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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Datiscaceen - Datum

Sie enthält das sog. Datiscin (s. d.), das mit Alkalien und alkalischen Erden tiefgelbe Lösungen giebt. Sie treibt 1 m hohe Stengel mit hellgrünen Blättern.

Datiscacēen, Pflanzenfamilie aus der Ordnung der Passiflorinen (s. d.) mit nur vier Arten, die teils Kräuter, teils Bäume sind; drei kommen in den Mittelmeerländern und Ostindien, die vierte in Mexiko und Kalifornien vor. Die Blüten sind regelmäßig und zweihäusig, seltener zwitterig; die Blumenkrone ist unscheinbar oder fehlt. Die Zahl der Staubgefäße schwankt bei den einzelnen Gattungen.

Datiscetīn, s. Datiscin.

Datiscīn, C21H22O12 ^[C<sub>21</sub>H<sub>22</sub>O<sub>12</sub>], der in Blättchen krystallisierende Glykosid-Bitterstoff der Wurzel von Datisca cannabina L. (s. Datisca), die in Ostindien zum Gelbfärben der Seide benutzt wird. Durch verdünnte Salzsäure wird es in Traubenzucker und Datiscetin, C15H10O6 ^[C<sub>15</sub>H<sub>10</sub>O<sub>6</sub>] zersetzt. Letzteres liefert beim Schmelzen mit Ätzkali Salicylsäure.

Datismus, Ausdrucksweise nach Art des bei Marathon befehligenden pers. Satrapen Datis, welcher das Griechische fehlerhaft sprach, daher soviel wie barbarische Ausdrucksweise, auch Roheit.

Dativ, der Casus, in den das Nomen oder Pronomen gesetzt wird, dem die Handlung des Verbums gilt oder sich zuwendet, z. B. «ich schenke dir». S. auch Casus und Objekt.

Dato oder a dato, s. Datowechsel.

Datolīth (vom grch. dateisthai, «absondern», wegen der körnigen Absonderung der derben Varietäten), ein monoklines Mineral mit meist kurzsäulenförmiger oder dicktafelartiger Ausbildung der farblosen, grünlich-, gräulich- oder rötlichweißen glasglänzenden Krystalle, die gewöhnlich zu Drusen, auch zu grobkörnigen Aggregaten zusammengehäuft sind. Härte = 5; spec. Gewicht = 2,9 bis 3. Chemisch betrachtet ist der D. ein Zweidrittelsilikat: H2Ca2Si2(B2)O10 ^[H<sub>2</sub>Ca<sub>2</sub>Si<sub>2</sub>(B<sub>2</sub>)O<sub>10</sub>] mit 37,5 Kieselsäure, 21,9 Borsäure, 35 Kalk, 5,6 Wasser, welch letzteres erst in starker Glühhitze entweicht und daher als chemisch gebunden erachtet werden muß. Vor dem Lötrohr bald schmelzbar, von Salzsäure leicht und völlig zersetzbar unter Abscheidung von Kieselgallerte, ein Verhalten, das den D. den Zeolithen nähert. Er findet sich auf Gängen zu Andreasberg, Freiburg i. Br., Niederkirchen im Nahethal, Arendal in Norwegen, Utoën in Schweden, Kuchelbad bei Prag, an der Seißer Alp in Tirol, Toggiana im Modenesischen (wasserhelle Krystalle im Serpentin), im Tunnel von Bergen-Hill im Staate Neujersey (hier die schönsten und flächenreichsten Krystalle).

Datowechsel, der Wechsel, dessen Zahlungszeit auf eine bestimmte Zeit nach dem Tage der Ausstellung des Wechsels, dem Wechseldatum (s. d.), festgesetzt ist. Die sog. Datoklausel kann die Frist nach Tagen, Wochen, Monaten, Jahren oder auch ½ Monat, ½, ¼, ¾ Jahr vom Tage der Ausstellung ab bestimmen und z. B. lauten: drei Tage dato oder a dato, de dato, nach dato, von dato, auf dato, von heute, nach heute, a dato in drei Tagen, nach drei Tagen a dato. Ist der Wechsel nur dato gestellt, so ist der Ausstellungstag der Zahlungstag. Über Dato nach Sicht, s. Sichtwechsel. Bei Berechnung der Frist wird der Ausstellungstag nicht eingerechnet, ½ Monat gleich 15 Tagen, Woche, Jahr und seine Bruchteile nach der Kalenderzeit. Ein am Sonnabend den 1. Febr. zwei Wochen, drei Monate, ¼ Jahr, ½ Jahr, ein Jahr nach dato ausgestellter Wechsel ist z. B. fällig am Sonnabend der Zahlungswoche, am 1. Mai, 1. Aug., 1. Febr. (des kommenden Jahres). Ein am letzten Februar einen Monat nach dato ausgestellter Wechsel ist am 31. März fällig, ebenso ein vom letzten Februar eines Nichtschaltjahres ausgestellter am letzten Februar des Schaltjahrs. Über den Zahlungstag von Wechseln, die in einem Lande ausgestellt sind, wo nach dem Julianischen Kalender gerechnet wird, s. Alter Stil.

Datscha (russ.), kleines Landgut, Landsitz; soviel wie Sommerwohnung außerhalb der Stadt, Villa.

Datschitz. 1) Bezirkshauptmannschaft in Mähren, hat 1107,25 qkm und (1890) 66007 (32108 männl., 33899 weibl.) meist czech. E., darunter 2990 Evangelische, 62061 Katholiken und 994 Israeliten; 345 Militärpersonen; 10547 bewohnte Gebäude und 14539 Haushaltungen in 184 Gemeinden mit 216 Ortschaften und umfaßt die Gerichtsbezirke D., Jamnitz und Teltsch. – 2) D., czech. Dačice, Stadt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft D., an der mähr. Thaya, hat (1890) 2629 meist czech. E., Post, Telegraph, Bezirksgericht (57 Gemeinden, 75 Ortschaften, 21156 E., darunter 7824 Deutsche), Pfarrkirche mit schönen Fresken von Jos. Winterhalter (1787), altes Schloß mit interessanten Bauresten (15. Jahrh.); Landwirtschaft und eine Zuckerfabrik, eine der größten und die älteste (1830) Mährens. Das neue Schloß am obern Stadtplatz, das 1610 erbaut und 1832 erneuert wurde, gilt wegen der innern Einrichtung und des Parks für einen der schönsten Landsitze in Mähren. Die früher hier blühende Tuchmacherei ist erloschen.

Dattel, Dattelbrot, Dattelhonig, Dattelpalme, s. Phoenix.

Dattelpflaume, s. Diospyros.

Dattenberg, Dorf in der Bürgermeisterei Linz a. Rh., Kreis Neuwied des preuß.Reg.-Bez. Koblenz, hat (1890) 873 E., Weinbau, Bleierzgruben und Basaltbrüche (bedeutende Ausfuhr der Basalte nach dem Niederrhein und nach den Niederlanden, wo sie zu Deichbauten gebraucht werden). Nahebei das Hüttenwerk Arensau und die Schloßruine D., mit schöner Aussicht auf Rhein- und Ahrthal.

Datum (lat., «gegeben»), ursprünglich die Bezeichnung für die auf der Ausfertigung einer Urkunde mit Angabe des Tags verzeichnete Aushändigung an den, für welchen die Ausfertigung bestimmt war, im Gegensatz zu Actum, der Bezeichnung des beurkundeten Vorgangs. Die Reichsgesetze werden noch heute von dem Kaiser vollzogen mit der Unterzeichnung «Gegeben ...» (folgt das D. und die Allerhöchste Unterschrift). Dann bezeichnete man mit «datum et actum» die Angabe der Zeit und des Ortes, wann und wo der beurkundete Akt vor sich gegangen und das Protokoll darüber aufgenommen wurde. Daraus entwickelte sich die heutige Bedeutung von D., Bezeichnung des Ortes und der Zeit (Jahr, Monat, Tag) der Ausstellung einer Urkunde, dann die für die kalendermäßige Bezeichnung eines bestimmten Tags überhaupt (Datierungswesen). Die Bezeichnung öffentlicher Urkunden mit dem D. war schon bei den Römern unter den Kaisern üblich und vorgeschrieben, die Urkunde fing mit dem Namen des regierenden Kaisers, der Angabe des Jahres seiner Regierung, des regierenden Konsuls, Monats und Tags der Aufnahme an. Im Mittelalter ist Datum bald allein, bald in Verbindung mit actum, die Schlußformel, welche in lateinisch abgefaßten Urkunden der Orts- und Zeitangabe voransteht. Die Lehre von der Bedeu-^[folgende Seite]