Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Cancrin; Cancrinus versus; Cancroid; Cand.; Candarin; Candeish; Candela; Candia; Candidatus

777

Cancrin - Candidatus.

man nur ein Exemplar der "Segunda parte" (Saragossa 1552) aus der k. k. Hofbibliothek zu Wien. Mehrere ähnliche Mischsammlungen, unter welchen der "C. de Juan Fernandez de Jjar" hervorgehoben zu werden verdient, finden sich handschriftlich auf den Bibliotheken von Madrid und Paris. Zuweilen nennt man C. auch Sammlungen von Kunstliedern mehrerer über einen bestimmten Gegenstand, wie die "Vita Christi" (Saragossa 1492) und der "C. de Ramon Dellavia" (das. 1480). Ganz uneigentlich aber heißt eine der ältesten Romanzensammlungen "C. de romances" (s. Romancero). Vgl. Bellermann, Die alten Liederbücher der Portugiesen (Berl. 1840); Ferd. Wolf, Über die Liederbücher der Spanier (im Anhang zu Ticknors "Geschichte der spanischen Litteratur", Bd. 2, Leipz. 1852); Derselbe, Studien zur Geschichte der spanischen und portugiesischen Nationallitteratur (Berl. 1859); Diez, Über die erste portugiesische Kunst- und Hofpoesie (Wien 1863). Die besten bibliographischen Notizen finden sich bei Duran, Romancero general, Bd. 2 (Madr. 1851).

Cancrin, Georg (Jegor Franzowitsch), Graf, russ. General und Finanzminister, geb. 8. Dez. 1774 zu Hanau als Sohn des durch seine "Grundzüge der Berg- und Salzwerkskunde" (1773-91, 13 Bde.) bekannten Salinendirektors Franz Ludwig C., der 1783 nach Rußland berufen wurde, um die großen Salzwerke zu Staraja Russa (Gouvernement Nowgorod) einzurichten und zu leiten, und 1816 starb. Der Sohn trat nach Absolvierung seiner Studien als Regierungsrat in anhalt-bernburgische Dienste, ohne indes in denselben Befriedigung zu finden. Er schrieb damals einen phantastischen Roman: "Dagobert, Geschichte aus dem jetzigen Freiheitskrieg" (Altona 1796), voll von französischen Freiheits- und Gleichheitsideen. 1796 ging er nach Rußland, arbeitete zuerst unter seinem Vater, dann im Ministerium des Innern und in der Militärverwaltung. 1812 wurde er infolge eines Werks über die Verpflegung der Armeen zum Generalintendanten der Westarmee ernannt und folgte derselben nach Deutschland. Seine ausgezeichnete Verwaltung dieses Amtes lenkte die Aufmerksamkeit Alexanders I. auf ihn, der ihn zum Generalintendanten sämtlicher aktiver Armeen ernannte. C. war sodann beteiligt an den Verhandlungen mit Frankreich über die sogen. Montierungsentschädigung und erwirkte für Rußland eine Summe von 30 Mill. Frank, wofür er den Rang eines Generalleutnants erhielt. Infolge der von der altrussischen Partei gegen ihn angesponnenen Intrigen in eine Untersuchung verwickelt, wußte er sich zu rechtfertigen, erhielt jedoch 1820 die erbetene Entlassung als Generalintendant und wurde zum Mitglied des Konseils des Kriegsministeriums, nachher zum wirklichen Mitglied des Reichsrats ernannt. Da er sich inzwischen als Verfasser staatswirtschaftlicher Schriften einen Namen erworben hatte, ward er 1823 zum Finanzminister befördert. In dieser Stellung, die er 21 Jahre lang einnahm, brachte er zwar Ordnung in das zerrüttete Finanzwesen, hinderte aber zugleich durch Übertreibung des Prohibitivsystems die wirtschaftliche Entwickelung Rußlands in hohem Grad. Zudem betrachtete er die Staatsindustrie als das beste Mittel, dem Staat Geld zu gewinnen, und gebrauchte rücksichtslos die Machtmittel des Staats, um die Konkurrenz der Privatindustrie und des Privatkredits niederzuhalten, während anderseits die von ihm begünstigten Unternehmungen, namentlich Kanal- und Wegebauten, Versicherungsgesellschaften, auch wissenschaftliche Expeditionen, in nachhaltiger Weise unterstützt wurden. Sein gewaltsames Verfahren erregte natürlich vielen Haß, doch wurde er von Alexander I. und Nikolaus trotz aller Anfeindungen im Amt erhalten. Auf sein mehrmaliges Ansuchen wurde ihm 1844 die Entlassung gewährt. Er begab sich darauf nach Paris, kehrte aber bald nach Petersburg zurück, wo er 22. Sept. 1845 starb. Seine Hauptschriften sind: "Weltreichtum, Nationalreichtum und Staatswirtschaft" (Petersb. 1821); "Über die Militärökonomie im Frieden und im Krieg" (das. 1822-23, 3 Bde.); "Die Ökonomie der menschlichen Gesellschaften" (das. 1845); letzteres Werk stand freilich nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Seine "Reisetagebücher 1840-45" wurden vom Grafen Keyserling (1865, 2 Bde.) herausgegeben. Vgl. "Im Ural und Altai, Briefwechsel zwischen Alex. v. Humboldt und Graf G. von C." (Leipz. 1869); über seine Finanzverwaltung: A. Schmidt in der "Russischen Revue" 1875, Bd. 7.

Cancrinus versus (lat.), s. Palindrom.

Cancroid, die gestielte Krebsgeschwulst.

Cand., Abkürzung für Candidatus, Kandidat (s. d.), z. B. Cand. phil. (philologiae, Kandidat der Philologie); Cand. Min. oder Rev. Min. (Reverendi Ministerii, Predigtamtskandidat).

Candarin, europ. Name eines chinesischen (Fen) oder japanischen (Fung, Pun) Gewichts à 10 Li (China) oder Rin (Japan) oder Kasch (Europa), = 0,376 g; auch auf Sumatra gebräuchlich.

Candeish, ind. Distrikt, s. Kandesch.

Candela (lat.), Wachs-, Talgkerze.

Candela, 1) Stadt in der ital. Provinz Foggia, Kreis Bovino, an der Eisenbahn Foggia-Rocchetta (Melsi), hat Getreide-, Wein- und Obstbau, Industrie und Handel und (1881) 6192 Einw. -

2) Stadt im mexikan. Staat Coahuila, 90 km östlich von Monclova, mit 3037 Einw. 16 km davon Kupfergruben, jetzt von einer amerikanischen Gesellschaft bebaut.

Candia, ital. Name der Insel Kreta (s. d.).

Candidatus (lat.), in Rom Bezeichnung der Bewerber um die Ehrenstellen (Quästur, Volkstribunat, Ädilität, Prätur, Konsulat), welche so benannt wurden, weil sie sich als solche durch eine glänzend weiße Toga (toga candida) bemerklich zu machen pflegten. Die Bemühungen derselben um die Stimmen der Wähler begannen, wenigstens im letzten Jahrhundert der Republik, gewöhnlich schon im Vorjahr vor der eigentlichen Wahl (also z. B. für das Jahr 63 v. Chr. schon 65) und bestanden hauptsächlich darin, daß sie bei den Wählern umhergingen (was ambire hieß, wovon ambitus und ambitio, eigentlich nur Bewerbung überhaupt, dann aber auch in tadelndem Sinn), um sie um ihre Stimmen zu bitten, wobei sie ihnen die Hände zu drücken (prensare) und, um sie mit ihren Namen anreden zu können, sich der Hilfe gedungener Namengeber (nomenclatores) zu bedienen pflegten. Die Wahl fand gewöhnlich einige Monate vor dem wirklichen Amtsantritt statt und mußte 17 Tage vorher (per trinundinum) angekündigt werden; vor dieser Ankündigung aber hatte der Bewerber sich bei dem vorsitzenden Magistrat (im Fall der Konsulwahl bei einem der Konsuln des laufenden Jahrs oder einem Diktator) zu melden (profiteri), und dieser hatte das Recht, öffentlich zu erklären, daß er die Bewerbung für unzulässig halte, und, wenn die Wahl dennoch durch das Volk erfolgte, die Verkündigung (renuntiatio) zu verweigern, was die Nichtigkeit der Wahl zur Folge hatte; die gültig Gewählten hießen bis zu ihrem Amtsantritt (der bei den Konsuln seit 153 v. Chr. 1. Jan. stattfand) designati und hatten bereits als

^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind unter K oder Z nachzuschlagen.]