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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bezirksadjutanten - Bezoarziege

Bezirksadjutanten, im deutschen Heere Lieutenants des aktiven Dienststandes, die zur Unterstützung der Bezirkscommandeure (s. d.) in den Bureaugeschäften auf 2–3 Jahre von ihren Truppenteilen abkommandiert sind.

Bezirksamt, s. Bezirk.

Bezirksausschuß. Durch die neuere preuß. Verwaltungsgesetzgebung waren für die Regierungsbezirke neben der Regierungsbehörde des Staates Bezirksräte als Beschlußbehörden und Bezirksverwaltungsgerichte als Verwaltungsgerichte zweiter Instanz nach Gesichtspunkten der Selbstverwaltung geschaffen worden. Diese Organisation erwies sich als zu schwerfällig und es wurden darauf hin durch die neueste Gesetzgebung beide Behörden zu einer einzigen, dem B., zusammengezogen. Derselbe ist sowohl Beschlußbehörde als Verwaltungsgericht nach den nähern Specialvorschriften der Gesetze und entscheidet in jeder dieser Eigenschaften auf Grund eines besondern Verfahrens (Beschluß- und Streitverfahren). Als Verwaltungsgericht ist der B. höhere Instanz über den Kreisausschüssen des Bezirks und untere Instanz unter dem Oberverwaltungsgericht. Den Vorsitz im B. führt der Regierungspräsident, dessen gesetzlicher Stellvertreter ein vom König ernannter Verwaltungsgerichtsdirektor ist; ferner gehört dem B. noch ein weiterer Staatsbeamter im Nebenamt, aber auf Grund königl. Ernennung an. Dazu kommen vier vom Provinzialausschuß frei aus den Einwohnern des Bezirks zu wählende Mitglieder. Alle Mitglieder des B. gelten disciplinarisch als Richter; Disciplinargericht ist das Oberverwaltungsgericht. Die sächsischen B. sind Selbstverwaltungsorgane nach Analogie der preuß. Kreisausschüsse (s. d.).

Bezirkscommandeur, im Deutschen Reiche der dem Landwehrbezirk vorgesetzte Stabsoffizier, in der Regel ein inaktiver. (S. Bezirk.) Der B. leitet in dem ihm unterstellten Landwehrbezirk das Ersatzgeschäft, die Kontrolle der Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes, die Einberufung und Gestellung derselben bei der Mobilmachung und bei Übungen sowie die Aufbewahrung der Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke der im Bezirk aufzustellenden Landwehr- oder Reservebataillone. Die Landwehrbezirke gliedern sich für das Kontrollgeschäft in Kontrollbezirke mit Hauptmeldeämtern und Meldeämtern (s. d.), denen Bezirksoffiziere (s. d.) und Kontrolloffiziere (s. d.) vorgesetzt sind. Aus dem B. und dem Landrat des Kreises, der den Aushebungsbezirk bildet (oder einem ähnlichen Beamten), setzt sich die Ersatzkommission (s. d.) zusammen, der bei der Rekrutierung das Musterungsgeschäft obliegt. Die B. unterstehen Brigadecommandeuren der Linie, für deren untergebene Regimenter die Bezirke in der Regel den Ersatz liefern. Die B. beziehen als inaktive Offiziere die gesetzliche Pension, eine Stellenzulage von in der Regel 1080 M. jährlich sowie Servis und Wohnungsgeldzuschuß. Einzelnen volkreichen Landwehrbezirken sind aktive Offiziere mit dem Range eines Regimentscommandeurs als B. vorgesetzt. Den B. sind ein Adjutant (s. Bezirksadjutanten) oder mehrere Offiziere (s. Bezirksoffiziere) sowie das erforderliche Bureaupersonal zugeteilt. Die vom B. vertretene Behörde heißt Bezirkskommando.

Bezirkseisenbahnräte s. Eisenbahnbeiräte.

Bezirksfeldwebel, s. Meldeämter. ^[Spaltenwechsel]

Bezirksgerichte, in Österreich die mit einem Bezirksrichter und richterlichen Hilfsbeamten besetzten Einzelgerichte. Befindet sich der Sitz eines Gerichtshofes erster Instanz (eines Landes- oder Kreisgerichts), denen für ihren Standort auch die bezirksgerichtlichen Amtshandlungen zugewiesen sind, in einer bedeutenden und volkreichen Stadt, so können B. (städtisch-delegierte B.) für diese bestellt werden, deren Geschäfte durch Beamte des Kollegialgerichts versehen werden (Gesetz vom 11. Juni 1868; Ministerialverordnung vom 19. Jan. 1853).

Bezirksgremium, s. Gremium.

Bezirkskommando, s. Bezirkscommandeur.

Bezirksoffiziere, im deutschen Heere diejenigen verabschiedeten Offiziere, welche dem Bezirkscommandeur (s. d.) zur Unterstützung beigegeben sind. B. sind in der Regel Hauptmeldeämtern oder Meldeämtern (s. d.) vorgesetzt und tragen in dieser Stellung die Verantwortung für das gesamte Kontrollwesen (s. d.) innerhalb ihres Bezirks. Näheres enthält die Heerordnung vom 22. Nov. 1888.

Bezirkspräsident, s. Bezirk und Präfekturen.

Bezirksrat, s. Bezirksausschuß. In Elsaß-Lothringen heißt B. das aus dem Bezirkspräsidenten und seinen Räten bestehende Kollegium (Conseil de Préfecture, s. Präfekturen), welches bald als Verwaltungsgericht, bald als Verwaltungsinstanz selbständig entscheidet, bald dem Bezirkspräsidenten beratend zur Seite steht.

Bezirksschule, s. Armenschulen und Bürgerschulen.

Bezirkstag, in Elsaß-Lothringen Bezeichnung für die Conseils généraux (s. Bezirk und Präfekturen).

Bezirksverwaltungsgericht, s. Bezirksausschuß.

Bezirksvikar, s. Erzpriester.

Bezoār (pers.), Thränenstein, die sich in den Thränenhöhlen der Rothirsche ansammelnde und dort zu einer zunächst zähen, später festen, rundlichen, gelblichen bis bräunlichen Masse eintrocknende Feuchtigkeit der Augen (Absonderung der Thränen- und andern Augendrüsen). Man schrieb ihr früher ähnliche Heilkräfte wie den Bezoarsteinen (s. d.) zu.

Bezoārsteine, rundliche, verschiedenartig gefärbte und aus mehrschaligen Lagen bestehende Konkretionen, die sich im Magen und in dem Darme verschiedener Tiere bilden. Sie haben sehr verschiedene Zusammensetzung. Man teilt sie in gemeine oder deutsche, in occidentalische und in orientalische ein. Die orientalischen, die für die kostbarsten gehalten werden, haben eine sehr glatte und glänzende Oberfläche, eine schwärzlich-grünliche, gräuliche oder bläuliche Farbe und sehr dünne und zarte Lagen, die fast wie die Schalen der Zwiebeln übereinanderliegen. Sie finden sich bei den Bezoarziegen (Paseng, wilde Ziege, Capra aegagrus Gmel.) und bestehen hauptsächlich aus Lithofellinsäure. Die occidentalischen B. sind unscheinbarer, bestehen aus dicken Lagen, enthalten Phosphate und rühren von dem Lama und Vicuña her. Die deutschen B. bestehen aus Haaren und Pflanzenresten und finden sich bei den Gemsen sowie bei Müllerpferden, wo sie oft bedeutende Größe erlangen. Die B. galten früher als unfehlbare Gegengifte und werden noch jetzt im Orient teuer bezahlt und auch verfälscht.

Bezoārwurzel, Giftwurzel, der gewürzhaft bitter schmeckende Wurzelstock einiger Dorstenien (s. Dorstenia), besonders von Dorstenia contrayerva L., der früher als schweißtreibendes Mittel benutzt wurde und in Amerika noch jetzt gegen Schlangengift angewendet wird.

Bezoārziege, s. Ziegen.