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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Dielytra - Dienstauszeichnung, militärische.

Dielytra, s. Dicentra.

Diemat, Feldmaß, s. Demath.

Diemel, linker Nebenfluß der Weser, entspringt (773 m hoch) am Kahlen Pön, südlich vom Dorf Usseln in Waldeck, hart an der Grenze von Westfalen, durchströmt ein enges, gewundenes Thal und mündet nach bedeutendem Fall und nach 80 km langem Lauf, nicht schiffbar, bei Karlshafen im preußischen Regierungsbezirk Kassel.

Diemen, s. Feimen.

Diemen, Anton van, Generalgouverneur der holländischen Niederlassungen in Ostindien, geb. 1593 zu Kuylenburg, ging nach Indien und stieg rasch bis zur Würde eines ordentlichen Rats. 1631 führte er als Admiral die indische Flotte nach Holland, kehrte als erster Rat und Generaldirektor nach Indien zurück und wurde 1. Jan. 1636 zum Generalgouverneur ernannt. Als solcher schloß er einen vorteilhaften Vertrag mit dem König von Ternate, führte einen glücklichen Krieg gegen den Beherrscher von Amboina, bemächtigte sich der portugiesischen Niederlassungen in Ceylon und Malakka, nötigte den Vizekönig von Goa und den König von Fars zum Frieden und ward der Begründer des holländischen Handels in Tongking. Er veranlaßte die Entdeckung der auch nach ihm Vandiemensland benannten Insel Tasmania. Nicht weniger Aufmerksamkeit richtete er auf die innere Verwaltung. Er starb 1645 in Batavia.

Diemermeer (Watergraafsmeer), Dorf in der niederländ. Provinz Nordholland, 1 km von Amsterdam, 5,16 m unt. M., mit einer vortrefflichen Gartenbauschule. Der Boden, auf dem der Ort steht, ist 1629 durch Austrocknung gewonnen worden.

Diem perdĭdi (lat.), ich habe einen Tag verloren! nach Sueton Ausruf des Kaisers Titus, als es ihm eines Abends einfiel, an jenem Tag noch keinem eine Gnade erwiesen zu haben.

Diemtiger Thal, s. Kanderthal.

Dienende Brüder, bei den geistlichen Ritterorden nichtadlige Brüder, die als gemeine Soldaten dienten; in Klöstern s. v. w. Laienbrüder, in den Nonnenklöstern durch dienende Schwestern vertreten; bei den Freimaurern diejenigen Mitglieder des Bundes, welche die Aufwartung in der Loge und andre Dienste verrichten.

Diener, Franz, Opernsänger (Heldentenor), geb. 19. Febr. 1849 zu Dessau, wurde in der dortigen Hofkapelle zum Musiker ausgebildet und zuerst als Violinist daselbst angestellt, kam dann ans Luisenstädter Theater nach Berlin, wo er noch Dorns Unterricht im Gesang genoß und mit glücklichem Erfolg als Sänger debütierte, und nahm 1871 ein festes Engagement als Sänger an der Mainzer Bühne. Später wirkte er in Köln, Berlin, Nürnberg, dann wieder in Köln (1875) und 1877-78 am Hamburger Stadttheater, von wo er 1878 an das Hoftheater in Dresden berufen ward. Er starb bereits 15. Mai 1879 in Dessau. Als Sänger wie als Darsteller gleich hervorragend, gehörte D. zu den vorzüglichsten Repräsentanten Wagnerscher Helden.

Diener der heiligen Jungfrau, s. Serviten.

Dienger, Joseph, Mathematiker, geb. 5. Nov. 1818 zu Hausen bei Breisach, ward, noch nicht 20 Jahre alt, Lehrer an der katholischen Kantonschule in Disentis, ging jedoch nach drei Jahren nach Genf und später nach Karlsruhe, um auf dem dortigen Polytechnikum seine mathematische Ausbildung zu vollenden. Darauf ward er Lehrer an der höhern Bürgerschule zu Ladenburg, später zu Sinsheim, 1849 Vorstand der höhern Bürgerschule zu Ettenheim und folgte 1850 einem Ruf als Professor der Mathematik an das Polytechnikum zu Karlsruhe, woselbst er bis 1868 wirkte. D. ist als mathematischer Schriftsteller sehr fruchtbar gewesen; er schrieb: "Grundzüge der algebraischen Analysis" (Karlsr. 1851); "Handbuch der ebenen und sphärischen Trigonometrie" (3. Aufl., Stuttg. 1867); "Handbuch der Differential- und Integralrechnung" (das. 1857, Bd. 1 u. 2; 3. Aufl. 1867; Bd. 3, 1862); "Ausgleichung der Beobachtungsfehler nach der Methode der kleinsten Quadratsummen" (Braunschw. 1857); "Studien zur analytischen Mechanik" (Stuttg. 1863); "Theorie und Auflösung der höhern Gleichungen" (das. 1866); "Grundriß der Variationsrechnung" (Braunschw. 1867).

Dienstablösung, s. Ablösung.

Dienstabzeichen, s. Abzeichen, militärische, und Amtszeichen.

Dienstadel (Beamtenadel), Adel, der durch Verwaltung gewisser Ämter und Würden erlangt wird; vgl. Adel.

Dienstag (Dinstag, lat. Dies Martis, franz. Mardi, engl. Tuesday), der dritte Tag der Woche, ist nach dem Kriegs- oder Schwertgott benannt, welcher altnordisch Tyr, althochdeutsch Ziu, bei den Bayern Eor oder Eru hieß, und führt daher in Schwaben noch jetzt den Namen Ziestag oder Zistig (aus dem althochd. Ziuwestac) und in Bayern die Bezeichnung Ertag, Erhtag, Erchtag, Irtag. Der fette oder feiste D. (franz. Mardi gras) ist der Fastnachtsdienstag (s. d.), der gelbe, schiefe oder Schellendienstag der D. vor Ostern, bei den romanischen Völkern der heilige, bei den Magyaren der große D. genannt.

Dienstalter, s. Anciennität.

Dienstauszeichnung, militärische, in Preußen für Unteroffiziere und Mannschaften, in drei Klassen für 9-, 15- und 21jährige Dienstzeit verliehen, besteht aus einer eisernen, silbernen oder goldenen Schnalle mit dem Namenszug F. W. III. auf blauem, entsprechend schwarz, weiß oder gelb gerändertem Bande. Das Dienstauszeichnungskreuz für Offiziere und Ärzte nach 25jähriger Dienstzeit, wie obige Auszeichnung 1825 gestiftet, ist ein goldenes Kreuz an blauem Band im Mittelschild mit dem Namenszug F. W. III. und auf der Rückseite XXV. Die Landwehrdienstauszeichnung in zwei Klassen, 4. Juli 1868 gestiftet. Die erste Klasse, ein silbernes Kreuz an blauem Band, für Offiziere und Ärzte für 20jährige Dienste; die zweite Klasse, ein blaues Band mit eingewirktem Namenszug und eiserner Einfassung, für Offiziere und Mannschaften nach erfüllter Dienstpflicht, wenn sie einen Feldzug mitgemacht oder bei außergewöhnlicher Veranlassung drei Monate aktiv gedient haben. In Bayern werden verliehen: für 50jährige Dienste der Ludwigsorden; Dienstauszeichnungskreuze erster und zweiter Klasse für 40-, bez. 24jährige Dienstzeit, an Offiziere, Ärzte und Beamte die erste und zweite Klasse, die erste Klasse auch an Mannschaften. Württemberg verleiht (seit 1874) das Dienstehrenzeichen erster Klasse, ein goldenes Kreuz, für 25 Dienstjahre an Offiziere und Ärzte, für 30 an Unteroffiziere; die zweite Klasse, ein silbernes Kreuz, für 21jährige Dienstzeit an Unteroffiziere und Mannschaften; eine eiserne Schnalle mit goldenen oder silbernen Verzierungen für 15- und 9jährige Dienstzeit an Unteroffiziere und Mannschaften, alle an rotem, blau gerändertem Band. Sachsen verleiht unter Anschluß an die preußischen Einrichtungen seit 23. April 1874 an Unteroffiziere und Mannschaften des aktiven Dienststandes goldene, silberne und bronzene Medail-^[folgende Seite]