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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Brautkrone - Bravieren.

Sitte, der Braut einen Kranz von dem der Venus geweihten Myrtenbaum aufzusetzen, ist heidnischen Ursprungs und bürgerte sich bei der christlichen Trauung erst seit dem 4. Jahrh. ein, nachdem die alten Kirchenväter heftig dagegen geeifert hatten. Nach neuerer Sitte wird der B. am Abend des Hochzeitstags zerteilt und die Zweige unter die unverheirateten Hochzeitsgäste, denen allen ein Tanz mit der Braut zusteht, verteilt ("Abtanzen des Brautkranzes"). Die Gewohnheit, auch den Bräutigam zu bekränzen, wie es schon bei den Juden, auch bei den Griechen und Römern Sitte war, hat sich im Abendland nur noch auf dem Land hier und da erhalten. Verheiratete Frauen werden nach 25jähriger Ehe an ihrem Hochzeitstag mit einem silbernen und nach 50jähriger Ehe mit einem goldenen B. geschmückt.

Brautkrone, eine Krone, welche statt des Brautkranzes dient und bald, wie in Norwegen, Schweden und bei den Serben, aus Silber, bald, wie in Bayern, Schlesien etc., aus Golddraht, Glassteinen und Flittern angefertigt ist. Bei den Finnen sind Papierkronen mit Goldblech, bei den Wenden in der Lausitz die sogen. Borta, bei den Altenburger Bauern der ihr ähnliche Hormt (s. d.) üblich. Die griechische Braut in Athen trägt eine große, aus Filigran gefertigte und mit Perlen verzierte Krone.

Brautlauf, ein in allen german. Sprachen vorkommendes Wort für "Hochzeit" (angelsächs. brydhleáp, altd. brûtlouf, schwed. bröllop, dän. bryllup, niederländ. bruiloft), wahrscheinlich, weil nach uralter Sitte die Braut (wie noch Brunhild im "Nibelungenlied") in Wettspielen (Rennen, Springen, Werfen etc.) erworben werden mußte. Nach Kuhn war es in der Mark bis in die Neuzeit Gebrauch, daß am Schluß des ersten Hochzeitstags Braut und Bräutigam einen Wettlauf hielten, und in Bayern wird bei Hochzeiten noch heute ein B. von der Kirche nach dem Gasthaus gehalten, allerdings nur von den Hochzeitsgästen. Auch s. v. w. Bedemund (s. d.).

Brautnacht, für neuvermählte Gatten die erste Nacht nach dem Hochzeitstag. Die Kirche verbot auf mehreren Synoden um 400 n. Chr. mit Berufung auf Tobias 6, 17-23 den Laien die eheliche Begehung der B. als Entweihung des priesterlichen Trauungssegens. Das Mittelalter schärfte dieses Verbot mehrmals streng ein; später konnte man die Erlaubnis zur Feier der B. dem Priester abkaufen. Der erste, der diesen kirchlichen Mißbrauch förmlich aufhob, war der Pariser Erzbischof Stephan Poucher. Im Mittelalter soll, wenig verbürgten Sagen zufolge, öfters der adlige Gutsherr seinen Unterthanen gegenüber Anspruch auf das sogen. Jus primae noctis (s. d.) erhoben haben.

Brautschatz, s. Abfindung und Dos.

Brautschau, die Reise, die ein heiratslustiger Mann macht, um das fern wohnende, zu seiner Gattin bestimmte Mädchen kennen zu lernen, wobei demselben in manchen Gegenden durch die Art der vorgesetzten Gerichte zu erkennen gegeben wird, ob seine Werbung willkommen ist oder nicht. In manchen Teilen von Rußland besteht die B. in der Form, daß am Ostersonntag die bräutlich geschmückten Jungfrauen den heiratsfähigen jungen Männern zur Besichtigung und Auswahl vorgestellt werden.

Brautschleier, der Schleier, mit welchem bereits seit dem 4. Jahrh. die Braut am Tag der Hochzeit bekleidet erschien, während sie in der ältesten Zeit in langem, aufgelöstem Haar, dem Zeichen der bewahrten Unschuld, einherging. Er war von weißer, später auch roter Farbe und sollte ein Symbol der ehelichen Schamhaftigkeit sein. Die Schließung zweiter Ehen geschah ohne B.

Brautsteine, s. Gräber.

Brautwerber, s. Freiwerber.

Brauweiler, Marktflecken im preuß. Regierungsbezirk und Landkreis Köln, mit einer schönen Abteikirche, einer großen, 1024 gestifteten Benediktinerabtei, die 1808 aufgehoben wurde und gegenwärtig als Provinzialarbeitsanstalt dient, und (1880) 1858 Einw.

Brauwer, Maler, s. Brouwer.

Brav (franz. brave), tüchtig, seiner Bestimmung entsprechend; rechtschaffen, bieder; von Soldaten s. v. w. mutig und tapfer.

Brava, 1) eine der Kapverdischen Inseln, in der südlichen Gruppe, 55 qkm (1 QM.) mit (1879) 8156 Einw., von denen die ersten 1680 von Madeira und Fogo nach vulkanischen Ausbrüchen kamen. Im Innern bergig, wohlbewässert und sehr fruchtbar, bringt B. Früchte, Gemüse und Korn in Fülle hervor; es wird daher das Paradies des Archipels genannt. Aus dem Hauptort Furna (5 km vom Hafen) werden Palmöl und Kaffee nach Lissabon, Getreide nach den übrigen Inseln des Archipels und Madeira ausgeführt. -

2) (Barawa) Stadt an der afrikanischen Ostküste unter 1° 7' südl. Br. und 44° 4' östl. L. v. Gr. im Somalland, zählt nach Guillain, einschließlich der Sklaven, 5000 Einw., meist Somal, die Baumwollweberei, hauptsächlich aber Sklavenhandel treiben. Obschon der Hafen schlecht ist, ist B. doch der wichtigste Ort zwischen Kap Gardafui und Mombas, dessen Märkte stark besucht sind. B. ist eine der jüngsten von Arabern an der afrikanischen Ostküste gegründeten Städte; 1822 unterwarf sich die Stadt dem Sultan von Maskat, später stellte sie sich unter britischen Schutz; 1837 mußte sie wieder die Oberhoheit Sansibars anerkennen.

Bravade (franz.), Prahlerei, Großsprecherei.

Bravallahed (spr. brow-), Heide in der schwed. Landschaft Småland, unfern Wexiö, berühmt durch die Schlacht, in welcher in alter sagenhafter Zeit die Dänen und Jüten von der tapfern Heldin Blenda und den småländischen Weibern, in Abwesenheit ihrer wider den Feind streitenden Männer, geschlagen wurden. Zum Lohn dafür erhielten jene Weiber besondere Vorrechte, namentlich gleiches Erbrecht mit den Männern und die Erlaubnis, kriegerischen Schmuck zu tragen. Die hierauf bezüglichen Gesetze wurden 1691 von König Karl XI. von neuem bestätigt und haben noch heute Geltung.

Bravallaslätten, Ebene im schwed. Län Östergötland, auf der Halbinsel zwischen den Meerbusen Braviken und Slätbaken, wo 695 in der berühmten Bravallaschlacht der dänische König Harald Hildetand von seinem Neffen, dem Schwedenkönig Sigurd Ring, mit vielen der Seinen erschlagen wurde.

Bravard-Veyrières (spr. brawär-wäriähr), Pierre, franz. Rechtsgelehrter, geb. 3. Febr. 1804 zu Arlanc, gestorben im März 1861 in Paris, war Professor des Handelsrechts daselbst. Seine Hauptwerke sind: "Manuel de droit commercial" (Par. 1839, 7. Aufl. 1867) und "Traité de droit commercial" (das. 1861-1875, 6 Bde.).

Bravi (ital., "Tapfere"), in Italien euphemistische Bezeichnung von Menschen, die sich zur Ausführung jedes gewagten Unternehmens, besonders eines Mordes, dingen lassen (vgl. Banditen); im türkischen Heer Freiwillige, welche sich vor dem Kampf mit Opium berauschten und dann jeder Gefahr blindlings entgegenstürzten.

Bravieren (franz.), trotzen, Trotz bieten.