser-A. s. Rheinfelden.

Augurieren (lat.), weissagen, aus Anzeichen schließen, vermuten; auguriös, vorbedeutsam; Augurium, Wahrsagung (der Augurn), Vorzeichen.

Augurn, bei den Römern Priester, welche aus allerlei vermeintlichen Anzeichen, namentlich aus dem Flug der Vögel, die Zukunft vorher verkündigten. Das Institut ist ein altitalisches; die Einrichtung der A. wird auf Romulus oder Numa zurückgeführt. Im Lauf der Zeit bildete sich eine systematische Auguraldisziplin aus, wonach die A. die atmosphärischen Erscheinungen, wie Donner, Blitz, Wetterleuchten, Sternschnuppen etc., den Flug und den Ruf der Vögel, das Fressen der heiligen Hühner (tripudium), das Begegnen vierfüßiger Tiere, widerwärtige Töne, welche sich in bedeutsamen Momenten vernehmen ließen, zu beobachten hatten. Als die bedeutendsten Zeichen galten die am Himmel sowie die, welche durch die Vögel gegeben wurden. Übrigens galten nicht alle Vögel als Weissagevögel; am meisten gab man acht auf Raben, Krähen, Geier, Adler, Spechte, und zwar unterschied man diese Vögel, je nachdem sie durch den Flug oder durch die Stimme Vorzeichen gaben. Zum Tripudium gebrauchte man gewöhnlich junge Hühner: wenn diese gierig auf das vorgeworfene Futter losstürzten, so galt dies für ein glückliches Zeichen; fraßen sie wenig oder nichts, so drohte Unglück. Ein ungesuchtes Augurium war die Erscheinung eines Tiers an einem ungewöhnlichen Orte, das Über-den-Weg-laufen eines Fuchses, Wolfs u. dgl.; auch hier hatten die A. ihre Erklärungen abzugeben. Weitere Vorzeichen, die aber nicht eigentlich als Augurien bezeichnet werden können, lagen in jedem un-^[folgende Seite]