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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bauerngelden; Bauerngerichte; Bauerngroschen; Bauerngülden; Bauerngut; Bauernhaus

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Bauerngelden - Bauernhaus

kategorische Imperativ" (1851), "Krisen" (1851), "Fata Morgana" (1855), "Die Virtuosen" (1855), "Excellenz" (1865), "Aus der Gesellschaft" (1867), "Moderne Jugend" (1869), das histor. Lustspiel in Versen "Landfrieden" (1870), "Die Verlassenen" (1878) und "Mädchenrache, oder die Studenten von Salamanca" (1881). Im Lustspiel, zumal im Salonstück, liegt B.s Stärke, während allerlei phantastische Dichtungen und ernste Dramen "Ein deutscher Krieger" (1844), "Franz von Sickingen" (1850), "Alkibiades" (1889) abfielen. B.s Salonstücke sind wahrhafte gesellschaftliche Gemälde, die das moderne Leben selbst, nicht bloß das beschränkte bürgerlicher Familienkreise, und die geistige Bewegung der Zeit widerspiegeln. Die Charaktere sind lebendig gezeichnet, die Situationen geschickt und theatralisch wirksam durchgeführt. B.s Lieblingshelden sind geistreiche, blasierte Junggesellen, die nach bewegter Jugend spät in den Hafen einer glücklichen Ehe einlaufen. Die Gesprächsführung ist äußerst gewandt und Muster des Konversationstons, geistvoll, elegant und von ungezwungenem Witz, der auch in B.s Epigrammen "Zahme Xenien" Ausdruck fand. Auf Reichtum der Erfindung und kunstvollen Aufbau legt B. wenig Gewicht. Er verfaßte auch einige Libretti, so zu Franz Schuberts Oper "Der Graf von Gleichen", ferner "Gedichte" (Lpz. 1852: 2. Aufl. 1856), unter denen aber nur die satirischen Beachtung verdienen, und ein "Poetisches Tagebuch" von 1820 bis 1886 (Berl. 1887). B.s dramat. Arbeiten sind in seinen "Gesammelten Schriften" (12 Bde., Wien 1871-73) vereinigt; der 12. Band bietet auch die Memoiren "Aus Alt- und Neu-Wien". Den "Dramat. Nachlaß" gab von Saar heraus (Stuttg. 1893). B.s echt wienerisches Wesen zeitigte "Wiener Einfälle und Ausfälle" (1852) und "Ein Buch von uns Wienern in lustig-gemütlichen Reimlein von Rusticocampius" (1858). Der polit.-doktrinäre Roman "Die Freigelassenen. Bildungsgeschichte aus Österreich" (2 Bde., Berl. 1875) besteht im wesentlichen aus Aphorismen; Früchte seines Alters waren das satir. Gedicht "Aus der Mappe des alten Fabulisten" (Wien 1879) und sein "Novellenkranz" (ebd. 1884). - Vgl. Stern, B. Ein Dichterporträt. Mit persönlichen Erinnerungen (3. Aufl., Lpz. 1891); von Gottschall, E. von B., in "Unserer Zeit", 1890, II.

Bauerngelden, Bauerngülden, Bargilden, Biergelden oder Gültebauern, im Mittelalter Freie in Mitteldeutschland, welche aber dem Oberherrn oder Richter jährliche Zinsen (Gülten) entrichten mußten.

Bauerngerichte, im Mittelalter in einigen Gegenden auf dem Lande Gerichte, welche von einem Bauernrichter (Gograf) als Vorsitzendem, fünf bis sechs Bauerngenossen als Beisitzern und einem Gerichtsschrelber abgehalten wurden; dieselben entschieden über geringfügige Streitigkeiten, besonders den Besitzstand betreffend, Grenzdifferenzen, unbedeutende Vergehen u. s. w. Das Verfahren war summarisch, die Entscheidung hieß Bauernsprache.

Bauerngroschen, eine um 1350 in Goslar geprägte Silbermünze, auf deren Rückseite die Apostel Simon und Judas, die Schutzheiligen der Stadt, in ganzer Figur dargestellt sind. Der gemeine Mann sah die Apostel mit ihren Stäben für Bauern mit Knütteln an und nannte daher die Münze B.

Bauerngülden, s. Bauerngelden.

Bauerngut, s. Bauer, Bauerngut, Bauernstand.

Bauernhaus. Nach den verschiedenen Gewohnheiten des Landes hat das B. und die es umgebende Hofstätte sehr verschiedene Gestalt angenommen. In neuerer Zeit hat man der Erforschung dieser hervorragende Aufmerksamkeit zugewendet, weil man die kulturgeschichtliche Bedeutung der Fortentwicklung des deutschen und germanischen B., namentlich auch ihre Bedeutung für die Beurteilung der Stammeseigenarten erkannt hat. Hierbei ging man von der Beobachtung aus, daß die Aufteilung der Äcker an eine Gemeinde eine jener Einrichtungen ist, die dem Wandel wenig unterliegen, daß man also aus der Dorfanlage und der Fluranordnung erkennen kann, welche Nation, welcher Stamm ursprünglich am betreffenden Orte ansässig gewesen ist. Selbst bei spätern Einwanderungen behielten die neuen Besitzer meist die ursprüngliche Äckerverteilung bei. Die fränk. Dörfer, namentlich am Rhein, bilden zumeist einen ungeordneten Haufen (das Wort Dorf hat gleichen Stamm mit dem lat. turba, Haufen), in welchem jeder Bewohner nach Willkür sich auf einem der ihm gehörigen nach Fluren geteilten Grundstücke so ansiedelt, daß die Häuser dicht aneinander rücken. Das sächs. Haus steht meist gesondert inmitten des geschlossenen Ackers, so daß eine Dorfbildung gar nicht erstrebt wird, in slaw. Ansiedelungen sind die Grundstücke konzentrisch auf einen Platz zu gerichtet und stehen die Häuser im Kreise rings um diesen, den "Ring". Den Stammeseigentümlichkeiten entsprechend haben sich nun auch die einzelnen Formen des B. entwickelt. Die Urformen festzustellen, ist bisber nur vermutungsweise möglich gewesen. Die altgerman. Bauweise ist das Zimmern. Bei der verhältnismäßig geringen Widerstandskraft des Holzes gegen das Verfaulen und gegen Brand sind B. aus älterer Zeit wie dem 16. Jahrh. nicht mehr vorhanden, oder doch nicht nachweisbar. Im allgemeinen kann man aber erkennen, daß nicht der Blockbau, sondern der Ständerbau den meisten german. Häusern eigenartig war. Inwieweit das altgriech. und altital. Haus (s. Haus) in Vergleich zu ziehen ist, das nach neuern Untersuchungen über den Tempelbau der Griechen ursprünglich auch ein Holzhaus war, muß noch genauern Untersuchungen vorbehalten werden.

Am weitesten verbreitet in Deutschland ist das fränkisch-thüringische B. (s. Tafel: Bauernhäuser I, Fig. 1 u. 2). Seine Grenze gegen N. zieht sich von der Maas bei Venlo bis zur Ruhrmündung, die Ruhr hinauf bis zur westfäl. Grenze, längs des Raumes des Rothaargebirges bis südlich von Olpe und nördlich weiter bis nach Osterburg, wendet sich dann nördlich des Habichtswaldes über Zierenberg nach Münden an der Weser und Hildesheim und trifft die Elbe bei Tangermünde. Weiterhin wird die Grenze, die sonst sich ziemlich genau mit jener zwischen mittel- und niederdeutschen Dialekten deckt, immer ungenauer. Das fränkisch-thüringische B. zeichnet sich zunächst dadurch aus, daß es einen Teil einer geschlossenen Hofstätte bildet. Es steht mit der Schmalseite gegen die Straße zu; an erstere legt sich ein Doppelthor für Fußgänger und Wagen, weiterhin die Auszüglerwohnung. Dem B. gegenüber befindet sich ein gesondertes Stallgebäude, dem Thor gegenüber die Scheune. Mitten im Hofe befindet sich die Dungstätte und der Brunnen, hinter der Scheune der Obst- und Gemüsegarten. Das B. selbst ist in drei Teile geteilt: in der Mitte befindet sich die Küche (der alte Herdraum), von der zumeist vorn