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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Besänftigende Mittel - Beschälseuche.

eine wichtige Stadt und wurde 1184 vom Kaiser Friedrich I. zur Reichsstadt erhoben. Durch den Westfälischen Frieden 1648 kam B. an Spanien, behielt aber seine Reichsunmittelbarkeit noch bis 1668, wo es sich unter günstigen Bedingungen der spanischen Herrschaft unterwarf und Hauptstadt der Franche-Comté wurde. Schon 1668 und 1674 von den Franzosen erobert, ward es 1679 im Frieden von Nimwegen mit der Franche-Comté von Spanien an Frankreich abgetreten, und Ludwig XIV. ließ es sogleich durch Vauban befestigen. Auch erhielt es ein Parlament und eine Universität. 1814 ward B. durch die Österreicher belagert und bombardiert, hielt sich jedoch bis zum Frieden. Vgl. Guénard, B., description historique (Besançon 1860).

Besänftigende Mittel, s. Betäubende Mittel.

Besatzung, die mit der Verteidigung und sonstigen Erhaltung einer Festung oder eines Feldwerks beauftragte Truppe. Die Stärke der B. berechnet sich bei einem Feldwerk auf einen Mann für jedes Meter der zu besetzenden Feuerlinie. Für hartnäckige Verteidigung nimmt man eine doppelte B. in Rotten zu zwei Mann an und wohl noch außerdem eine Reserve von ⅕-⅓ der ganzen Besatzungsstärke. Artillerie, Pioniere, Ärzte, Verpflegungsbeamte etc. sind in derselben mit inbegriffen. Hieraus ergibt sich der Umfang eines zu erbauenden Werkes für eine bestimmte B. oder die Stärke der B. für ein anzulegendes Werk. Die Stärke der Kriegsbesatzung für eine Festung richtet sich sowohl nach der Größe der letztern als nach deren politischer und strategischer Bedeutung. Während die Stärke der Fußartillerie sich aus der Anzahl und Art der Festungsgeschütze berechnen läßt, wobei, mit wenigen Ausnahmen, sechs Mann auf ein Geschütz, für die eigentlichen Kampfgeschütze die doppelte Bedienung, kommen (Aushilfsmannschaften der Infanterie sollen zwar nicht mehr bei der Geschützbedienung zur Verwendung kommen, werden aber doch erforderlich sein, weil in keinem Lande die Stärke der Festungsartillerie der Zahl der Festungen entspricht), wird die Stärke der Infanterie durch deren erforderliche Gefechtsstärke neben dem von ihr zu versehenden Wacht- und Sicherheitsdienst (s. d.) bestimmt. Mittelgroße Festungen mit Forts werden daher eine B. von etwa 4-5000 Mann Fußartillerie, 12-15,000 Mann Infanterie, 1 Regiment Kavallerie, 1 Bataillon Pioniere und 1-2 Ausfallbatterien erfordern; doch kann die strategische Wichtigkeit der Festung sehr wohl eine Verstärkung dieser B. um 5000 Mann und mehr Infanterie und 1 Regiment Kavallerie notwendig machen. Bis 1870/71 herrschte der allgemeine Glaube, daß für die B. der Festungen Truppen von geringerm Wert, wie Mobilgarden, ungeschulte Milizen, mit einem schwachen Kern zu Ausfällen bestimmter Linientruppen genüge. Dieser Irrtum führte den raschen Fall so vieler französischer Festungen in jenen Jahren herbei, welche vorwiegend durch die mittels kurzen Bombardements bewirkte Einschüchterung jener Besatzungen zur Ergebung gezwungen wurden. Dennoch werden auch künftig für die B. einer Festung zu Beginn eines Kriegs kaum andre Truppen zur Verfügung stehen, da die Linienregimenter zur Aufstellung der Feldarmee herangezogen werden müssen, weil sie die Offensivstärke eines Heers bilden und nur dann in größerer Zahl in die B. einer Festung geraten, wenn sie sich nach verlorner Feldschlacht dorthin zurückziehen. Vgl. Festungskrieg.

Besatzungsrecht, die Befugnis eines Staats, in eine unter andrer Regierung stehende befestigte oder unbefestigte Stadt Garnison zu legen. So hatte z. B. im Westfälischen Frieden Frankreich das B. in Philippsburg erhalten, ferner besaßen es durch den Utrechter Frieden 1713-84 die Generalstaaten in verschiedenen Festungen der österreichischen Niederlande, Österreich und Preußen bis 1866 in den deutschen Bundesfestungen, letzterer Staat dasselbe ausschließlich bis 1867 in Luxemburg, bis 1871 in Mainz. Nach Aufgebung der Ionischen Inseln von seiten Englands und der Räumung Belgrads (1867) von seiten der Türken ward das B. von europäischen Staaten nur noch vorübergehend als Garantie für im Friedensschluß eingegangene Verbindlichkeiten, so durch die Spanier in Tetuan, durch das Deutsche Reich bis Mitte 1873 in französischen Festungen, ausgeübt. Das B. wurde früher auch wohl eingeteilt in das ordentliche, welches dem Landesherrn in mit mehr oder minder gemeinderechtlichen Freiheiten bevorzugten Städten zustand, und das vorgenannte außerordentliche einem fremden neutralen oder verbündeten Staat gegenüber. Neben dem B. kam noch das Öffnungsrecht vor, welches die Berechtigung zum Durchzug und zur Besetzung der Stadt bei besondern Vorfällen, doch nicht zu fortdauernder Einlegung einer Garnison gab.

Besaya, Küstenfluß im nördlichen Spanien, entspringt auf der Terrasse von Reinosa und mündet in den Meerbusen von Viscaya.

Besborodko, Alexander Andrejewitsch, Fürst, russ. Staatsmann, geb. 25. März 1747 in Kleinrußland, genoß einen sorgfältigen Unterricht, machte einige Feldzüge gegen die Türken mit und trat 1774 in den Staatsdienst. Zum Geheimrat und 1780 zum Staatssekretär im Kollegium des Auswärtigen, von Kaiser Joseph II. 1784 zum deutschen Reichsgrafen ernannt, erwarb er sich durch seine Geschäftsgewandtheit die Gunst der Kaiserin Katharina II. in hohem Maß; ohne den Titel eines Kanzlers oder Vizekanzlers zu führen, war B. die Seele des Kabinetts der Kaiserin. Er nahm Anteil an der Redaktion der die bewaffnete Neutralität betreffenden Bestimmungen und schloß 1791 den Frieden von Jassy zur Zufriedenheit Katharinas ab. Auf das Geschick der ihm verhaßten Polen übte er bedeutenden Einfluß aus. Von Kaiser Paul in den Fürstenstand erhoben und zum Reichskanzler ernannt, wurde B. mit dem Abschluß der Allianz mit England gegen Frankreich beauftragt und mit einer jährlichen Pension von ¼ Mill. Rubel Silber beschenkt. Er starb 17. April 1799 in St. Petersburg. Sein Palast in der Hauptstadt war mit der höchsten Pracht ausgestattet, die von ihm gesammelte herrliche Gemäldegalerie bildet jetzt einen Hauptschmuck der kaiserlichen Eremitage im Winterpalast zu Petersburg. Einen Teil seines unermeßlichen Vermögens verwandte sein Erbe Ilga Andrejewitsch B. zu öffentlichen Stiftungen: so gründete er das Besborodkosche Lyceum in Njeshin im kleinrussischen Gouvernement Tschernigow, mit einem Jahreseinkommen von 25,000 Rub. Silber. Sein Leben beschrieb Grigorowitsch in den Schriften der Historischen Gesellschaft zu St. Petersburg 1879 ff.

Beschädigung fremden Eigentums, s. Sachbeschädigung.

Beschaffenheit, s. Eigenschaft.

Beschälen, die Befruchtung der Stute durch den Hengst, der daher Beschäler heißt.

Beschälseuche (Beschälkrankheit), eine nur bei Zuchtpferden vorkommende, aus Ansteckung bei der Begattung entstehende Krankheit, bei welcher sich 8 Tage bis 2 Monate nach erfolgter Ansteckung zunächst