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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Blutnelke - Blutseuche.

Euterteil täglich mehrere Male ausgemolken wird. Die bluthaltige Milch ist nicht schädlich, aber wegen ihres Aussehens widerlich. Außer Waschungen mit Spiritus oder Essig läßt sich gegen das B. arzneilich nichts thun. In der Praxis wird gewöhnlich die Milch aus dem kranken Euterviertel allein ausgemolken und dem Viehfutter hinzugefügt, während die Milch der gesunden Euterteile in üblicher Weise zu verwerten ist. Das B. kommt ausnahmsweise als ein Symptom sehr schwerer Euterentzündungen und bei den heftigsten akuten Blutvergiftungen vor. Die Thatsache, daß durch Verfüttern von roten Farbstoffen (Krappwurzel) eine Rötung der Milch künstlich erzeugt werden kann, hat für die Praxis kein Interesse.

Blutnelke, s. Dianthus.

Blutnetzen, s. Blutharnen.

Blutquellen, s. Staubregen.

Blutrache, eine alte Satzung, in welcher man den ersten Versuch zur Begründung eines Rechtsschutzes, die Urform der Rechtspflege, erblicken darf; sie ist die Wiederherstellung des durch die Tötung eines Familiengenossen zerstörten Rechtszustandes auf dem Weg des Selbstschutzes. Sie legt dem nächsten Blutsverwandten eines Getöteten die Pflicht auf, an dem Mörder oder dessen Verwandten mit eigner Hand Rache zu nehmen, wird oft jahrelang und durch eine Reihe von Geschlechtern ausgeübt und verwickelt nicht selten ganze Familien und Stämme in blutige Fehden. Das älteste Recht kennt keine Bestrafung des Totschlägers von Staats wegen. - Die Idee der B. ist eine allen Völkern des Altertums ursprünglich eigentümliche (s. Ciceros "Pro Roscio Amerino" 24; Ovids "Metamorphoses" XII, 603). Wir finden sie bei ihnen in der frühsten Zeit ihrer Entwickelung, wo das Gemeinwesen noch nicht geordnet und stark genug ist, um dem Einzelnen Recht zu verschaffen; sie ist auch jetzt noch bei manchen Völkern, namentlich im Orient, üblich, z. B. bei den Arabern, Persern, kaukasischen Völkerschaften etc. Die alte Poesie der Beduinen ist durchdrungen von dieser Sitte. Bei den Hebräern wurde die B. durch Anweisung von sechs Freistädten für unfreiwillige Totschläger und durch die Verordnung beschränkt, daß bloß der Totschläger selbst bestraft werden solle; in dieser Form aber bestand sie zweifellos bis zum Exil. - Bisweilen kann die B. durch Geld abgelöst werden, wie z. B. bei den Persern. Auch bei den alten Germanen hatte sie ihren Preis (s. Wergeld), blieb aber, selbst als das Christentum bei ihnen Eingang gefunden, trotz aller Verbote der Kirche und der Kaiser, trotz aller Umwälzungen in Sitte und Gesellschaft das ganze Mittelalter hindurch lebendig und erlosch erst mit der vollen Entfaltung der Territorialhoheit und dem Ersterben des Familienbewußtseins. Den Mohammedaner ist die Abfindung durch eine Lösungssumme nach dem Koran (Sur. 2, 179) gestattet. Bei den Griechen lag in den ältesten Zeiten die Rächung eines Mordes der Familie des Getöteten ob, doch beschränkte sich die B. später auf Verfolgung des Mörders bei den Gerichten. Bei den Römern wurde in den frühsten Zeiten die B. nach strengem Wiedervergeltungsrecht (jus talionis) vollzogen. Allen Germanen eigen und besonders üblich in Island waren die Blutbrüderschaften, feierlich geschlossene Verbindungen auf Leben und Tod zwischen Männern, von denen der eine für den andern die B. übernahm und, wenn er sie nicht ausüben konnte oder jener starb, sich selbst tötete. Auch bei den Slawen sowie bei den Illyriern kamen solche Verbindungen vor, und die Dajak auf Borneo schließen sie noch jetzt unter Vermittelung eines Priesters, welcher sie von ihrem Blute trinken läßt. Noch bis auf die neueste Zeit herrschte die B. in Corsica (s. d.), wo alle Bemühungen der französischen Regierung um deren Beseitigung lange Zeit ziemlich erfolglos geblieben sind, während sich in Deutschland nur bis in die Mitte des 16. Jahrh. diese Totschlagsühne nachweisen läßt. Vgl. Eichhoff, Die B. bei den Griechen (Duisb. 1873); P. Frauenstädt, B. und Totschlagsühne (Leipz. 1881); Post, Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit (Oldenb. 1875).

Blutrat (Rat der Unruhen), das von Alba 1567 in den Niederlanden eingesetzte, aus zwölf Mitgliedern unter dem Vorsitz von Juan de Vargas bestehende Ausnahmegericht, welches, um die aufständische Bewegung in den Niederlanden zu unterdrücken, alle der Ketzerei oder spanienfeindlicher Gesinnung Verdächtigen vor sein Forum zog und massenweise hinrichten ließ.

Blutregen (Bluttau), s. Staubregen und Passatstaub.

Blutregenalge, s. Protococcus.

Blutreinigende Mittel (Depurantia), eine Bezeichnung gewisser Arzneimittel, welche noch aus der Zeit der alten Humoralpathologie stammt, als man die Ursache jeder Krankheit in eine Verunreinigung der Säfte, vornehmlich des Bluts, verlegte; sie ist heute aber nur noch in dem Geheimmittelkram gebräuchlich, wo unter ihrer verlockenden Flagge mancherlei abführende Mittel etc. segeln, welche gegen jedes denkbare Übel empfohlen werden und lediglich auf die Leichtgläubigkeit der Laien berechnet sind. Es wäre sehr wünschenswert, wenn wir für die große Reihe der ansteckenden Krankheiten, die nachweislich aus einer Verunreinigung des Bluts durch kleinste Pilze beruhen, wirklich b. M. besäßen; allein die "Reinigung" geschieht durch die Nieren ganz von selbst, die Schwierigkeit beruht nur in dem Töten der lebenden Organismen, und in diesem Sinn gibt es b. M. überhaupt nicht.

Blutrot, s. v. w. Hämatin.

Blutschande, s. v. w. Inzest.

Blutschlag, s. v. w. Schlagfluß und Milzbrand (Blutseuche).

Blutschnee (roter Schnee, Alpenrot). An Stellen, wo der Schnee nie schmilzt, trifft man nicht selten große Strecken desselben mit einem roten Überzug bedeckt. Saussure fand dies in den Alpen, Ramond auf den Pyrenäen, Bravais und Martins auf Spitzbergen und Kapitän Roß in der Baffinsbai. Saussure, der diesen Überzug 1760 zuerst untersuchte, erklärte ihn teilweise für einen mineralischen roten Staub (s. Staubregen), teilweise für ein kryptogamisches Pflanzengewächs (Uredo nivalis), welches sich hier und da in der That vorfindet. Diese mikroskopische Pflanze, Protococcus nivalis Ag. ist eine einzellige Alge aus der Familie der Palmelleen. Nach Vogt wird die rote Färbung des Schnees durch ein Infusionstierchen, Disceraea nivalis, hervorgebracht.

Blutschwamm, s. Krebs.

Blutschwamm, s. Bovista; s. auch Fistulina.

Blutschwär, s. Furunkel.

Blutseuche (Blutstaupe, Blutschlag), eine sehr gefährliche und meist tödliche Form des Milzbrandes bei Schafen, welche in manchen Gegenden (Milzbranddistrikten), besonders in Sachsen und Posen, aber vereinzelt auch in andern Provinzen, große Verluste herbeiführte Vgl. Milzbrand.