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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Dämmerungsfalter - Damokles.

kreis erreicht, und diese Zeit ist verschieden je nach der Neigung und Stellung des von der Sonne an einem Tag durchlaufenen Kreises. In dem Maß, wie die Sonne schräger gegen den Horizont herabsinkt, braucht sie offenbar mehr Zeit, den Dämmerungskreis zu erreichen, weil sie einen größern Weg zurückzulegen hat als da, wo sie mehr senkrecht zum Horizont untergeht. Letzteres findet in der Nähe des Äquators statt, während die Bahn der Sonne immer schräger gegen den Horizont liegt, je mehr man sich vom Äquator nach N. oder nach S. entfernt. Die D. ist daher am Äquator am kürzesten und wird gegen die Pole zu immer länger. Für gewisse Orte und Zeiten sinkt die Sonne überhaupt nicht 18° tief unter den Horizont, es findet dann eine ununterbrochene (mitternächtliche) D. statt. Unter dem Äquator schwankt die Dauer der astronomischen D. zwischen 72 und 79 Minuten, unter 40° nördl. oder südl. Br. beträgt die Dauer der astronomischen D. zur Zeit der Äquinoktien 95 Minuten, zur Zeit des kürzesten Tags 103 Minuten und zur Zeit des längsten Tags 125 Minuten; unter 50° nördl. oder südl. Br. dauert die astronomische D. zur Zeit der Äquinoktien 115 Minuten, zur Zeit des kürzesten Tags 126 Minuten, und zur Zeit des längsten Tags sinkt die Sonne nur noch bis 16½° unter den Horizont und tritt deshalb die Zeit der hellen Nächte ein, welche unter 50° nördl. Br. 1. Juni, unter 70° 26. März und unter dem Pol 29. Jan. beginnt. Als Anfang und Ende der bürgerlichen D. nimmt man den Moment an, wo man im Zimmer ohne Kerzenlicht die gewöhnlichen Beschäftigungen noch nicht oder nicht mehr vorzunehmen im stande ist. Diese Bestimmung ist ungenau, indem es von der Güte der Augen, der Lage des Lokals und andern Umständen abhängt, ob daselbst noch gelesen oder sonst etwas ausgeführt werden kann. Das Lesen größerer Schrift gelingt etwa noch, solange der Sonnenmittelpunkt nicht die Tiefe von 6½° unter dem Horizont erreicht hat. Die Dauer der bürgerlichen D. beträgt ungefähr ein Drittel von der der astronomischen. Unter 50° nördl. Br. findet die kürzeste Dauer der bürgerlichen D. 14. März und 29. Sept. statt, wenn die Sonne 2° 29' südliche Deklination hat. Dieselbe beträgt 40 Minuten, während die kürzeste Dauer der astronomischen D. unter dieser Breite 1 Stunde 53 Minuten beträgt. Am Äquator findet das ganze Jahr über so gut wie kein Unterschied in der Dauer der bürgerlichen D. statt, indem sie in den Äquinoktien 24, in den Solstitien 25 Minuten währt. Mit dem wachsenden Unterschied der Tageslängen wächst auch der Unterschied in der Dauer der D. In der heißen Zone spricht sich das Aufhören der bürgerlichen D. wie überhaupt die Dämmerungserscheinungen deutlicher aus als in der gemäßigten und kalten Zone.

Dämmerungsfalter (Schwärmer, Sphingidae), Familie aus der Ordnung der Schmetterlinge (s. d.).

Dammgrube, eine tiefe Grube vor Schmelzöfen, in welche das geschmolzene Metall abgelassen wird.

Dammkultur, s. Moor.

Dammscher See, s. Damm 1).

Damnabel (lat.), verdammenswert, abscheulich.

Damnatur (lat.), "wird verdammt" zur Nichtveröffentlichung, bei der Bücherzensur Formel, wonach ein Buch oder eine Stelle darin nicht durch den Druck veröffentlicht werden durfte. Gegensatz: imprimatur (s. d.).

Damnifizieren (lat.), einem Schaden zufügen, ihn benachteiligen; Damnifikant, der Beschädiger; Damnifikat, der Beschädigte; s. Damnum.

Damno (kaufmännisch für ital. Danno, lat. Damnum), Verlust, Schade, insbesondere an Börsenpapieren, Hypotheken u. dgl.; das Gegenteil von Agio (s. d.), daher D. auch s. v. w. Disagio oder Perte.

Damnum (lat.), Schade, im weitern Sinn jeder Nachteil, welchen jemand in irgend einer Beziehung erleidet; im engern und im juristischen Sinn ein Vermögensnachteil. Dieser Nachteil kann entweder darin bestehen, daß unser bereits vorhandenes Vermögen verringert wird (positiver Schade, d. emergens, d. im engern Sinn), oder darin, daß man etwas, was man ohne das benachteiligende Ereignis erhalten haben würde, nun nicht erhält, daß also ein erlaubter Gewinn vereitelt wird (negativer Schade, lucrum cessans). Die Ursache des Schadens liegt entweder in einem Zufall (casus, d. fatale), d. h. in einem Ereignis, welches nicht einer Person zur Schuld zu rechnen ist, oder in einer unerlaubten Handlung eines andern (dolus, culpa, mora), oder in beidem zugleich (casus mixtus). Die Folge einer durch Schuld zugefügten Beschädigung kann bestehen in der Verpflichtung, das durch die Verletzung Erhaltene wieder herauszugeben, dem andern den entzogenen Besitz wieder einzuräumen, das gestörte Recht wieder anzuerkennen, den vorigen Zustand wiederherzustellen, wegen künftiger Störung Sicherheit zu leisten, aber auch in wirklicher Strafe und jedenfalls in der Verpflichtung, dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten, d. h. die widerrechtliche Vermögensverringerung durch Hingabe eines entsprechenden Vermögensteils wieder auszugleichen, vorausgesetzt, daß der Schade überhaupt in Geld angeschlagen werden kann (s. Schadenersatz). Übrigens wird das D. in der Regel nur dann rechtlich berücksichtigt, wenn bereits wirklich ein Schade eingetreten ist, nicht, wenn ein solcher erst droht. Eine Ausnahme besteht für das D. infectum. Wenn nämlich jemand von dem baufälligen Gebäude eines andern im Fall des Einsturzes desselben einen Schaden zu befürchten hat, so kann er von dem Eigentümer desselben oder von demjenigen, der das Gebäude kraft eines dinglichen Rechts besitzt, Kautionsleistung wegen des zu befürchtenden Schadens (cautio damni infecti) fordern.

Damoiseau (spr. -moasoh, Damoisel), in Frankreich der Edelknappe, Junker, welcher reiche Edelleute begleitete und bei Tisch aufwartete, selbst aber von den untern Knechten bedient wurde. Der in adliger Zucht und Sitte ausgebildete D. wurde Schildknappe, dann Ritter; jetzt s. v. w. Jungfernknecht, Stutzer.

Damoiselle (Demoiselle, spr. -moasell), ursprünglich Bezeichnung für adlige Fräulein, welche bei vornehmen Damen eine ähnliche Stellung einnahmen wie die Edelknappen (s. Damoiseau) bei den Rittern; dann auch für die Frauen der Schildknappen. Vorzugsweise hieß Mademoiselle später die dem König am nächsten verwandte unverheiratete Prinzessin, während jetzt diesen Titel in Frankreich jedes erwachsene ehrbare Mädchen führt. Auch in Deutschland wurde bis ins zweite Viertel des 19. Jahrh. jede unverheiratete Dame des bessern Bürgerstandes Demoiselle (volkstümlich verkürzt Mamsell) genannt im Gegensatz zu dem adligen "Fräulein". Demoiselle d'honneur, s. v. w. Brautjungfer. La grande Demoiselle, Beiname der Herzogin von Montpensier (s. d.), der Tochter Gastons von Orléans, des Bruders Ludwigs XIII.

Damokles, Günstling des ältern Dionysios von Syrakus. Einst rühmte er diesen als den glücklichsten aller Sterblichen. Dionysios bot ihm darauf sein Glück an und ließ ihm in seinem Palast alle