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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Dezession - Dezisivstimme.

Dezession (lat.), Abgang, Weggang; Dezessor, Amtsvorgänger.

Dezi (v. lat. decem, zehn), der zehnte Teil eines Maßes, z. B. Deziar 0,1 Ar, Dezigramm 0,1 g, Deziliter 0,1 Lit., Dezimeter 0,1 m etc.

Dezidénz (lat.), Abnahme, Ab- oder Verfall (an Gesundheit oder Vermögen).

Dezidieren (lat.), entscheiden, bestimmen.

Dezimāl, s. v. w. auf die Zahl 10 (lat. decem) bezüglich, z. B. Dezimalsystem, dasjenige Zahlensystem (s. d.), dessen Grundzahl 10 ist; Dezimalbruch, ein Bruch, dessen Nenner eine Potenz von 10 ist, z. B. 3/10, 51/100, geschrieben 0,3, 0,51 etc. (vgl. Bruchrechnung).

Dezimalmaß (Dezimalsystem), jede Art von Maß, in welchem die Einteilungszahl 10 ist. Dasselbe gestaltet sich, von den Unter- zu den Oberabteilungen allmählich aufsteigend, folgendermaßen:

1, 10, 100, 1000, 10,000, 100,000 etc.;

dagegen, von den Ober- zu den Unterabteilungen allmählich absteigend:

1, 1/10, 1/100, 1/1000, 1/10000, 1/100000 etc.

Dieses System empfiehlt sich durch die große Leichtigkeit, mit welcher Reduktionen ausgeführt werden können, und wird daher in der Wissenschaft längst und allgemein benutzt, findet gegenwärtig aber auch im praktischen Leben immer mehr Anwendung. Außer dem D. ist nur noch das unter dem Namen "Werkmaß" bekannte Duodezimalmaß üblich, bei welchem die Rute in 12 Fuß, der Fuß in 12 Zoll, der Zoll in 12 Linien geteilt ist. Dezimalsystem insbesondere heißt das in Frankreich nach dem Gesetz vom 9. Frimaire VIII (29. Nov. 1800) eingeführte Maß- und Gewichtssystem. Als Grundmaß der Länge ist der zehnmillionste Teil des Erdquadranten angenommen; derselbe bildet das Meter (mètre). Eine Fläche, 10 Meter lang und 10 Meter breit, d. h. von 100 Quadratmeter, macht einen Ar, d. h. die Einheit des Flächenmaßes. Das Kubikmeter als Körpermaß heißt Ster. Der Kubus des zehnten Teils eines Meters (= 1/1000 Kubikmeter) dient als Hohlmaß zu flüssigen und trocknen Dingen und wird Liter (litre) oder Kubikdezimeter genannt. Das Gewicht so viel reinen Wassers von größter Dichtigkeit, als den Kubus des hundertsten Teils eines Meters (ein Kubikzentimeter) ausfüllt, gewährt die Gewichtseinheit und heißt Gramm. Um das Zehn-, Hundert-, Tausend- und Zehntausendfache dieser Maß- und Gewichtseinheiten auszudrücken, setzt man die griechischen Zahlennamen Deka, Hekto, Kilo und Myria vor. 1 Dekagramm ist also = 10 Gramm, 1 Hektoliter = 100 Liter, 1 Kilometer = 1000 Meter, 1 Myriameter = 10,000 Meter etc. Um dagegen das Zehntel, Hundertstel oder Tausendstel einer Einheit zu bezeichnen, setzt man die lateinischen Zahlnamen Dezi, Zenti oder Milli vor. So ist z. B. 1 Dezigramm = 1/10 Gramm, 1 Zentimeter = 1/100 Meter, 1 Milliliter = 1/1000 Liter etc. Auch die Münze (der Frank) wird in 10 Decimes, à 10 Centimes, geteilt. Dasselbe System ist jetzt auch im Deutschen Reich, in Österreich, Belgien, Holland, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland und in den meisten südamerikanischen Freistaaten eingeführt. Auch auf das Münzwesen ist das Dezimalsystem angewandt worden. Im Deutschen Reich, in Frankreich, Italien und den meisten Ländern der lateinischen Münzkonvention, in Österreich-Ungarn, den Niederlanden, in Griechenland, Rußland, Schweden, Norwegen, in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, in China und Japan wird die Münzeinheit dezimal geteilt.

Dezimation (lat.), Militärstrafe der alten Römer bei gemeinsamen Vergehungen, wo die Hauptschuldigen nicht auszumitteln oder alle Teilhaber gleich schuldig waren, z. B. bei Meutereien, feiger Flucht etc. Je zehn Mann der betreffenden Truppe zogen Lose, unter denen eins zum Tod bestimmte; gewöhnlich büßten auch die Offiziere mit dem Leben. Das erste Beispiel einer solchen Bestrafung gab der Konsul Appius Claudius Sabinus; später kam dieselbe öfters in den Bürgerkriegen und unter den Kaisern vor. Von den Römern ging sie auf die Söldnerheere des Mittelalters und selbst der neuern Zeit über. Karl d. Gr., die Österreicher bei Leipzig (1642), der Marschall v. Créqui in Trier (1675) u. a. ließen aufrührerische Truppen dezimieren. Die neueste Zeit hat indessen die D. mit Recht als eine Barbarei gebrandmarkt, und selbst Blüchers Wille und Befehl, die empörten sächsischen Bataillone in Lüttich in ähnlicher Weise zu bestrafen (1815), blieb unausgeführt (vgl. Borstell). Milderungen der D. waren die Vicesimation und Zentesimation.

Dezime (v. lat. decima), eine der stehenden Formen südlicher Reimpoesie und zwar eine aus zehn vierfüßigen trochäischen Versen bestehende Strophe spanischen Ursprungs, mit der Reimstellung abbaaccddc oder auch ababaccddc. Die D. wird jetzt hauptsächlich bei der Glosse (s. d.) in Anwendung gebracht. -

In der Musik heißt D. das Intervall von zehn diatonischen Stufen, z. B. vom großen C bis zum kleinen e, ist demnach nichts andres als die um eine Oktave erweiterte Terz und wird auch in der Harmonielehre jederzeit so behandelt. Nur wenn die None aufwärts, also in die D., fortschreiten soll, wird diese der Deutlichkeit wegen meistens auch mit der Ziffer 10 (statt 3) bezeichnet; desgleichen ist die Unterscheidung der Terz und D. erforderlich, wenn die kleine D. als Vorhalt vor der kleinen None auftritt.

Dezimieren (lat.), den Zehnten erheben; dann den zehnten Mann einer Truppenabteilung töten (s. Dezimation); im weitern Sinn s. v. w. stark mitnehmen, große Verluste beibringen.

Dezimōle, eine Figur von zehn Noten gleichen Wertes (bezeichnet durch 10 unter einem Bogen), welche so viel gelten wie sonst 8 oder 9 der gleichen Form.

Dezipieren (lat.), täuschen, betrügen.

Dezision (lat. decisio), Entscheidung, Bescheid, richterlicher oder gesetzgebender, insbesondere Entscheidung einer zweifelhaften Rechtsfrage; daher Quinquaginta decisiones, 50 Konstitutionen Justinians aus den Jahren 530-532, zur Entscheidung von Kontroversen der ältern Juristen. Sie bildeten anfangs eine eigne Sammlung, wurden aber nachher in den Codex repetitae praelectionis aufgenommen und sind nur in diesem auf uns gekommen. Decisiones electorales saxonicae heißen im sächsischen Rechte die Entscheidungen zweifelhafter Rechtsfälle, welche Johann Georg II. unter dem 22. Juli 1661 über Konsistorial-, Justiz- und Finanzsachen gab, der Zahl nach 91 (gewöhnlich als die ältern Dezisionen bezeichnet), und 40 Entscheidungen Friedrich Augusts II. von 1746, meist über Privatrecht (gewöhnlich die neuern genannt). Näheres über die sächsischen Dezisionen, die jedoch nur eine wissenschaftliche Bedeutung haben, enthält Heimbachs Lehrbuch des partikulären Privatrechts (Jena 1848).

Dezisīv (lat.), entscheidend; daher Dezisivworte, derjenige Teil eines Urteils, welcher die Entscheidung enthält im Gegensatz zu den Entscheidungsgründen.

Dezisīvstimme (lat. Votum decisivum), im Gegensatz zu der bloß beratenden Stimme (votum consulta-^[folgende Seite]