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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Doreloterie; Dorema; Dorer; Dorer-Egloff; Dorf

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Doreloterie - Dorf.

führte. Er strebte auf diesem Gebiet nach dem Ruhm eines Historienmalers, vermochte aber niemals zu einer sorgsam durchgebildeten und streng komponierten Schöpfung zu gelangen. Über eine grobe stoffliche oder koloristische Wirkung kam er nicht hinaus. Auch gebrach es ihm an Wahrheit und Tiefe der Empfindung, die sich bei Gemälden wie Francesca von Rimini (1861), Tod des Orpheus (1869), christliche Märtyrer im Zirkus (1874), Moses vor Pharao (1878) nicht entbehren lassen. Daneben war D. auch als Bildhauer thätig, und hier machte sich seine mangelhafte Formenkenntnis am empfindlichsten geltend. Neben einer Statue der Nacht und einer Parze mit Amor ist eine kolossale, am Körper mit zahlreichen Genien und Tieren belebte Vase hervorzuheben, in welcher sich seine Phantasie von ihrer besten Seite zeigt und zugleich ein großer Reichtum an anmutigen Motiven entfaltet ist. D. starb 23. Jan. 1883 in Paris. Vgl. Delorme, Gustave D. (Par. 1879); Roosevelt, G. D., life and reminiscences (Lond. 1885).

Doreloterie, allerlei Bandwaren und Fransen von Zwirn und Seide.

Dorema Don., Gattung aus der Familie der Umbelliferen, hohe, perennierende Kräuter mit großen, grundständigen, dreizählig fiederschnittigen Blättern, einfachen, kleinen, fast kugeligen, traubenrispig gruppierten Dolden und länglich eiförmiger, sehr stark zusammengedrückter Frucht. Vier Arten in Persien und Belutschistan. D. Ammoniacum Don. (Ammoniakpflanze), eine stattliche Doldenpflanze, die zusammen mit Scorodosma (welche Asa foetida liefert) in Persien, besonders in den Wüsten westlich vom Aral, vorkommt und sich bis in die Dsungarei verbreitet. Die große, rübenförmige Wurzel trägt am obern Ende einen Haarschopf und treibt erst im fünften Jahr einen Stengel, der sich schnell entwickelt, worauf nach der Fruchtreife die ganze Pflanze abstirbt. Die wurzelständigen Blätter sind auf der Unterseite reichlich mit weißen Sternhaaren bestreut; der nur mit Blattscheiden besetzte, ebenfalls behaarte Stengel trägt kleine, einfache, weißliche, behaarte Dolden ohne Deckblätter. Der erstarrte Milchsaft der Pflanze bildet das Ammoniakum.

Dorer, s. Dorier.

Dorer, Robert, Bildhauer, geb. 13. Febr. 1830 zu Baden im Kanton Aargau, studierte auf der Münchener Kunstakademie und bei Schwanthaler und ging 1848 nach Dresden, um sich unter der Leitung Rietschels und Hähnels weiter auszubilden. Im J. 1861 unternahm er eine Reise nach Italien. 1872 verließ er Dresden und schlug sein Atelier in seiner schweizerischen Heimat auf. Seine erste größere Arbeit war der Entwurf zu einem Winkelried-Denkmal. Zur Ausführung kam das Nationaldenkmal der Vereinigung der Republik Genf mit der Schweiz, aus zwei zur Gruppe vereinigten Frauengestalten bestehend, auf dem Seekai in Genf. Ferner dekorierte D. die Außenseite des Berner Museums mit acht Statuen berühmter Männer aus der Geschichte Berns. Ein schweizerisches Nationaldenkmal, als Brunnen gedacht, kam vor dem Bundespalast in Bern zur Aufstellung.

Dorer-Egloff, Eduard, schweizer. Schriftsteller, geb. 7. Nov. 1807 zu Baden im Kanton Aargau, ward bald nach Vollendung seiner Studien Mitglied des Großen Rats, fungierte später wiederholt als Landammann, zog sich aber 1841 vom öffentlichen Leben zurück. Er starb 27. März 1864. D. war ein tiefer Kenner der Goetheschen Dichtungen, wie er denn auch eine Bibliothek der Goethe-Litteratur von seltener Vollständigkeit besaß. Er veröffentlichte: "Luise Egloff, die blinde Naturdichterin" (Aarau 1853); "Über Goethes Jery und Bätely" (1852); "Blätter und Blüten" (das. 1852); "Der Affe von Arezzo" (Fastnachtsspiel, 1852); "Lenz und seine Schriften" (Bad. 1857); "Roswitha, die Nonne von Gandersheim" (Aarau 1857); "Zur Litteratur des Volksliedes" (Bad. 1860). Seine "Gedichte" erschienen nach seinem Tod (Aarau 1868).

Dorf, ländliche Ortschaft, offener Ort ohne Thor und Mauern, dessen Bewohner Landbau und Viehzucht als Hauptgewerbe betreiben oder doch früher betrieben haben. Jene Unterschiede nämlich, welche früher zwischen Stadt und D. insofern bestanden, als Handel und Gewerbe fast nur in den Städten betrieben werden konnten, sind mit der Emanzipation des Bauernstandes und mit der Gewerbefreiheit hinweggefallen (s. Bauer). Die Verschiedenheiten in der Beschäftigung der Dorf- und Stadtbewohner, wo sie überhaupt noch vorhanden, sind thatsächlicher, nicht rechtlicher Natur. Bedeutsam ist noch das den Dörfern zumeist versagte Recht, Märkte abzuhalten. Größern Dorfschaften, welche ebendeshalb Marktflecken genannt werden, ist jedoch das Marktrecht vielfach eingeräumt. Bedeutungsvoll ist dagegen der Unterschied zwischen Stadt und Land in Ansehung der Gemeindeverfassung (s. Gemeinde). Der Bezirk, welchen ein D. nebst Feldern, Wiesen, Triften, Gärten, Gewässern, Holzungen etc. in sich begreift, heißt Dorfflur (Dorfmark, Feldmark); die Beschreibungen derselben heißen Flurbücher. Dorfgericht (Dorfrichter) heißt hier und da der Gemeindevorstand. Die Dörfer haben sich in Deutschland früher als die Städte, abgesehen von den von den Römern gegründeten, ausgebildet. Viele Dörfer entstanden aus freien Ansiedelungen, die bei zunehmender Bevölkerung sich in kleinere Ansiedelungen zersplitterten, selbständige Gemeinden bildeten, aber das frühere gemeinsame Band oder wenigstens gewisse Güter und Rechte festhielten, z. B. Weiden und Waldungen und gemeinschaftliche oberste Leitung gemeinsamer Interessen. Andre Dörfer entstanden aus alten Oberhöfen, z. B. in Westfalen und am Niederrhein, und aus Vereinigungen der Hofgenossen. Sehr viele Dörfer entstanden aber auch dadurch, daß ein Gutsherr Ansiedelungen (villae) anlegte. Alle, welche unter der Botmäßigkeit des Herrn der Villa standen, begaben sich unter ein Hofrecht, das der Herr der Villa für alle gemeinschaftlich aufstellte, und mußten dem Villicus, einem von diesem Herrn eingesetzten Beamten, gehorchen. Daraus bildeten sich im Verlauf der Zeit Gemeindeverfassungen. Noch jetzt finden sich da, wo viele Villae waren, mit "Weiler" zusammengesetzte Ortsnamen, z. B. Buchsweiler, Gleisweiler, Eschweiler etc., und namentlich im Elsaß, im badischen Oberland und in der Schweiz haben sich in solchen von dem Nexus der Villa umschlossenen Ortschaften, zum Teil nach Urkunden aus dem 10. und 11. Jahrh., von der alten Gemeindeverfassung noch gewisse Hofrechte (Hofrodel) erhalten. Endlich entstanden auch viele Dörfer bloß unter Bewilligung des Gutsherrn, der ihnen dann Schultheißen setzte, bisweilen ihnen wohl auch die Schultheißenwahl überließ. Die Entwickelung einer freiern Gemeindeverfassung stieß infolge dieses Verhältnisses auf viele Hindernisse. War ein D. aus alten Villis hervorgegangen, so standen dem vom Gutsherrn gewählten Schultheißen nur die Dorfschöffen als von der Gemeinde Gewählte bei den Beratungen zur Seite, und wo dies nicht infolge des Ursprungs der Fall war, waren die Dörfer in Zeiten