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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Chorasmien - Choregische Monumente.

Sklaven in die Chanate von Turkistan verkauften, ist durch die Unterwerfung Chiwas und der Turkmenen durch die Russen gesteuert worden. Hauptstadt ist Meschhed. - Sowohl die persische Provinz C. als das jetzige Herat waren Teile des alten Hyrkanien, Parthien und Margiana und standen im Altertum unter persischer Herrschaft. Zu Alexanders d. Gr. Zeit war hier Bessos Statthalter. Dieser übergab das Land an Alexander, und nach dessen Tod erhielten es die Seleukiden in Syrien. Im J. 256 v. Chr. tötete Arsakes I. den seleukidischen Statthalter und gründete in C. ein kleines nationalparthisches Reich, mit welchem die Römer jahrhundertelang zu kämpfen hatten, bis es 226 n. Chr. durch die Neuperser fiel; 646 eroberten es die Kalifen, unter deren Herrschaft es bis 820 blieb. Damals gründete der Statthalter Tahir die Dynastie der Tahiriden. Dieselbe wurde aber schon 873 von den Saffariden gestürzt, welche C. ihrem Reich einverleibten. Nach kurzer Herrschaft der Ghasnawiden nahmen 1037 die Seldschukken den westlichen Teil in Besitz, und Sandschar, Bruder des Sultans Barjarok, vereinigte nach dessen Tod (1114) mit C. das ganze Reich der persischen Seldschukken. Seit 1220 stand das Land unter der Herrschaft Dschengischans und seiner Nachfolger; im 14. Jahrh. herrschte im S. zu Herat ein Zweig der Guriden, im N. zu Sebsewar die Dynastie der Serbedare, die nach Abu Said, dem letzten Sprossen von Dschengischans Geschlecht, sich dort erhoben hatten. Timur unterwarf sich den Herrscher zu Sebsewar, Chodscha Ali Muajet, worauf dieser als Vasall im Besitz des Reichs blieb. Der Herrscher zu Herat, Ghajaß Eddin Pir Ali, leistete zwar anfangs Widerstand; nachdem jedoch die stärkste Festung, Fuschendsch, gefallen war, unterwarf auch er sich Timur. Dieser setzte nun seinen Sohn Schah Roch als Statthalter daselbst ein und überließ ihm 1396 C. nebst Seïstan und Masenderan als ein Königreich. Seit dem 16. Jahrh. war das Land fortwährend der Zankapfel zwischen den Uzbeken, welche es den Timuriden abnahmen, den Persern und den Afghanen, auch zum Teil Schauplatz des Kriegs der Briten in Afghanistan. Vgl. Khanikow, Mémoire sur la partie méridionale de l'Asie centrale (Petersb. 1863); Bellew, From the Indus to the Tigris (Lond. 1873); Mac Gregor, Narrative of a journey through the province of Khorassan etc. (Lond. 1879).

Chorasmĭen, s. v. w. Charesm, s. Chiwa.

Chorāzin, Ort in Galiläa, wo Christus mehrere Wunderthaten verrichtete, ohne Glauben zu finden, in der Nähe von Kapernaum (Matth. 11, 21).

Chorbischöfe (Chorepiscopi, griech.; Landbischöfe, Episcopi ruris), in der alten christlichen Kirche die selbständigen Bischöfe größerer Landgemeinden im Orient, die aber, durch die Konzile des 4. Jahrh. immer mehr in ihren Rechten beschränkt, den Bischöfen unterstellt wurden und sich nur bis ins 6. Jahrh. erhielten. Im Abendland begegnen wir den Chorbischöfen zuerst im 8. Jahrh. und zwar im Frankenreich als Gehilfen der Bischöfe sowohl in den zum gedeihlichen Fortgang der Mission errichteten neuen Bistümern als auch in der Verwaltung der bischöflichen Diözesen und bei Verrichtung der Amtshandlungen. Diese fränkischen C. sind von den orientalischen völlig verschieden und waren auch keineswegs nur Landgemeinden vorgesetzt. Sie gerieten seit Mitte des 9. Jahrh. mit ihren Diözesanbischöfen in Kompetenzstreitigkeiten, welche, da auch die pseudo-isidorischen Dekretalen sich gegen sie wandten, im 10. Jahrh. zur Auflösung des Instituts führten.

Chorda (lat.), Sehne, Saite; im anatomischen Sinn Sehne, schnurartige Verlängerung oder Flechse: C. Achillis, Achillessehne; C. tympani, Paukensaite, ein durch die Paukenhöhle über das Trommelfell hinweglaufender Zweig des Nervus facialis; in der Mathematik die geradlinige Entfernung zweier Punkte einer krummen Linie oder Fläche.

Chordienst (Choramt), in der römisch-katholischen Kirche ein Teil des kanonisch geregelten Gesang- und Gebetdienstes der Geistlichen und Mönche. Die alte katholische Kirche hatte die in der Synagoge üblichen Gebetzeiten (9 und 12 Uhr vormittags, 3 Uhr nachmittags) festgehalten und die Beobachtung derselben dem Klerus wie den Laien zur Pflicht gemacht. Hierzu kam im 4. Jahrh. in den Klöstern das Gebet um Mitternacht, beim Anbruch des Tags und der Nacht sowie beim Schlafengehen. Durch die Vita canonica wurden diese Gebetstunden den Kapiteln als C. zur Regel gemacht und ihnen bestimmte Gebete vorgeschrieben (s. Brevier). Die Sitte, die Gebetstunden gemeinsam abzuhalten, kam im Mittelalter immer mehr in Verfall, so daß, nachdem das eigentliche Volk dem C. schon längst entfremdet war, seit dem 14. Jahrh. nur noch die Professen der Klöster und die Kanonier zu dem öffentlichen und gemeinschaftlichen Gebet zu bestimmten Stunden im Chor, die übrigen Geistlichen aber zur privaten Verrichtung des täglichen Gebets verbunden sind.

Chordomēter (griech.), s. Saitenmesser.

Chordonĭer (Chorda- oder Rückenstrangtiere), hypothetische Tierklasse, welche der Darwinismus (s. d.) zwischen Würmer und schädellose Tiere (Akranier) einschiebt, um eine unter den lebenden Tieren bestehende Lücke auszufüllen.

Chorēa (griech.), s. v. w. Veitstanz (s. d.); auch s. v. w. Choreomanie, Tanzwut.

Chorēg (Choregos, griech.), Chorführer; der, welcher im griechischen Drama die Choregie (s. d.) übernahm. Vgl. Chor.

Choregeion (griech., lat. Choragium), im Theater der Alten der Teil hinter der Szene, wo der Chor eingeübt und die Kleidungsstücke, musikalischen Instrumente etc. aufbewahrt wurden.

Choregīe (griech., "Reigenführung"), eine der kostspieligsten öffentlichen Leistungen (Liturgien) athenischer Staatsbürger, welche in der Besorgung der an den Festen des Dionysos, des Apollon und der Athene wie besonders zur Ausführung der dramatischen Dichtungen nötigen Männer-, Knaben-, Tänzer- und Flötenspielerchöre bestand. Anfangs haben die Dichter das Geschäft wohl selbst besorgt, wenigstens wird es von Äschylos bestimmt berichtet; in der Folge ward es zur Ehrensache der vermögenden Bürger gemacht. Kein Gesetz schrieb die Kosten vor, aber auch kein Gesetz schützte den Geizigen vor der Geißel der Komödiendichter. In schweren Zeiten traten wohl auch zwei zur Bestreitung der Kosten für eine C. zusammen, oder der Staat selbst besorgte dieselbe. Vgl. Chor, S. 70.

Chorēgische Monumente, Bildwerke und Denkmäler, die zur Erinnerung an einen in den griechischen Festspielen mit Hilfe eines Chors errungenen Sieg gestiftet wurden (vgl. Chor, S. 70 f.). Viele derselben standen in Athen bei dem Dionysostheater in der sogen. Dreifußstraße. Erhalten ist davon nur das Denkmal des Lysikrates (s. Tafel "Baukunst IV", Fig. 8), ein schlanker Rundbau auf hohem Untersatz in korinthischem Stil, welcher einst auf seiner Spitze das Weihgeschenk, einen bronzenen Dreifuß, trug. Das Denkmal, dem Dionysos vom Sieger geweiht, daher

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