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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deutscher Bundesrat - Deutsche Reichsfechtschule

(im J. 1865) herabgesunken war. Im Plenum durfte keine Beratung und Erörterung, sondern nur Abstimmung stattfinden, und ein gültiger Beschluß setzte hier eine Mehrheit von zwei Dritteln voraus. Der Engere Rat entschied, inwiefern gewisse Gegenstände für das Plenum geeignet seien, und bereitete die Vorlagen bis zur Annahme oder Verwerfung im Plenum vor. Die Beschlußnahme in dem Engern Rate, wo die absolute Stimmenmehrheit galt, sollte die Regel sein, das Plenum aber nur in den von der Bundesakte ausdrücklich bezeichneten Fällen eintreten. Eine gemeinsame Vertretung dem Auslande gegenüber, gemeinsames Wappen und gemeinsame Farben hatte der D. B. nicht. Durch die Ereignisse von 1848 wurde der D. B. selbst zwar nicht aufgelöst, doch mußte der Bundestag 12. Juli 1848 der Provisorischen Centralgewalt Platz machen. Nach den mißlungenen Versuchen, Deutschland eine neue Gesamtverfassung zu geben, kam 1850-51 die Wiederherstellung des Bundestags zu stande.

Bei seiner Auflösung im Juni 1866 bestand der D. B. aus folgenden Staaten:

Bundesstaaten Flächeninhalt qkm Einwohner

Kaisertum Österreich 197573 12800000

Königreich Preußen 186638 14700000

" Bayern 76258 4800000

" Hannover 38425 1900000

" Württemberg 19504 1750000

" Sachsen 14993 2343000

Großherzogtum Baden 15269 1400000

" Mecklenburg-Schwerin 13304 552000

" Hessen 7955 853000

" Oldenburg 6420 301000

" Luxemburg u. Herzogt. Limburg 4792 427000

" Sachsen-Weimar-Eisenach 3593 280000

" Mecklenburg-Strelitz 2929 99000

Kurfürstentum Hessen 9581 745000

Herzogtum Nassau 4700 468000

" Braunschweig 3672 293000

" Sachsen-Meiningen-Hildburghausen 2468 178000

" Anhalt 2347 193000

" Sachsen-Coburg-Gotha 1956 164000

" Sachsen-Altenburg 1324 142000

Fürstentum Lippe (-Detmold) 1222 111300

" Waldeck 1121 59100

" Schwarzburg-Rudolstadt 940 73000

" Schwarzburg-Sondershausen 862 66000

" Reuß jüngerer Linie 826 86500

" Schaumburg-Lippe 340 31000

" Reuß älterer Linie 316 44000

" Liechtenstein 157 7200

Freie Stadt Hamburg 410 230000

" " Lübeck 298 50000

" " Bremen 256 104600

" " Frankfurt 101 91000

Zusammen 620540 45341700

Hierzu kamen noch die Herzogtümer Schleswig (9140 qkm, 410000 E.), Holstein (8954 qkm, 545000 E.) und Lauenburg (1183 qkm, 50200 E.). (S. Historische Karten von Deutschland II, 7.)

Die Territorialveränderungen seit der Stiftung des D. B. sind folgende: 1) Nach außen (abgesehen von dem vorübergehenden Anschluß der preuß. Provinzen Preußen und [teilweise] Posen im Frühjahr 1848): der 1839 endgültig erklärte Hinzutritt des niederländ. Herzogtums Limburg gegen den Belgien zugefallenen Anteil Luxemburgs, und der Hinzutritt von Schleswig durch den Wiener Frieden 1864. 2) Im Innern: die Aufnahme der Landgrafschaft Hessen-Homburg als Bundesstaat (1817); das Aussterben der gothaischen Herzogslinie 1825, in dessen Folge (1826) Gotha an Coburg und Hildburghausen an Meiningen fiel und der Herzog von Hildburghausen das früher gothaische Altenburg als eigenes Herzogtum übernahm; ferner die Abtretung des coburg. Fürstentums Lichtenberg an Preußen (1834); das Aussterben der anhalt-cöthenschen Herzogslinie 1847 und die darauf erfolgte Personalunion von Cöthen und Anhalt-Dessau, sowie auch das Aussterben der anhalt-bernburg. Linie 1863 und die hierauf erfolgte Zusammenfassung der anhalt. Staaten in ein einziges Herzogtum Anhalt; die 1849 erfolgte Abtretung der beiden hohenzoll. Fürstentümer an die Krone Preußen; das im März 1866 erfolgte Aussterben der hessen-homburg. Landgrafen, worauf die Landgrafschaft an das Großherzogtum Hessen fiel. Über das frühere deutsche Bundesheer s. Deutsches Heerwesen; über die Bundesfestungen s. Deutsche Bundesfestungen. - Vgl. Prototolle der Bundesversammlung (19 Bde., Frankf. 1816-28); Meyer, Corupus juis Confoerderationis Germanicae (3., bis 1866 fortgeführte Auflage von Zöpfl, 3 Bde., ebd. 1847-69); Klüber, Quellensammlung zu dem öffentlichen Rechte des D. B. (3. Aufl., Erlangen 1830, nebst Fortsetzung 1833); ders., Öffentliches Recht des D. B. und der Bundesstaaten (4. Aufl., von Morstadt, Frankf. 1840); Kaltenborn, Geschichte der deutschen Bundesverhältnisse und Einheitsbestrebungen von 1806 bis 1856 (2 Bde., Berl. 1857); Ilse, Geschichte der deutschen Bundesversammlung (3 Bde., Marb. 1860-62); K. Fischer, Die Nation und der Bundestag (Lpz. 1880).

Deutscher Bundesrat, s. Bundesrat.

Deutscher Bund für Bodenbesitzreform, s. Landliga.

Deutsche Rechtsaltertümer, Disciplin der deutschen Altertumskunde, welche zu ihrem Gegenstand die rechtlichen Einrichtungen und Zustände der deutschen Vergangenheit hat. Sie unterscheidet sich von der deutschen Rechtsgeschichte nicht durch ihren Inhalt, sondern durch die Art der Behandlung. Die Rechtsgeschichte will eine das Verständnis des bestehenden praktischen Rechts vermittelnde geschichtliche Grundlage gewähren, die zugleich der Reform der Rechtsverfassung dienen kann. Die Rechtsaltertümer schildern die rechtlichen Einrichtungen um ihrer selbst willen und ohne Beziehung zur Gegenwart. Eine klassische Darstellung sind Jakob Grimms "D. R." (3. Ausg., Gött. 1881). - Vgl. Gengler, Deutsche Stadtrechtsaltertümer (Erlangen 1882).

Deutsche Rechtspartei, die neuerdings aus den Anhängern der Hessischen Rechtspartei (s. d.), Welfen und Mecklenburgern gebildete Partei; ein Parteikongreß erörterte 27. und 28. Sept. 1893 das Programm (Revision der Reichsverfassung im föderalistischen Sinne, engere Verbindung mit Österreich, mitteleuropäische Konföderation u. s. w.), ohne Beschlüsse zu fassen.

Deutsche Reformpartei, die eine Gruppe der antisemit. Partei (s. Antisemitismus) im Deutschen Reichstag; sie hat zur Zeit (1894) 11 Mitglieder.

Deutsche Reichsbank, s. Reichsbank, deutsche.

Deutsche Reichsfechtschule, ein 13. Okt. 1880 gegründeter und über ganz Deutschland verbreiteter Verein, der sich zur Aufgabe gemacht hat, durch Sammlung freiwilliger Beiträge aller Art (kleine Geldbeträge, Cigarrenabschnitte, Briefmarken u. s. w., also "fechten" in der Bedeutung von betteln gebraucht) Mittel zu schaffen zur Errichtung und Unterhaltung von Waisenhäusern im Deutschen Reiche. Die An-^[folgende Seite]