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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Domitius; Domitius Marsus; Dömitz; Domizil

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Domitius - Domizil.

regelmäßige jährliche Geldzahlung, das erste Beispiel eines Tributs in der römischen Geschichte, abgekauft. Dennoch wurden auch diese Niederlagen wie Siege durch Triumph und Ovation gefeiert. Nur in Britannien wurde der Krieg durch einen ausgezeichneten Feldherrn, Gnäus Julius Agricola, ruhmvoll geführt (77-83); doch rief diesen D. ebendeshalb aus Neid und Mißtrauen zurück, ehe er den Krieg mit der völligen Unterwerfung der Insel beendigen konnte. Trotz des Druckes und der Schmach dieser Regierung wurde dieselbe 15 Jahre lang ertragen, bis ihr endlich eine Verschwörung im Palast selbst, um die sogar die Kaiserin Domitia Longina, die Tochter des Domitius Corbulo, wußte, ein Ziel setzte. Infolge derselben wurde er 18. Sept. 96 durch den Freigelassenen Stephanus u. andre hinzukommende Verschworne ermordet. Vgl. Imhof, T. Flavius D. (Halle 1857).

Domitius, Name eines röm. plebejischen Geschlechts, welches sich in die beiden Familien der Calvini und Ahenobarbi teilt.

1) Gnäus D. Calvinus tritt zuerst im J. 59 v. Chr. hervor, in welchem er als Volkstribun an der Opposition des Konsuls M. Bibulus gegen Julius Cäsar, den andern Konsul, lebhaften Anteil nahm. Er wurde dann 56 Prätor und 53, obgleich er an den offenkundigen Wahlumtrieben dieses Jahrs Anteil genommen hatte, Konsul, wandte sich hierauf entschieden auf die Seite Cäsars und nahm an dessen Kriegen gegen Pompejus in Thessalien (48) und gegen die Pompejaner in Afrika (46) einen bedeutenden Anteil. Er wurde auch sonst von Cäsar zu wichtigen Aufträgen verwendet, die er meist glücklich ausführte; nur in dem Kriege gegen Pharnaces, den nachher Cäsar durch die Schlacht bei Zela rasch beendete, erlitt er bei Nikopolis eine Niederlage. Nach der Ermordung Cäsars diente er dem zweiten Triumvirat, wurde 40 zum zweitenmal Konsul, dann 39 Statthalter in Spanien und feierte 36 wegen der dort geführten glücklichen Kriege einen Triumph. Seine weitern Schicksale sind unbekannt.

2) Lucius D. Ahenobarbus nahm als einer der eifrigsten Vorfechter der Senatspartei an der Opposition gegen Pompejus lebhaften Anteil, die 60 v. Chr. zu dem ersten Triumvirat führte, setzte den Widerstand gegen die Triumvirn auch nachher als Prätor (58) und als Konsul (54) fort, ergriff aber später, als Pompejus sich mit Cäsar verfeindet und mit dem Senat ausgesöhnt hatte, die Partei des Pompejus und nahm an dem Bürgerkrieg den lebhaftesten Anteil. Nach dem Ausbruch desselben suchte er Corfinium zu halten, wurde aber von Pompejus im Stiche gelassen und fiel nebst der Stadt in Cäsars Hände, der ihm nicht nur die Freiheit, sondern auch eine große Summe Geld schenkte, die er bei sich führte. Gleichwohl setzte er den Krieg gegen Cäsar fort, indem er sich erst nach Massilia, welches sich gegen Cäsar auflehnte, und dann zu Pompejus nach Thessalien begab, wo er in der Schlacht bei Pharsalus (48) seinen Tod fand.

3) Gnäus D. Ahenobarbus, Sohn des vorigen, focht in der pharsalischen Schlacht, kehrte 46 v. Chr. nach Rom zurück und ward 43 als angeblicher Teilnehmer an der Verschwörung gegen Cäsar geächtet. Von Brutus und Cassius 42 gegen die Triumvirn ins Ionische Meer gesandt, brachte er mit Statius Marcus dem Domitius Calvinus eine Niederlage bei. Nach dem Tode des Brutus und Cassius setzte D. den Krieg selbständig fort, kreuzte mit 70 Schiffen im Ionischen Meer und verheerte die den Triumvirn unterwürfigen Küstenländer, bis Asinius Pollio an der unteritalienischen Küste zwischen ihm und Antonius eine Aussöhnung vermittelte. Er bekleidete nur ^[richtig: nun] längere Zeit die Statthalterschaft in Bithynien, nahm 36 an dem unglücklichen Feldzug des Antonius gegen die Parther teil, ward 32 Konsul, floh, als der Krieg zwischen Antonius und Octavianus ausbrach, zu ersterm nach Ephesus, ging aber kurz darauf zu letzterm über. Er starb bald nach seiner Flucht zu Octavianus im September 31.

4) Lucius D. Ahenobarbus, Sohn des vorigen, Gemahl der ältern Antonia, Tochter des Triumvirs Antonius und der Octavia, war 16 v. Chr. Konsul, später Statthalter in Rätien und Germanien. Es wird von ihm berichtet, daß er, wahrscheinlich von Rätien aus und in den letzten Jahren vor Christo, mit einem Heer über die Elbe setzte und weiter als bisher irgend ein Römer ins Innere des Landes vordrang.

5) Gnäus D. Ahenobarbus, Sohn des vorigen, Gemahl der Agrippina (des Germanicus Tochter), Vater des Kaisers Nero, war Konsul 32 n. Chr., dann Prokonsul in Sizilien.

Domitius Marsus, röm. Dichter, Zeitgenosse und Freund des Vergil und Tibull, der Vorgänger des Martial auf dem Gebiet des beißenden Epigramms, auch Verfasser erotischer Elegien und eines Epos ("Amazonis"). Vgl. Weichert, Poetarum latinorum vitae (Leipz. 1830; enthält auch die geringen Überreste seiner Gedichte).

Dömitz, Stadt im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Kreis Mecklenburg, in wiesenreicher, oft Überschwemmungen ausgesetzter Gegend, an der Mündung der Neuen Elde in die Elbe und an der Linie Wittenberge-Buchholz (für welche oberhalb eine fast 1 km lange Elbbrücke), hat ein Amtsgericht, eine hübsche neue Kirche, eine Irrenpfleganstalt, eine Citadelle für Militärsträflinge und (1880) 2558 evang. Einwohner. - D. ward Stadt um 1225, gehörte bis zum Anfang des 14. Jahrh. zur Grafschaft Dannenberg, kam dann an Sachsen-Wittenberg, später an Brandenburg, 1423 durch Heirat an Mecklenburg und ward 1560 befestigt. Während des Dreißigjährigen Kriegs wurde D. von beiden Parteien wiederholt eingenommen und zerstört. Hier Schlacht 1. Nov. 1635, durch welche Banér die von den Sachsen belagerte Festung entsetzte. Der preußische Major Schill erstürmte D. 15. Mai 1809. Die Festungswerke sind jetzt geschleift, und nur die Citadelle ist erhalten geblieben und neuerdings renoviert worden.

Domizil (lat., "Wohnort"), im allgemeinen der Ort, wo sich jemand bleibend aufhält; bei Aktiengesellschaften und sonstigen kaufmännischen Niederlassungen der Geschäftssitz. In der Jurisprudenz unterscheidet man ein Domicilium voluntarium, d. h. freiwilliges D., von dem D. necessarium, d. h. notwendigen D., welch letzteres bei den durch ihre amtliche Stellung oder sonstige Dienstverhältnisse an einen bestimmten Ort gewiesenen Personen sowie bei Ehefrauen, welche das D. ihres Mannes teilen, stattfindet (vgl. Heimat). Im Handelswesen ist D. auch der Ort (die Adresse), wo ein Wechsel bezahlt werden soll; domizilieren heißt einen Wechsel auf einen andern Zahlungsort (gewöhnlich einen Wechselplatz) als den Wohnort des Bezogenen zahlbar stellen, um ihn zirkulationsfähig zu machen (Domizilwechsel). Der Bezogene eines domizilierten Wechsels heißt Domiziliant; der, dem der Wechsel behufs Zahlungserhebung zu präsentieren ist, Domiziliat. Ein Wechsel wird in der Weise domiziliert, daß ihm der Zusatz beigefügt wird "zahlbar bei Herrn X. in Z." Oft lautet aber der Domizilvermerk bloß auf den Zah-^[folgende Seite]