Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Beauvallet; Beauvoir sur Mer; Beaver Dam; Beaver Falls; Beavers; Bebauungsplan

580

Beauvallet - Bebauungsplan.

er ohne Anstellung, bis ihn dieser nach seiner Rückkehr von Elba zum Kommandanten von Bayonne ernannte. Nach Übergabe dieses Platzes an die Spanier nicht wieder angestellt, starb B. im Januar 1830 in Paris. Er verfaßte ein "Dictionnaire historique. Biographie universelle classique" (Par. 1826-29, 6 Bde.) und war Hauptredakteur des wichtigen Werks "Victoires et conquêtes des armées françaises" (das. 1817 ff., 28 Bde.). Auch gab er "La correspondance officielle et confidentielle de Napoléon Bonaparte" (Par. 1819-20, 7 Bde.) heraus.

Beauvallet (spr. bōwălä), Pierre François, franz. Schauspieler und Dramatiker, geb. 13. Okt. 1801 zu Pithiviers (Loiret), widmete sich zuerst unter Delaroches Leitung in Paris der Malerei, trat aber dann, von Casimir Delavigne beeinflußt, zur Bühne über und hatte als Charakterdarsteller selbst neben einer Rachel große Erfolge. Später erschien er nur dann und wann noch auf der Bühne, so 1868, wo er im Odéontheater den König Lear in der Shakespeareschen Tragödie (von Lacroix bearbeitet) mit Meisterschaft spielte. Seit 1839 war B. zugleich Professor am Konservatorium. Seine eignen Stücke: "Cain" (1830), "Robert Bruce" (1847), "Le dernier Abencerrage" (1851) u. a., sind der klassischen Schablone angepaßt und hatten nur einen mäßigen Erfolg. Er starb 21. Dez. 1873 in Paris. - Sein Sohn Léon B., geb. 1829 zu Paris, ebenfalls Schauspieler und Schriftsteller, begleitete 1855 die Schauspielerin Rachel nach Amerika, schrieb darüber "Rachel et le nouveau monde" (1856); starb 22. März 1885.

Beauvoir sur Mer (spr. bōwŏahr ssürr mähr), Marktflecken im franz. Departement Vendée, Arrondissement Sables d'Olonne, ehemals am Meer, jetzt 4 km davon entfernt, am Kanal von Cahouette gelegen, mit kleinem Hafen und (1876) 919 Einw., welche Fisch- und Austernfang und Salzsiederei betreiben.

Beaver Dam (spr. bihwer dämm), Stadt im nordamerikan. Staat Wisconsin, am Beaver Creek, 56 km von Portage, ist Sitz einer "Universität", hat Kornmühlen und (1880) 3416 Einw.

Beaver Falls (spr. bihwer fahls), gewerbthätige Stadt im nordamerikan. Staat Pennsylvanien, an den Fällen des Shenango, 5 km oberhalb dessen Mündung in den Ohio, mit (1880) 5104 Einw.

Beavers (Beaverteen, spr. bihwers, bihwertihn, Biber), baumwollene, tuchartige, langhaarige, gerauhte Stoffe, zu billigen, dauerhaften Winterkleidern verarbeitet. Sie werden zu Norwich und Manchester, in Österreich und Deutschland gefertigt.

Bebauungsplan, der für den Ausbau einer größern oder kleinern Stadt im Interesse der Gesundheit ihrer Bewohner und eines bequemen Verkehrs festgesetzte Plan ihres weitern Ausbaues. War der letztere früher durch Entscheidung der maßgebenden Behörden von Fall zu Fall bedingt, so wird doch infolge des Wachstums unsrer Städte unsre Baugesetzgebung nach dem Muster Englands allmählich ergänzt. Als ein wesentlicher Fortschritt in dieser Hinsicht ist das preußische Gesetz vom 2. Juli 1875, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, zu betrachten. Nach diesem Gesetz sind die Straßen und Baufluchtlinien vom Gemeindevorstand im Einverständnis mit der Gemeinde, dem öffentlichen Bedürfnis entsprechend, unter Zustimmung der Ortspolizei festzusetzen. Die Ortspolizei kann diese Festsetzung von Fluchtlinien verlangen, wenn die von ihr wahrzunehmenden polizeilichen Rücksichten es erheischen. Die Festsetzung der Fluchtlinien kann für einzelne Straßen und Straßenteile oder nach dem voraussichtlichen Bedürfnis der nächsten Zukunft durch Aufstellung von Bebauungsplänen für größere Grundflächen erfolgen. In Bezug auf letztere hat man bekanntlich sehr verschiedene Wege eingeschlagen und zum Teil, wie in Turin und Karlsruhe, eine sehr große Regelmäßigkeit angestrebt. In den meisten Städten Amerikas gleicht der Plan einfach einem Schachbrett und scheint auf den ersten Blick allerdings wesentliche Vorteile zu bieten. Dieselben Vorteile sind aber, ohne jede Rücksicht auf die Schönheit der Stadt zu opfern, auch auf andre Weise erreichbar, wie zahlreiche Bebauungspläne der Neuzeit, unter andern der des Quartier du Sud, des ehemaligen Terrains der Citadelle in Antwerpen, beweisen. Die Hauptverkehrsader, die Avenue de l'Industrie, hat hier eine Breite von 60 m; selbst die kleinsten Verbindungsstraßen sind noch 12 m breit. Dem gegenüber schreibt das preußische Handelsministerium vor, daß Hauptverkehrsstraßen mindestens 30 m, Nebenstraßen 20 m breit werden sollen. Vielfach hat man in neuerer Zeit den Entwurf von Bebauungsplänen zum Gegenstand von Preisaufgaben gemacht und dabei zur Nachfolge ermunternde Resultate erzielt. Das preußische Gesetz schreibt vor, daß der vom Gemeindevorstand entworfene, von der Polizei gebilligte B. zu jedermanns Einsicht offen auszulegen und nach Erledigung etwaniger Einwendungen förmlich festzustellen ist. Von dieser Feststellung an beginnt die Beschränkung des Grundeigentümers, daß Neubauten, Um- und Ausbauten über die Fluchtlinie hinaus versagt werden können. Die Gemeinde erhält gleichzeitig das Expropriationsrecht für die durch den Bauplan festgesetzten Straßen und Plätze. Durch Ortsstatut kann bestimmt werden, daß an Straßen und Straßenteilen, welche noch nicht gemäß den polizeilichen Bestimmungen des Orts für den öffentlichen Verkehr und den Anbau fertig hergestellt sind, Wohngebäude, die nach diesen Straßen einen Ausgang haben, nicht errichtet werden dürfen.

Als ein weittragender, im Interesse der Gesundheit und Feuersicherheit entstandener Entwurf kann wohl derjenige einer neuen Bauordnung für Berlin betrachtet werden. Nach diesem Entwurf muß auf jedem Grundstück mindestens ein Viertel der gesamten Grundfläche als Hofraum unbebaut bleiben und zwar so, daß an irgend einer Stelle ein solcher von mindestens 8 m Länge bei 8 m Breite entsteht. Auf Grundstücken, welche bereits vor dem Erlaß dieser Verordnung bebaut waren, und deren Hofraum geringere Abmessungen hat, darf derselbe bei Neubauten wieder in der frühern Größe, jedoch nicht kleiner als 5,33 m im Quadrat, hergestellt werden. Bei Eckgrundstücken ist ein noch kleinerer Hof zulässig, aber nicht unter der bisherigen Größe. An der Straße darf die Fronthöhe der Gebäude das Maß der Straßenbreite nicht überschreiten. Für Gebäude an Straßen unter 12 m Breite ist eine Fronthöhe von 12 m zulässig. Das Maximalmaß der Höhe der Gebäude vom Straßenpflaster bis zur höchsten Spitze des Daches wird auf 24 m festgestellt. Für Gebäude, deren Bestimmung eine größere Höhe bedingt, sowie für öffentliche Gebäude ist ein höheres Maß zulässig. Kein zu Wohnzwecken bestimmtes Gebäude darf mehr als fünf bewohnte Geschosse haben. Für Eckgrundstücke ist das Maß der breitern Straße maßgebend, doch darf die Fronthöhe an der engern Straße höchstens auf 25 m Länge, von der Ecke abgemessen, über die Straßenbreite hinausgehen. Die Umfassungswände der Gebäude an den Höfen, abgesehen von den im Innern