Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deleātur; Delebpalme; Delécluze; Delegāt; Delegation; Delegieren; Delektieren; Delektion; Delémont; Delen

640

Deleatur - Delen.

Greifswald und Bonn und wurde, nachdem er den Feldzug von 1870 mitgemacht hatte, 1874 Erzieher des Prinzen Waldemar von Preußen, dritten Sohns des Kronprinzen, in welcher Stellung er bis zum Tode des Prinzen (27. März 1879) verblieb. Hierauf privatisierte er, bis er sich im Januar 1881 an der Universität in Berlin als Privatdozent habilitierte; 1885 wurde er zum außerordentlichen Professor ernannt. 1882 ward er in das Abgeordnetenhaus, 1884 in den Reichstag gewählt, wo er sich der freikonservativen oder Reichspartei anschloß. Außer der Dissertation über die Glaubwürdigkeit Lamberts von Hersfeld und verschiedenen Studien zur englischen Verfassungsgeschichte in der Sybelschen "Historischen Zeitschrift" und den "Preußischen Jahrbüchern" schrieb er namentlich: "Leben des Feldmarschalls Grafen Neithardt von Gneisenau" (Berl. 1880, Bd. 4 u. 5.; als Fortsetzung des von G. J. Pertz ^[richtig: G. H. Pertz] unvollendet hinterlassenen Werkes) und einen Auszug daraus unter gleichem Titel (das. 1882, 2 Bde.). Seit März 1882 gab D. gemeinsam mit Gans, Edlem zu Putlitz, die "Politische Wochenschrift" heraus, trat aber 1883 in die Redaktion der "Preußischen Jahrbücher" ein.

Deleātur (lat.), s. Del.

Delebpalme, s. Borassus.

Delécluze (spr. döleklühs'), Etienne Jean, franz. Maler und Schriftsteller, geb. 1781 zu Paris, gest. 1863 in Versailles, besuchte zuerst das Atelier von Gros und erhielt auf der Ausstellung von 1808 die große goldene Medaille für sein Gemälde: Andromache, gab jedoch 1816 die Malerei auf und übernahm die Kunstkritik im "Lycée français", später im "Moniteur", sodann im "Journal des Débats" als eifriger Parteigänger Davids. Er schrieb: "Précis d'un traité de peinture" (1827); "Florence et ses vicissitudes" (1837, 2 Bde.); "Léopold Robert" (1838); "Grégoire VII, Saint-François d'Assise et Saint-Thomas d'Acquino" (1844, 2 Bde.); "Louis David, son école et son temps" (1855); "Souvenirs de soixante années" (1862) u. a. Unter seinen Romanen und Novellen ist "Justine de Liron" (1832) ein kleines litterarisches Meisterwerk.

Delegāt (lat.), Bevollmächtigter, derjenige, welcher infolge einer Anweisung die Schuld eines andern (Delegant) übernimmt (s. Delegation).

Delegation (lat., im Rechtswesen "Überweisung"), eine Unterart der Novation, d. h. des Vertrags, welcher geschlossen wird, um eine bestehende Obligation aufzuheben und eine andre an die Stelle derselben zu setzen. Meist besteht die D. in dem Rechtsgeschäft, wodurch an die Stelle des alten Schuldners ein neuer Schuldner tritt, und zwar erfolgt dieses Eintreten im Auftrag des erstern und unter Zustimmung des Gläubigers. Der Umstand, daß der alte Schuldner mit zustimmen muß, unterscheidet die D. von der Expromission. Der erste Schuldner (Delegant, delegans) überweist seine Schuldverpflichtung an einen andern, dieser andre (Delegat, delegatus) tritt in des erstern Schuld und steht für die Erfüllung der Verpflichtung ein, und der Gläubiger (Delegatar, delegatarius) nimmt diese Veränderung an. Eine D. kann aber auch so vorkommen, daß an die Stelle des alten Gläubigers ein neuer Gläubiger tritt, indem der bisherige Gläubiger (delegans) seine Forderungen einem andern (delegatarius, Delegatar) überweist und der Schuldner (delegatus, Delegat) diesen nun als seinen Gläubiger anerkennt. Von der Zession unterscheidet sich diese D. wesentlich dadurch, daß in jener gar keine Novation enthalten ist, indem der Schuldner gegen seinen alten Gläubiger nicht frei wird, wie bei der D. Bei der D. wird eben das bisher bestehende Obligationsverhältnis gänzlich aufgelöst und durch den Eintritt des neuen Gläubigers oder Schuldners ein neues Schuldforderungsverhältnis zwischen dem Delegatar und dem Debitor, resp. creditor delegatus begründet. Auch versteht man unter D. Übertragung der Gerichtsbarkeit für einen einzelnen Fall oder für eine Klasse von Geschäften, daher die Ausdrücke delegierte Gerichtsbarkeit, delegierter Richter. Das moderne Staatsrecht und so insbesondere auch das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz gehen von dem Grundsatz aus, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. Es kann also von einer D. eines Richters nur dann die Rede sein, wenn der nach Gesetz und Diensteinrichtung berufene Richter im gegebenen Fall seinen Funktionen nicht obliegen kann, z. B. wenn er mit Recht abgelehnt worden ist, so daß ein andrer Richter an seine Stelle treten muß.

Delegation (ital. Delegazione), im ehemaligen Kirchenstaat die Regierungsbehörde einer Provinz und letztere selbst. War der an der Spitze der Verwaltung stehende Delegat (Bevollmächtigte) ein Kardinal, so heißt er Legat und seine Provinz Legation. In Österreich-Ungarn heißen Delegationen die legislativen Körper, welche das dem österreichischen Reichsrat und dem ungarischen Reichstag zustehende Gesetzgebungsrecht hinsichtlich der gemeinsamen Angelegenheiten ausüben. Jede der beiden Delegationen besteht aus 60 Mitgliedern, von welchen ein Drittel vom Herrenhaus (Magnatentafel), zwei Drittel vom Abgeordnetenhaus (Repräsentantentafel) auf ein Jahr gewählt werden. Die Delegationen werden alljährlich abwechselnd nach Wien und Budapest einberufen. Die Beschlüsse, welche jede der beiden Delegationen in abgesonderter Sitzung faßt, werden gegenseitig schriftlich mitgeteilt; wenn ein dreimaliger Schriftwechsel nicht zur Einigung führt, so erfolgt die Entscheidung durch gemeinsame Abstimmung in gemeinschaftlicher Plenarsitzung.

Delegieren (lat.), jemand abordnen, (mit Auftrag und Vollmacht) absenden; etwas übertragen, überweisen (s. Delegation). Delegierter, Abgeordneter, Beauftragter.

Delektieren (lat.), ergötzen, laben; delektabel, ergötzlich, angenehm; Delektation, Ergötzung, Labung.

Delektion (lat.), Wahl, Auswahl; Aushebung (von Soldaten).

Delémont (spr. dölemóng; weniger gut Délémont, deutsch Delsberg), Bezirkshauptstadt im schweizer. Kanton Bern, im Delsberger Thal (s. Birs), Station der Bahnlinien Basel-Belfort und Basel-Biel-Bern, 436 m ü. M., mit Schloß (ehemals Sommerresidenz der Bischöfe von Basel) und (1880) 3007 Einw., am bekanntesten als Zentrum des Eisensteinbaues und der Eisenindustrie des Berner Jura. Die Lager befinden sich im Thal von D., teils in unmittelbarer Nähe des Städtchens, teils zwischen Dévelier und Boécourt-Séprais; sie sind 40-50 m tief und haben eine Mächtigkeit von ca. 1 m. Die Ausbeute beträgt jährlich ca. 75,000 metr. Ztr. Roheisen. Die Haupterzeugnisse der Hochöfen von Rondez und Choindez sind Gußwaren aller Art zu Gasometern und Gas- und Brunnenleitungen, Bahnmaterial etc.; die Feuer von Undervélier liefern Schmiedeeisen; Lucelle (Kuppelofen) fabriziert Doppelguß, meistens für Maschinenbau. So versorgen die jurassischen Gruben noch sechs Hochöfen, welche 15 Frischfeuer beschäftigen.

Delen, Dirk van, holländ. Maler, geboren um 1605 zu Heusden, bildete sich unter dem Einfluß des