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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Directeur - Dirichlet

Pfande, bei dem Depositum (s. d.), bei der Geschäftsführung (s. d.) und den Ansprüchen aus der Vormundschaft. Nicht in dieser Weise werden die gleichwertigen Klagen der gegenseitigen Obligationen unterschieden, wie die Klagen des Verkäufers und Käufers, des Vermieters und Mieters.

Directeur (frz., spr. -töhr), Leiter, Vorsteher, auch soviel wie Beichtvater (s. d.); Directrice (spr. -trihß), Leiterin, Vorsteherin, besonders eines kaufmännischen Geschäfts; im Befestigungswesen die Mittellinie einer Schießscharte, welche die Hauptrichtung angiebt.

Dirékt (lat.), gerade, geradezu, unmittelbar; direkt in der Astronomie, s. Rechtläufig.

Direkte Rede (lat. oratio directa), die Wiedergabe der Worte jemandes in der Form, wie er sie selbst gesprochen hat. Der Gegensatz ist die indirekte Rede (oratio indirecta).

Direkter Schuß, der gegen ein freistehendes Ziel gerichtete flache Schuß (s. Schießen).

Direkter Wechsel, Direktes Papier, s. Adrittura.

Direkte Stellvertretung, der Grundsatz des modernen Rechts, daß der von einem Bevollmächtigten, einem Vormund oder einem andern gesetzlichen Vertreter repräsentierte Geschäftsherr aus den in seinem Namen geschlossenen Geschäften des Vertreters und durch dessen Erklärungen unmittelbar berechtigt oder verpflichtet wird, ohne daß erst der Stellvertreter das Recht zu erwerben braucht, um es dann auf den Geschäftsherrn zu übertragen, und ohne daß der Vertreter persönlich verpflichtet wird. Das röm. Recht stellte die umgekehrte Regel auf. Heutzutage tritt diese indirekte Stellvertretung nur da ein, wo der Vertreter im eigenen Namen kontrahiert. Daran kann er ein Interesse haben, z. B. um wegen seiner Auslagen gedeckt zu sein, um dem Gegenkontrahenten seine Kundschaft nicht zu verraten. So kontrahiert der Kommissionär (s. Kommission). Wo dies nach Art des Geschäfts nicht hergebracht ist, und wo der Mandatar nicht indirekte Stellvertretung bevorwortet hat, wird er dazu auch nicht berechtigt sein, wenn er dadurch gegen das Interesse des Mandanten verstößt.

Direkte Steuern, s. Steuern.

Direktion (lat.), Richtung, Leitung, Oberaufsicht (auch als Behörde). In Österreich und Frankreich sind Artilleriedirektion und Geniedirektion die Festungsbehörden, denen die Verwaltung des artilleristischen oder Geniematerials der Festung untersteht.

Direktion des Bildungswesens der Marine, die einem Konteradmiral, mit dem Sitz in Kiel, anvertraute Oberleitung über die Institute für die wissenschaftliche Ausbildung der Seeoffiziere, Kadetten und Deckoffiziere der Deutschen Marine (s. Marineakademie, Marineschule, Deckoffizierschule).

Direktīve (neulat.), Leitung, Richtung, Richtschnur, Verhaltunqsregel; im militär. Sinne eine besondere Art des Befehls (s. d.).

Diréktor (lat.), Leiter, Vorsteher; Direktorat, Amt oder Amtslokal eines D.; direktoriāl, vom D. ausgehend, dazu gehörig.

Direktorĭum (neulat.), im allgemeinen eine Gemeinschaft von mehrern Personen, welche durch Wahl oder durch Ernennung zur Leitung einer gewerblichen, kommerziellen oder wissenschaftlichen Anstalt berufen sind. – In der Geschichte Frankreichs ist das D. (Directoire exécutif) die mit der vollziehenden Gewalt betraute oberste Regierungsbehörde, deren Machtbefugnis in der Verfassung vom 22. Sept. 1795 (1. Vendémiaire Ⅲ) begründet war, und die 26. Okt. (5. Brumaire) 1795 bis 9. Nov. 1799 (18. Brumaire Ⅷ) die Regierung führte. Dieses D. bestand aus 5 Mitgliedern, die vom Rat der Alten (s. Frankreich) gewählt wurden, und von denen in jedem Jahr eins ausschied. Ihre Amtshandlungen wurden in Beratungen mit mindestens drei Stimmen gegen die beiden übrigen beschlossen. 1799 machte Bonaparte dem D. ein Ende, dessen Gewalt auf das Konsulat überging.

Direktorĭum (lat. Ordo divini officii, Kalendarium liturgicum; frz. cartabelle), der für die kath. Geistlichen von den Bischöfen oder Ordensobern alljährlich herausgegebene Wochenkalender, welcher für jeden Tag die nötigen Weisungen für das Breviergebet und die Celebration der Messe giebt.

Direktrix (lat.), in der Geometrie, s. Kegelschnitte.

Diremtion (lat.), s. Dirimieren.

Dirhem, Derhem, Derime, Drahem oder Dramm, d. i. Drachme (s. d.), ein kleines Gewicht, namentlich Gold-, Silber-, Münz-, Edelstein- und Medizinalgewicht, in der Türkei, Rumänien, Serbien, Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Nordafrika und Persien. In der Türkei ist bei den Behörden seit 1. (13.) März 1871, im allgemeinen Verkehr aber seit 1. (13.) März 1874 (Einführung des franz. metrischen Systems) das Dirhem-â’chary (die metrische Drachme) die gesetzliche Einheit der Gewichte und = 1 g. Das frühere, als Gold-, Silber- und Münzgewicht noch gesetzliche D. ist in der Türkei = 3,2073625 g. In den andern Balkanstaaten und in Ägypten sind gesetzlich ebenfalls die metrischen Größen anzuwenden; jedoch geschieht dies in Ägypten und Griechenland nur selten, auch in den andern Ländern noch nicht allgemein. In Griechenland hat das D. (hier Dramion oder Drami genannt) 3,2 g. In Rumänien (Dramura) und den übrigen Balkanstaaten ist das D. das türkische. In Ägypten ist das D. = 3,0884 g, in Abessinien = 2,592 g. In Algerien war bis zur Einführung des franz. metrischen Systems (1. März 1843) das Drahem = 4,26625 g. In Tunis ist das D. = 3,168 g, in Tripolis = 3,052 g. In Persien kommt das D. (Diräm) besonders in den an die asiat. Türkei grenzenden Provinzen vor und ist = 3,067 g. In allen hier angeführten Ländern, nur Abessinien, Algerien, Tunis und Persien ausgenommen, war das D. 1/400 der Oka (s. d.). (S. auch Drachme.)

D. war auch der Name einer marokk. kleinen Silbermünze , s. Uckia.

Dirichlet (spr. -ischleh), Peter Gustav Lejeune, Mathematiker, geb. 13. Febr. 1805 zu Düren, ging 1822 nach Paris, wo er mathem. Studien machte. Von dem Mathematiker Fourier an A. von Humboldt empfohlen, wurde er auf des letztern Veranlassung nach Preußen berufen. Nachdem er seit 1827 als Docent zu Breslau gewirkt, siedelte er 1829 nach Berlin über, wo er an der Allgemeinen Kriegsschule lehrte und 1831 eine außerord., 1839 eine ord. Professur der Mathematik an der Universität erhielt. Nach Gauß’ Tode übernahm er 1855 die Professur der Mathematik an der Universität zu Göttingen. Dort starb er 5. Mai 1859. Die Ergebnisse seiner Untersuchungen sind teils in Crelles «Journal für Mathematik», teils in den «Abhandlungen» der Berliner Akademie, der er seit 1832 als Mitglied angehörte, enthalten. Nach D.s Tode wurden seine «Vorlesungen über Zahlentheorie» von