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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Coelebs; Cold-cream; Coldstream; Coldstream-Guards; Colebrooke; Colenso; Cölenteraten

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Cold-cream - Cölenteraten.

Cold-cream (engl., spr. kohld-krihm, "kalter Rahm", fälschlich Goldcreme genannt), eine sehr milde, weiße, weiche Salbe, die namentlich im Winter gegen rauhe Haut empfehlenswert ist. Man bereitet sie aus 4 g weißem Wachs, 5 Teilen Walrat, 32 Teilen Mandelöl, 16 Teilen Wasser und 1 Teil Rosenöl und fügt auch wohl noch etwas Glycerin hinzu.

Coldstream (spr. kóhldstrihm), Dorf in Berwickshire (Schottland), am Tweed, wo General Monk 1660 das noch bestehende Garderegiment organisierte, mit (1881) 1616 Einw.

Coldstream-Guards (spr. kóhldstrihm-gards), ein zur Gardebrigade gehörendes engl. Infanterieregiment, das, 1656 errichtet, bei der Restauration vorzügliche Dienste leistete und deshalb bei der Auflösung der Armee durch Karl II. 1660 allein bestehen blieb. Vgl. M'Kinnon, Origin and services of the C. (Lond. 1833).

Colebrooke (spr. kohlbruck), Henry Thomas, der erste Sanskritist seiner Zeit und Hauptbegründer des Studiums der indischen Litteratur in Europa, geb. 15. Juni 1765, kam frühzeitig nach Indien, war zuerst Richter zu Mirzapur und dann britischer Resident am Hof zu Berar, kehrte 1816 nach Europa zurück und starb 10. März 1837 in London als Präsident der Asiatischen Gesellschaft. Auf das Sanskrit, die alte heilige Sprache Indiens, wurden die Engländer zuerst durch die praktischen Bedürfnisse der Rechtsprechung in Indien geführt, und dieses Bedürfnis rief auch das erste größere Werk von C. hervor, seine Übersetzung eines umfangreichen indischen Rechtswerks über Erbrecht, Sachen- und Obligationenrecht ("A digest of Hindu law on contracts and successions", Kalkutta 1798, 3 Bde.; Lond. 1801, 3 Bde.; Madras 1864, 3 Bde.), dem später als Ergänzung seine "Translation of two treatises on the law of inheritance" (das. 1810) folgte (wieder abgedruckt in Stokes' "Hindu law books", das. 1865). Diese noch ohne alle lexikalischen Hilfsmittel, nur mit Unterstützung einiger indischer Punditen mit außerordentlicher Genauigkeit und bewunderungswürdigem Geschick in der Wiedergabe der zahlreichen juristischen Kunstausdrücke der Sanskritlitteratur ausgeführten Übersetzungen gaben nicht nur das Muster für alle spätern Übertragungen indischer Rechtswerke ab, sondern sie bilden noch heutzutage die Hauptgrundlage für die Rechtsprechung der anglo-indischen Gerichtshöfe, soweit dabei das indische Nationalrecht zu Grunde gelegt wird, und der zahlreichen englischen Handbücher für indisches Recht. Die gleiche Sorgfalt und philologische Gründlichkeit zeichnet die zahlreichen Essays von C. aus, die fast alle Teile der indischen Litteratur betreffen und größtenteils auch jetzt noch nicht überholt sind, so seine Abhandlungen über die Wedas, über die philosophischen Systeme der Inder, über die indischen Sekten, über das indische Maß- und Münzsystem, über Sanskrit- und Prâkritpoesie, über indische Inschriften, über den indischen und arabischen Tierkreis, über die Pflichten einer indischen Witwe (Witwenverbrennung) und andre Aufsätze, die zuerst in den Veröffentlichungen der Asiatischen Gesellschaften von Kalkutta und London erschienen und später wiederholt gesammelt wurden (zuletzt von Cowell, "Miscellaneous essays by H. T. C.", Lond. 1873, 2 Bde.; dazu als dritter Band Colebrookes Biographie von seinem Sohn). Grundlegend für das Studium der indischen Grammatiker und Lexikographen wirkten seine leider unvollendete Sanskritgrammatik (Kalkutta 1805), die von ihm veranlaßte erste Ausgabe der Grammatik des Pânini (1810) und das von ihm herausgegebene alte Sanskritwörterbuch "Amarakosha". Für die Geschichte der Mathematik wichtig ist seine Übertragung aus dem Sanskrit "Algebra of the Hindus" (Lond. 1817). C. erkannte auch als einer der ersten die enge Verwandtschaft des Sanskrits mit den indogermanischen Sprachen Europas.

Coelebs (lat.), eine ehelose Person, s. Cölibat.

Colenso, John William, Bischof von Natal, Vertreter einer wissenschaftlichen Richtung in der englischen Hochkirche, geb. 1814 in Cornwall, machte seine Universitätsstudien zu Cambridge, wo er 1836 den Doktorgrad empfing und seit 1842 vielgebrauchte Lehrbücher der Algebra und Arithmetik schrieb. Seit 1846 wirkte er als Prediger zu Forncett St. Mary in Norfolk, wo er die "Village sermons" (Lond. 1853) herausgab. Nachdem er 1853 Bischof von Natal im südlichen Afrika geworden, veröffentlichte er die Schrift "Ten weeks in Natal" (Lond. 1855). Die Bekehrung und Zivilisierung der Eingebornen ließ er sich unermüdet angelegen sein. Das Ärgernis, welches C. gab, als er in seinem Werk "St. Paul's Epistle to the Romans, newly translated" (Lond. 1861) die Ewigkeit der Höllenstrafen in Abrede stellte, wuchs, nachdem er in dem Werk "The Pentateuch and the Book of Joshua, critically examined" (das. 1862-65, 5 Bde.; neue Ausg. 1863-71, 6 Bde.) die Echtheit und Geschichtlichkeit der Mosesbücher in Frage zog. C. wurde zur Verantwortung vor die Konvokation (s. d.) nach England berufen. 40 Bischöfe begehrten, C. solle sein Amt niederlegen. Der Bischof der Kapstadt sprach förmliche Absetzung über ihn aus. Doch C. appellierte 1865 an das Privy Council der Königin und erlangte hier seine Freisprechung. Der in demselben Jahr erschienene fünfte Teil seines Werks über den Pentateuch zeigte einen noch entschiedenern Standpunkt als die frühern, und jetzt wurde in der That ein Gegenbischof wider ihn aufgestellt. Eine Pan-Anglican-Synod, welche 1867 im erzbischöflichen Palast von Lambeth tagte, und zu welcher die anglikanischen Bischöfe aus allen Weltteilen herbeieilten, sollte C. förmlich exkommunizieren. Doch scheiterte diese Absicht daran, daß die sogen. Palmerstonschen Bischöfe, Anhänger der Low-Church, ihre Teilnahme an der Synode verweigerten, und daß der Bischof von London für seinen Beitritt Bedingungen stellte, welche dem Exkommunikationsplan die Spitze abbrachen. C. aber behauptete seine gesetzlich unanfechtbare Stellung als Bischof von Natal bis zu seinem 20. Juni 1883 erfolgten Tod.

Cölenteraten (Coelenterata, Zoophyten), die niedersten echten Tiere oder Metazoen (s. d.), deren wesentlichster Charakter in dem Verhalten des Ernährungsapparats besteht, der einen einfachen Hohlraum (Magen) darstellt, von dem aus Kanäle sich durch den Körper verbreiten. Die äußere Haut wird vom Ektoderm oder Hautblatt, die Wand des Magens vom Entoderm oder Darmblatt gebildet; zwischen beiden liegt in oft sehr dicker Schicht das Mittelblatt oder Mesoderm. Besondere Blutgefäße fehlen; die im Magen zubereitete Ernährungsflüssigkeit zirkuliert in Kanälen, welche direkt mit ihm in Verbindung stehen (Gastrovaskularkanäle). Wo sich eine Reihe Individuen zu einer Kolonie vereinigen, sind jene Kanäle allen gemeinsam und so kommt, was ein Einzeltier erwirbt, der Gesamtheit zu gute. Darum hat sich auch eine eigentümliche Art von Arbeitsteilung ausbilden können, bei welcher in solchen Kolonien gewisse Individuen die Ernährung, andre die Bewegung, wieder andre die Fortpflanzung etc. besorgen. (Vgl. Siphonophoren.) - Die C. wurden als besonderer Stamm des Tierreichs zuerst von

^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind unter K oder Z nachzuschlagen.]