Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

1015

Diskontarbitrage - Diskriminieren.

tiert, indem er zu noch größern Kapitalkräften geht, welche Diskonten nehmen (diskontieren); das sind zumeist die Notenbanken, denen das Liegenlassen der Wechsel bis zum Verfalltag gesetzlich dadurch erleichtert ist, daß sie an Stelle von Bargeld mit Zahlungsversprechen auf sich (Banknoten) zahlen (vgl. Banken). Das Bestreben dieser Institute, mit ihren auf solche Art elastischen Mitteln den Anforderungen des diskontierenden Geschäftspublikums zu entsprechen, ist die Diskontpolitik; ihr Werkzeug ist das Hinauf- und Heruntersetzen des Diskontsatzes, Abkürzen der Verfallzeit der Wechsel etc. Sie erhöhen den Diskontsatz bei starkem Begehr nach Diskontierung von Wechseln und halten dadurch den nötigen Geldvorrat im Land zurück. Bei relativem Geldüberfluß erniedrigen sie ihn wieder, reizen dadurch zum Angebot von Wechseln und zur Belebung der Geschäftsthätigkeit. Der Zins, welcher bei Verpfändung (Lombardieren) von Wertpapieren von den Banken berechnet wird, heißt Lombarddiskont. Derselbe ist in der Regel 1 Proz. höher als der Wechseldiskont. Eskomptieren, diskontieren nennt man auch wohl im Geschäftsleben die Berücksichtigung von wahrscheinlich eintretenden Ereignissen, welche einen Einfluß auf den Kurs ausüben werden.

Diskontarbitrage, s. Diskont.

Diskonten, s. Diskont.

Diskontieren, s. Diskont.

Diskontinuität (lat.), Mangel an Zusammenhang, Verbindung. - Im parlamentarischen Sprachgebrauch versteht man unter dem Prinzip der D. den Grundsatz, wonach jede Session einer parlamentarischen Körperschaft für sich ein abgeschlossenes und selbständiges Ganze bildet. Daher müssen Gesetzesvorlagen, welche in der abgelaufenen Session nicht erledigt wurden, in der folgenden Session neu eingebracht werden, wofern die Regierung daran festhält, dasselbe gilt von Anträgen und Petitionen; auch können die Arbeiten einer Kommission des Parlaments aus der einen Session nicht in der nächsten einfach wieder aufgenommen und fortgesetzt werden.

Diskontobanken, s. Banken, S. 328.

Diskontorechnung, s. Rabatt- und Diskontorechnung.

Diskontpolitik, s. Diskont.

Diskonvenieren (lat.), nicht übereinstimmen, nicht passen, unstatthaft sein; Diskonveniénz (franz. disconvenance), Mangel an Übereinstimmung, Ungehörigkeit, Mißverhältnis.

Diskordant (lat.), nicht zusammenstimmend.

Diskordanz (franz. discordance, spr. -dangs), Mißklang, Mißhelligkeit, Uneinigkeit. D. der Schichten, in der Geologie, s. Schichtung.

Diskordieren (lat.), mißstimmig, mißhellig oder uneinig sein, nicht übereinstimmen.

Diskos (griech.), Scheibe, Wurfscheibe, bei Homer Solos genannt, eine in späterer Zeit metallene, früher auch steinerne Scheibe von Linsengestalt, ohne Handhabe und Riemen, in der Mitte etwas stärker, nach der Peripherie schwächer auslaufend. Die Größe und Schwere des D. war für Knaben und Männer verschieden. Ein zu Olympia im Alpheios gefundener D. war 20 cm breit und 4 kg schwer; andre haben nur eine Schwere von 2-2,5 kg. Als isolierte Kampfübung kommt das Diskoswerfen (Diskobolia) in der heroischen Zeit häufig vor. Homer nennt z. B. den Protesilaos als vorzüglichen Diskoswerfer, und Odysseus übertraf im Diskoswurf alle Phäaken. In der spätern Zeit war der Diskoswurf eine Hauptübung in den Gymnasien und Palästren, besonders beliebt in Sparta, in der Kaiserzeit auch zu Rom; bei den öffentlichen Festspielen kam derselbe nur als Teil des Pentathlon (s. d.) vor. Der regelrechte Diskoswurf erforderte bedeutende Übung und Geschicklichkeit. Der Werfende, meist entkleidet, auf einer kleinen Erhöhung stehend, legte den Oberleib etwas vor und beugte sich ein wenig nach der rechten Seite hin. Der rechte Arm, welcher den D. an der innern Handfläche aufwärts gelehnt trug, fuhr nun zunächst zurück bis zur Höhle der Schulter und warf dann, in rascher Bewegung vorwärts einen Bogen beschreibend, die Scheibe in die Luft, wodurch ihr Schwung und Richtung aus der Tiefe in die Höhe gegeben wurden. Nicht die Höhe des Wurfs oder das Treffen eines bestimmten Ziels, sondern die Entfernung des zu Boden gefallenen D. vom Orte des Abwurfs entschied den Sieg. Das Weiterspringen des vom Boden zurückprallenden D. galt nichts. Phayllos aus Kroton schleuderte den D. 30 m weit. Der Diskoswerfer (Diskobolos) war ein beliebter Gegenstand der antiken Bildnerei; besonders berühmt sind die Darstellungen des Naukydes und des Myron (s. Abbildung). Die Versuche von Guts Muths u. a., Wurfscheiben in die neuere Gymnastik einzuführen, sind vereinzelt geblieben. Vgl. Gymnastik.

^[Abb.: Diskoswerfer, nach Myron (Rom, Vatikan).]

Diskrasīt, s. v. w. Antimonsilber.

Diskredīt (lat.), Mangel an Kredit, übler Ruf. Diskreditieren, einen um seinen Kredit, in übeln Ruf bringen; diskreditiert, berüchtigt, verrufen.

Diskrepanz (lat.), Mißhelligkeit, Zwiespalt; diskrepant, mißhellig, nicht übereinstimmend.

Diskrēt (franz.), zurückhaltend, besonnen, rücksichtsvoll, bescheiden; verschwiegen.

Diskretion (franz.), Zurückhaltung, Rücksichtnahme, Bescheidenheit, Umsicht; Verschwiegenheit; sich auf Diskretion ergeben, sich mit Hoffnung auf nachsichtige Behandlung oder Beurteilung ergeben.

Diskretionär (franz.), dem Gutdünken, namentlich eines Richters, anheimgestellt; daher die diskretionäre Gewalt des Richters, die Befugnis, bei Zwischenfällen die nötigen Anordnungen zu treffen, insbesondere zur Aufrechthaltung der Ordnung und Handhabung der Disziplin sogen. Disziplinarstrafen anzuwenden. Ebenso spricht man auch von der diskretionären Gewalt des Präsidenten einer gesetzgebenden Körperschaft, insofern in gewissen Dingen dem freien Ermessen desselben einiger Spielraum gelassen ist.

Diskretionsjahre, Unterscheidungsjahre, die Jahre der Verstandesreife oder Mündigkeit, des selbständigen Urteils.

Diskretionstage, s. v. w. Respekttage.

Diskretorium (lat.), in Klöstern das Kollegium der Obern und ihr Sitzungslokal.

Diskriminieren (v. lat. discrimen, "Abstand, Unterschied, Entscheidung"), unterscheiden, trennen, sondern; Diskrimination, Unterscheidung.