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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Dominicale; Dominica, Republik; Dominichino, Il; Dominicum; Dominicus; Dominieren; Dominikalsteuer; Dominikaner; Dominikanerorden

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Dominica (Republik) - Dominikanerorden

dar. Es gedeihen alle Arten Tropengewächse, Kaffee, Zucker, Kakao, Indigo, Baumwolle, Bananen, Bataten, Gemüse und Obst. Die Berge sind meist mit Waldungen von Rosenholz und andern kostbaren Holzarten bedeckt. Wild, Geflügel, Schweine, auch wilde Bienen sind in Menge vorhanden, und der Fischfang ist sehr ergiebig. Aus den zahlreichen Solfataren gewinnt man Schwefel. D. hat 754 qkm und (1891) 26841 E., großenteils ehemalige Sklaven; unter den wenigen Weißen befinden sich Nachkommen der alten span. Bevölkerung, während die Ureinwohner, die Kariben, deren es 1790 noch 30 Familien gab, gänzlich verschwunden sind. Ausgeführt wird Zucker, Kaffee, Kakao, Luxushölzer, Schwefel und etwas Kupfererz. 1892 betrug der Wert der Einfuhr 30012, der der Ausfuhr 40165 Pfd. St. D. wird von einem Gouverneurlieutenant verwaltet, dem ein vollziehender Rat von 7 Mitgliedern und eine Gesetzgebende Versammlung von 14 Mitgliedern zur Seite steht, von denen 7 von der Krone ernannt und 7 vom Volke gewählt werden. Seit der Entdeckung durch Christoph Columbus, 3. Nov. 1493 (an einem Sonntage, daher ihr Name), machten sich England und Frankreich ihren Besitz streitig, bis sie 1814 in den unbestrittenen Besitz Englands kam. Hauptstadt ist Roseau oder Charlottetown an der Südwestküste mit befestigtem Hafen und 4700 E. - D. heißt auch eine der Marquesas-Inseln (s. Hiwava).

Dominica, Republik, s. Santo Domingo.

Dominicale (mittellat.), das in der alten Kirche den Kommunizierenden von besonders dazu bestellten Ministranten beim Genuß des Sakraments untergehaltene Abendmahlstuch. Dann auch der am Sonntag zu verlesende Abschnitt aus der Bibel.

Dominichino, Il (spr. -nikihno), Maler, s. Domenichino.

Dominicum (lat.), Kirchenvermögen, Kirchenärar, ehemals auch die Kirche selbst; dann die Abendmahlsfeier oder Messe.

Dominicus, Stifter des Dominikanerordens (s. d.), gewöhnlich de Guzman zubenannt, obgleich nicht aus dem Geschlecht der Guzman stammend, 1170 zu Calaruega in Altcastilien geboren, bezog schon im 14. Lebensjahre die Universität zu Palencia, wurde 1194 Domherr an der Kathedrale zu Osma und später Subprior im Domkapitel. 1204 kam D. mit seinem Bischof nach Südfrankreich und wirkte hier den Albigensern durch Predigt entgegen. Er veranlaßte die Cisterciensermönche, die Predigt des kirchlichen Glaubens ebenso wie die Albigenser zu betreiben, indem sie paarweise, ohne allen Prunk und ohne Geld, in der schlichtesten Kleidung auszogen und allem Volke das Wort Gottes verkündeten. D. wurde vom Bischof Fulko von Toulouse unterstützt und gründete in dem Kloster zu Prouille die erste feste Niederlassung. 1215 begab sich D. nach Rom, um vom Papst Innocenz III. die Erlaubnis zu erwirken, seine Genossenschaft als neuen Orden einzurichten. Doch gewährte der Papst seine Bitte nur unter der Bedingung, daß er eine der schon vorhandenen Ordensregeln annehme. D. wählte die des heil. Augustin. Aber erst Honorius III. bestätigte 1216 den neuen Orden und ernannte D. zum Superior. 1217 kehrte D. nach Toulouse zurück und war für die Ausbreitung seines Ordens thätig; 1218 siedelte er nach Rom über und wurde vom Papst zum magister sacri palatii (Oberhofprediger) ernannt, ein Amt, das den Dominikanern verblieben ist. D. starb 6. Aug. 1221 zu Bologna und wurde 1233 heilig gesprochen; sein Gedächtnistag ist der 4. Aug. - Vgl. Lacordaire, Vie de St. Dominique (Par. 1840; deutsch, 2. Aufl., Regensb. 1871); Caro, St. Dominique et les Dominicains (Par. 1853; deutsch Regensb. 1854; 2. Aufl. 1871); Drane, Der heilige D. und die Anfänge seines Ordens (deutsch, Düsseld. 1890).

Dominieren (lat.), vorherrschen, beherrschen; dominikal, den Herrn (Grundherrn) betreffend.

Dominikalsteuer, auch Grundgefällsteuer oder Gefällsteuer, die Steuer von den auf dem Grund und Boden ruhenden Gefällen. Ist ein Grundstück mit solchen Gefällen beschwert und will man den Ertrag des Grundstücks besteuern, so muß man die Gesamtsteuerlast auf den Berechtigten und Verpflichteten verteilen. Dies kann derart geschehen, daß die ganze Steuer vom Eigentümer erhoben, diesem aber das Recht gegeben wird, dem Berechtigten einen entsprechenden Abzug zu machen. Es kann aber auch eine besondere Steuer von den Gefällen erhoben werden, sodaß die Gefälle im Grundsteuerkataster gleich abgerechnet werden. Durch die Ablösung der auf den Grundstücken ruhenden Lasten, die in den meisten Staaten vollendet ist, hat die D. ihre Bedeutung fast ganz verloren. In Preußen z. B. fehlt sie ganz. In Bayern besteht sie noch bei einigen ältern Gefällen. Wer die Gefälle zu leisten und die Steuer hiervon nach Maßgabe des Grundentlastungsgesetzes vom 4. Juni 1848 nicht selbst zu tragen hat, kann ein Fünfzehntel des betreffenden Bezugs als "Steuerbeitrag" in Anspruch nehmen, der ihm dann an der Grundsteuer abgerechnet wird. In Baden werden nach dem Gesetz vom 23. März 1854 die "Steuern von Waldungen", Waldlasten, soweit sie in Holz bestehen, mit dem 25fachen Betrag ihres jährlichen Geldwertes am Waldsteuerkapital abgezogen und für den Nutzungsberechtigten zur Steuer veranlagt. Andere Waldlasten unterliegen einer besondern Steuer nur, wenn sie den Holzertrag oder sonstige Hauptnutzungen schmälern. Sie werden in diesem Falle zum 25fachen Geldwerte der durch sie jährlich veranlaßten Schmälerung berechnet. In Elsaß-Lothringen kann der Verpflichtete einen den Gefällen entsprechenden Teil der Grundsteuer von seiner Leistung in Abzug bringen.

Dominikaner (Fringilla larvata Bodd.), ein dem Graukardinal gleichgefärbter Fink aus Brasilien, aber ohne den roten Schopf. Als Käfigvogel beliebt, hält er sich bei Hirsefütterung recht lange. Das Paar kostet etwa 10 M.

Dominikanerorden oder Predigerorden (Ordo fratrum praedicatorum), ein 1215 von Dominicus (s. d.) gestifteter und von Papst Honorius III. 22. Dez. 1216 bestätigter Mönchsorden mit dem Privilegium, zur Bekehrung der Ketzer überall predigen und Beichte hören zu dürfen. Er hatte seine erste Niederlassung zu Toulouse, verbreitete sich aber rasch in Frankreich (hier hießen die Dominikaner häufig Jakobiner, weil ihre erste Niederlassung in Paris bei der Kirche zum heil. Jakob war), in Spanien und Italien. Auf dem ersten Generalkapitel zu Bologna 1220 wurde der D. zum Bettelorden gemacht und seinen Mitgliedern die Pflicht auferlegt, auf alle Einkünfte und Güter zu verzichten, und sich ihren Unterhalt täglich zu erbetteln. Der dritte General, der heil. Raymundus de Pennaforti, veranstaltete 1238 eine Sammlung der Ordensstatuten. An der Spitze des Ordens steht der an-^[folgende Seite]