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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bankerott - Bankgebäude

sowie Agenturen in fremden Staaten. Diese unterstützen einander in verschiedenen Operationen, namentlich durch Einziehung übernommener Wechsel und Ausstellung von Anweisungen aufeinander.

Den Namen B. legen sich im uneigentlichen Sinne auch manche Institute bei, welche keins der oben aufgeführten Geschäfte gewerbsmäßig betreiben, sondern ganz andern wirtschaftlichen Zwecken dienen; namentlich haben ihn einige Versicherungsanstalten angenommen, wie die beiden alten und berühmten Gothaer Versicherungsgesellschaften gegen Feuersgefahr und auf das Leben, dann die Mecklenburgische Lebensversicherung- und Sparbank in Schwerin. Weiter gehören hierher die sog. Baubanken in Deutschland und Österreich, deren Hauptzweck die Erwerbung, Parzellierung, Bebauung und Veräußerung von Grundstücken, die Übernahme und Ausführung von Bauunternehmungen ist, dann aber als bankartiges Geschäft die Gewährung von Darlehnen für Bauten, woneben bisweilen in zweiter Linie auch einige andere Bank- und Handelsgeschäfte betrieben werden. Dagegen sind wirkliche B. die Organe der Kreditvermittelung, die Sparkassen (s. d.), dann die dem Kreditverkehr dienenden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und verwandten Schöpfungen (s. Darlehnskassen, Darlehnsvereine, Vorschuß- und Kreditvereine). Über die Baulichkeiten der B. s. Bankgebäude.

Litteratur. Busch, Abhandlung von den B. (Bd. 6 der «Sämtlichen Schriften», Zwickau 1813-16); Hübner, Die B. (2 Tle., Lpz. 1854); Soetbeer, Beiträge und Materialien zur Beurtheilung von Geld- und Bankfragen (Hamb. 1855); Ad. Wagner, Beiträge zur Lehre von den B. (Gott. 1857); ders., Kredit- und Bankwesen (in Schönbergs «Handbuch der polit. Ökonomie», I, 3. Aufl., Tüb. 1890); Gilbart, A practical treatise on banking (2 Bde., Lond. 1865); Coquelin, Le credit et les banques (2. Aufl., Par. 1859); Courcelle-Seneuil, Traité théorique et pratique des operations de banque (6. Aufl., ebd. 1876); Max Wirth, Handbuch des Bankwesens (3. Aufl., Köln 1883); Artikel «Banken» im «Handwörterbuch der Staatswissenschaften», Bd. 2 (Jena 1891).

Bankerott, s. Bankrott.

Bankert, soviel wie Bastard (s. d.).

Bankett (frz. Banquette), die Verstärkung, auf der die Grundmauer aufsitzt (s. Grundbau). - B. oder Auftritt, eine Befestigung, die feuernden Mannschaften hinter Deckungen einen passenden Standort geben soll, um den bequemen Gebrauch der Schußwaffe zu ermöglichen. Ein B. wird notwendig, wenn die Deckung eine größere Höhe als 1,30 m (Anschlagshöhe) besitzt. Die Breite des B., meist für eingliedrige Aufstellung berechnet, beträgt 1 m; zweigliedrige Aufstellung erfordert größere Breite. Bei Erdwerken wird das B. meist auch aus Erde hergestellt; die zum Hinaufsteigen dienende flache Böschung heißt Bankettanlauf. Bei feldmäßiger Einrichtung von Mauern und Gebäuden können B. auch aus Tischen, Stühlen, Bänken, Tonnen mit darüber gelegten Brettern hergestellt werden.

Bankett (frz. banquet), Gastmahl, Festschmaus; bankettieren, ein B. halten, daran teilnehmen.

Bankfeiertage (engl. bank holidays), in England Tage, an denen alle Banken geschlossen sind und Wechselzahlungen unterbleiben, die aber keine kirchlichen Festtage sind. Das Bedürfnis der Einführung derartiger Feiertage ergab sich namentlich infolge der in Großbritannien üblichen strengen Feier des Sonntags, an dem alle Museen, Kunstsammlungen u. s. w. geschlossen sind. Die B. sollen Fabrikanten, Geschäftsleuten und Handwerkern sowie deren Angestellten Zeit zur Erholung und Unterhaltung gewähren und wurden auf Anregung Sir John Lubbocks 1871 gesetzlich eingeführt. In England und Irland sind B. der Ostermontag, der Pfingstmontag, der erste Montag im August und in der Regel der 26. Dez.; fällt der 26. Dez. auf einen Sonntag, so tritt der 27. an seine Stelle. In Schottland sind B. der Neujahrstag, Karfreitag, die ersten Montage im Mai und August und in der Regel der Weihnachtstag; fällt letzterer auf einen Sonntag, so ist der 26. Dez. B. An einem B. fällige Wechsel sind am nächsten nachfolgenden Geschäftstage zahlbar. Ergänzende Gesetze aus den J. 1875 und 1880 haben die Einhaltung der B. als öffentliche Feiertage auch für die Zoll- und Steuerbehörden angeordnet. Die B. haben sich jetzt so fest eingebürgert, daß sie fast allgemein beobachtet werden.

Bank für Handel und Industrie, großes Kreditinstitut mit dem Sitze in Darmstadt und Berlin, nebst Filiale in Frankfurt a. M. und Kommanditen in vielen großen Städten; Konzession vom 2. April 1853 auf 99 Jahre, ursprünglich mit einem Aktienkapital von 10 Mill. Fl. süddeutsch (7 Fl. = 12 M.). Darauf erfolgten zwei weitere Begebungen in Höhe von 15 und von 10 Mill. Fl. Laut 1889 abgeänderten Statuts können die auf 250 Fl. lautenden Aktien in der Weise umgetauscht werden, daß 7 Aktien zu je 250 Fl. in 3 zu je 1000 M. verwandelt werden. 1889 wurden noch weitere 20 Mill. M. ausgegeben, so daß nach vollzogenem Umtausch der sämtlichen Guldenaktien das Aktienkapital von 80 Mill. M. aus 80000 Aktien zu 1000 M. bestehen wird. Die Rentabilität der Aktien betrug 1854-93: 5½, 10⅔, 15, 5, 5¼,, 4, 4, 5, 6½, 5½, 6, 5½, 4½, 6½, 8, 10, 10, 15, 15, 10, 10, 6, 6, 6¾, 6¾, 9½, 9½, 10, 8¼, 8¼, 7, 6½, 7, 7, 9, 10½, 9, 5¼, 5¼, 5¼ Proz.

Bank für Süddeutschland, als Notenbank 5. Nov. 1855 auf 50 Jahre konzessionierte Bank mit dem Sitze in Darmstadt. Das Aktienkapital war häufigen Veränderungen unterworfen. Erst 1871 wurden die bis dahin 40prozentigen Aktien zu 250 Fl. süddeutsch (7 Fl. = 12 M.) voll gezahlt und die Gesamtzahl auf 52241 Stück beschränkt. Vom 1. Aug. 1877 ab wurden 128 M. 57 Pf. auf jede Aktie zurückgezahlt; es verblieben 52241 Aktien zu 300 M. = 15672300 M. Die Bank darf bis 36981000 M. Noten ausgeben; davon 10 Mill. M. nicht durch Barvorrat gedeckt. Die Noten werden im Großherzogtum Hessen auch von den Staatskassen in Zahlung genommen. Die Rentabilität der Aktien betrug 1857-93: 4, 5, 4, 7⅓, 8 2/7, 9, 6, 8, 7½, 4, 5, 6, 7, 6¾, 8, 7, 7 3/10, 6½, 5¼, 5¼, 5¾, 5¼, 5⅙, 5⅙, 5¼, 5½, 5⅙, 4 7/10, 4⅖, 3⅝, 3 8/15, 3 7/10, 4, 4⅖, 4¾, 3 7/10, 4⅓ Proz.

Bankgebäude oder einfach Bank, die zur räumlichen Unterbringung der Banken (s. d.) bestimmten Baulichkeiten. Die Bank von England zu London, die 1788 von John Soane erbaut wurde, zeigt das erste großartige Beispiel einer solchen Anlage. Damals hielt man es noch für nötig, das Äußere der B. fensterlos zu gestalten, um die Banken vor Einbruch zu sichern. Eine Säulenarchitektur belebt die Facaden. Die Bank von Frankreich ist in einem alten, vielfach umgebauten Pariser Palais eingerichtet. Die Österreichische Nationalbank zu Wien baute