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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bienengift - Biener

zeichnen. Die Vorderzehen sind am Grunde miteinander verwachsen, bilden so eine breite Sohle und sind mit scharfen, langen Sichelkrallen bewaffnet. Sie leben von Insekten, die sie meist im Fluge fangen, nisten in Erdhöhlen und legen 5-7 glänzend weiße Eier. In Europa lebt nur eine im Sommer erscheinende Art, der Bienen- oder Immenwolf (Merops apaister L., s. Tafel: Kuckucksvögel II, Fig. 1), mit weißer Stirn, einem blauen Streif über dem Auge, einem schwarzen, blau umsäumten, darunter hochgelbem Kinn und Kehle, meerblauer Brust und Bauch, zimmetbrauner Schulter, grünblauen Handschwingen, zimmetbraunen Armschwingen, blaugrünem Schwanz. Er nistet nur ausnahmsweise auf der Nordseite der Alpen und Pyrenäen, ist ein lebhafter, nach Falken- oder Schwalbenart fliegender, Insekten jagender Vogel und scheint die stechenden Wespen, Hummeln und Bienen zu bevorzugen, die er, ohne ihnen den Giftstachel abzubeißen, hinabschlingt. Im südl. Europa wird der Vogel als Bienenfeind gehaßt, verfolgt und gegessen. Im Käfig hält er sich oft mehrere Jahre, ist aber sehr anspruchsvoll, da er sich an Ersatzfutter nur schwer gewöhnt und auch große Nahrungsmengen verlangt. Das Paar wird mit 60-100 M. bezahlt.

Bienengift, s. Biene (S. 984 b).

Bienenkäfer, Name mehrerer Käferformen: 1) Trichodes aparius Herbst, Immenkäfer, Bienenwolf, ein zu den Buntkäfern (s. d.) gehöriger deutscher Käfer von 8-15 mm Länge, dunkel stahlblau, stark behaart, Flügeldecken siegellackrot mit blauschwarzen Endspitzen und zwei ebensolchen Querbinden. Es giebt noch 2 oder 3 nahe Verwandte. Sie leben von Blütensaft und auch von Insekten, ob wirklich auch von Bienen ist zweifelhaft. 2) Sitaris muralis Forst., zu den Blasenkäfern (s. d.) gehörig, 5-9 mm lang, Flügeldecken hinten spitz zusammenlaufend, schwarz mit roten Schultern. Larven bei echten Bienenarten schmarotzend.

Bienenkönigin, s. Biene (S. 984 a und 985 a).

Bienenlaus (Braula coeca Nitzsch), eine auf der Honigbiene schmarotzende blinde, flügellose, noch nicht 1½ mm lange, bräunlich rostfarbene Lausfliege (s. d. und Tafel: Biene und Bienenzucht, Fig. 16). Man findet sie gewöhnlich am Rücken des Bruststücks der Bienen, besonders bei den Königinnen. Nur wenn sie sehr zahlreich auftritt, veranlaßt sie merklichen Schaden. Man muß dann möglichst häufig den Boden der Bienenstöcke reinigen, um die hier liegenden Puppen zu entfernen. B. nennt man auch die Larven des Maiwurms (s. d.).

Bienenmotte, auch Honig- oder Wachsmotte (Tinea s. Galleria cereana L. s. melonella L. s. cerella Hb., s. Tafel: Biene und Bienenzucht, Fig. 4), eine von den Bienenzüchtern sehr gefürchtete Mottenart, zur Gruppe der Kleinschmetterlinge (Microlepidoptera) gehörig. Der aschgraue, am ockergelben Innenrand mit purpurbraunen, schwarzgefleckten Längsstreifen versehene Oberflügel und einfarbig hellgraue Unterflügel trägt einen schwarzbraunen Haarschopf mit weißer Spitze auf dem Rücken. Der Falter dringt nachts in die Bienenstöcke, um hier seine Eier abzulegen. Die Raupe wird durch Verzehren und Verspinnen der Waben schädlich, da sie dieselben mit ihren Jungen vielfach durchbohrt und ein Ausfließen des Honigs veranlaßt. Tritt sie in Menge auf, so kann ihre Belästigung der Bienen so weit gehen, daß diese den Stock verlassen. In ihren verschiedenen Entwicklungszuständen scheint sie sich nicht an bestimmte Zeiten zu binden, da man in den befallenen Bienenstöcken vom Juni bis Oktober Raupen, Puppen und Schmetterlinge zugleich antrifft. Sie überwintert als Puppe und macht mehrere Generationen durch, deren jede etwa 3 Wochen in Anspruch nimmt.

Bienenmutter, s. Biene (S. 984 a; vgl. S. 985 a).

Bienenrecht, die Rechtsgrundsätze, welche in polizeilicher und privatrechtlicher Hinsicht in Ansehung der Bienenzucht bestehen. In letzterer Hinsicht sind folgende Eigentümlichkeiten zu erwähnen: Es liegt in der Natur der Bienen, daß periodisch infolge der im Stocke erfolgten Aufzucht junger Brut ein Bienenhaufe den Entschluß zur Auswanderung und Begründung einer neuen Kolonie faßt. Nach den Vorschriften über das Eigentum an wilden Tieren würde das bestehende Eigentum mit dem Verlassen des Grundstücks verloren sein. Die Gesetzgebungen geben ein Recht der Verfolgung auf andere Grundstücke. Ferner kommen gesetzliche Vorschriften vor, welche zur Lösung der Eigentumsfrage bei vermischten Schwärmen dienen. Endlich werden die infolge nachlässig betriebener Zucht ausgezogenen Bettel- und Hungerschwärme, welche besetzte Bienenwohnungen sich zu erobern suchen (hierbei werden förmliche Schlachten geliefert), vielfach für herrenlos erklärt und dem Eigentümer der eroberten Bienenwohnung zugesprochen. - Vgl. Balz, Das Recht an Bienen (Stuttg. 1891).

Bienenschwärmer, s. Glasschwärmer.

Bienenstich, s. Biene (S. 984 b).

Bienenstock, s. Biene (S. 986 a).

Bienenwolf, auch Immenwolf genannt (Merops apiaster L.), Vogelart aus der Familie der Bienenfresser (s. d.). - Bienenwolf, bunter (Philantus pictus Fab., s. Tafel: Biene und Bienenzucht, Fig. 9), ein etwa 10-12 mm langes Insekt aus der Familie der Grabwespen (s. d.); auch ein Käfer (Trichodes ariarius Herbst) heißt gelegentlich so (s. Bienenkäfer).

Bienenzucht, s. Biene (S. 986 a).

Biener, Christian Gottlob, Jurist, geb. 10. Jan. 1748 zu Zörbig, studierte in Wittenberg und Leipzig, habilitierte sich 1776 an letzterer Universität, wurde 1790 ord. Professor in der Juristenfakultät, dann auch Hof- und Oberhofgerichtsrat und starb 13. Okt. 1828. Die Bahn zu einer deutschen Rechtsgeschichte brach er durch seine "Commentarii de origine et progressu legum juriumque Germaniae" (2 Bde., Lpz. 1787-95). Wichtig sind sein "Systema processus judicarii et communis et Saxonici" (ebd. 1796; 4. Aufl. von Siebdrat und Krug, 2 Bde., Berl. 1834-35) und seine "Queastiones" und "Interpretationes et responsa", als akademische Schriften erschienen und samt den übrigen Abhandlungen nach seinem Tode als "Opuscula academica" (2 Bde., Lpz. 1830) herausgegeben.

Sein Sohn, Friedrich August B., geb. 5. Febr. 1787 in Leipzig, studierte in Leipzig und Göttingen Rechtswissenschaft und wurde 1810 Professor an der Universität Berlin. 1834 nahm er wegen Kränklichkeit seine Entlassung und wandte sich nach Dresden, wo er 2. Mai 1861 starb. Einen großen Teil seines Vermögens hinterließ er seiner Vaterstadt zu einer Blindenstiftung. B. schrieb: "Geschichte der Novellen Justinians" (Berl. 1824), "Beiträge zu der Geschichte des Inquisitionsprozesses und der Geschwornengerichte" (Lpz. 1827), die mit Heimbach herausgegebenen "Beiträge zur Revision des Ju-^[folgende Seite]