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Drakenberge – Drama (Dichtungsart)
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Drake (Samuel Gardner)'
particular history of the five years, French and Indian war»
(1870) u. a. m.
Drakenberge oder Kathlambaberge, Gebirge in Südafrika, im östl. Teil der Kapkolonie, beginnt als Fortsetzung der
Stormberge etwa unter dem 31.° südl. Br., bildet in nordnordöstl. Richtung die Grenzmauer zwischen Basutoland einerseits und Kaffraria und Natal andererseits, steigt vom
Giant-Castle (2940 m) und Champagne-Castle oder Kathkin-Pik (3160 m) zum höchsten Gipfel, dem Mont-aux-sources (3651 m), empor, am Treffpunkt der Grenzen von
Basutoland, Natal und Oranje-Freistaat, und setzt sich als niedrigeres Kettengebirge mit dem Melanie-Berg (2200 m) bis zur Grenze von Transvaal fort, um von hier aus unter dem
Namen Rand-, Steenkamp- und Zoutpans-Berge nach N. in die Thalebene des Limpopo auszulaufen. Von Natal führen die Straßen von Ladysmith über den Van Reenenpaß
(1640 m) nach Harrismith im Oranje-Staat und über Langs Neck (1260 m) nach der Südafrikanischen Republik.
Drakenborch, Arnold, niederländ. Philolog, geb. 1. Jan. 1684 in Utrecht, studierte in seiner Vaterstadt und in Leiden, wurde 1716 Professor der
Geschichte und Beredsamkeit in Utrecht und starb 16. Jan. 1748. D.s Bearbeitungen des Silius Italicus (Utr. 1717) und des Livius (7 Bde., Amsterd. 1738–46; neu hg. von Klaiber,
Stuttg. 1820–28 in 15 Bdn.) sind noch heute sehr brauchbar wegen der Fülle des darin aufgespeicherten Materials.
Drako (grch. Drakon), aus dem alten athenischen Adel (den Eupatriden), erhielt von seinen Standesgenossen als
Archon Eponymos 621 v. Chr. den Auftrag, die bestehenden Rechtssatzungen und den Gebrauch der Gerichte aufzuzeichnen. Man gab dabei einerseits einer dringenden
Forderung des Volks nach, welches dadurch der willkürlichen Gerechtigkeitspflege der Archonten und der Geschlechter ein Ende gemacht wissen wollte. Aber auf der andern
Seite schuf D. aus dieser Kodifikation dem Adel eine Waffe gegen das Volk. Die außerordentliche Strenge dieser Gesetze, die das geringste Verbrechen, z.B. den
Fruchtdiebstahl, ja sogar den Müßiggang, gleich der Beraubung der Tempel und dem Mord mit dem Tode bestraft haben sollen, ist sprichwörtlich geworden. D. war über die Härten
des alten Gewohnheitsrechts noch weit hinausgegangen, hatte namentlich auch das alte strenge Schuldrecht noch bedeutend verschärft. So kam es, daß schon nach wenigen
Decennien 594 v. Chr. Solon (s. d.) die Gesetzgebung des D. umgestalten mußte und nur das eigentliche Blutrecht und die auf das dabei zu beobachtende
Prozeßverfahren bezüglichen Bestimmungen des D. in seine Gesetzgebung aufnahm. Es ist daher von diesen eine nähere Kunde geblieben, während über die übrigen
Bestimmungen nur wenige Nachrichten überliefert sind. Die ausführlichste Kunde von D. giebt Aristoteles in der Schrift «über den Staat der Athener». Durch die Strenge dieser
Gesetzgebung wurde der Ausdruck Drakonische Strenge, Drakonische Gesetze sprichwörtlich.
Drall, die Windung der Züge (s. d.) in den neuern Feuerwaffen. Man unterscheidet zunächst die Richtung des D., ob rechts- oder
linksläufig, und sodann die Größe oder Stärke; letztere kann auf der ganzen Länge des gezogenen Teils dieselbe bleiben (konstanter oder
gleichmäßiger D.) oder nach der Mündung hin zunehmen ↔
(Progressivdrall, s. d.). Das Maß für die Größe des D. ist der Winkel, den die Führungskanten der Züge mit einer
Parallele zur Seelenachse bilden, oder die Rohrlänge, in Kalibern ausgedrückt, auf der die Züge eine ganze Umdrehung machen oder machen würden. Die Größe des D., bei
Progressivdrall des Enddralls, muß derart gewählt werden, daß je nach Gewicht und Länge des Geschosses sowie nach der Anfangsgeschwindigkeit desselben u. s. w. ein
möglichst geringes Abweichen der Geschoßachse von der Tangente der Flugbahn und eine möglichst große Regelmäßigkeit des Fluges gewährleistet wird. Zu diesem Zweck
muß der D. größer werden, wenn das Geschoß länger und seine Anfangsgeschwindigkeit kleiner wird.
Dram (spr. drämm), engl. und nordamerik. Gewicht, s. Drachme.
Drama (grch., «Handlung»), diejenige Dichtungsart, die nach bestimmten ästhetischen Gesetzen Begebenheiten der Vergangenheit als gegenwärtige
Handlungen darstellt. Das D. tritt bei allen Völkern immer nur dann hervor, wenn bereits Epos und Lyrik zu voller Ausbildung gelangt sind; es verbindet die äußere
Gegenständlichkeit der epischen mit der innern Gefühlswelt der lyrischen Poesie. Mit dem Epos hat es gemein, daß es eine fremde Welt, einen äußern Vorgang darstellt. Diesen
Vorgang erzählt es aber nicht als einen vergangenen: es entfaltet ihn vielmehr vor unsern Augen. Die beteiligten Personen erscheinen vor uns und setzen in dem die Handlung
weiter führenden Dialog und in dem meist einen Ruhepunkt bezeichnenden Monolog den freien Erguß ihrer Empfindungen und die Beweggründe ihres Thuns und Lassens
auseinander. Man unterscheidet epische von dramat. Poesie wie Erlebnisse von Thaten; diese sind das Werk des Willens, der seinem in die Zukunft gerichteten Streben einen
Zweck setzt und in sich selbst den Widerstreit von Gefühlen und Pflichten durchkämpft. So ist die Welt des Epos die von äußern Umständen bestimmte Begebenheit, die des D.
die aus der Charaktereigentümlichkeit entspringende Handlung. Hieraus erwachsen alle dramat. Gesetze. Das dramat. Handeln beschränkt sich nicht auf die einfache störungslose
Durchführung eines bestimmten Zwecks; sondern immer muß ein Kampf zweier Gegensätze vorhanden sein. Gerade durch den innern Konflikt, der mit Notwendigkeit zu einer
entscheidenden Lösung hindrängt, unterscheidet sich die dramat. Handlung von der epischen Begebenheit. Jene ist um so tiefer, je innerlich notwendiger die Gegensätze
gegeneinander gespannt sind. Daher die große sittliche Bedeutung des D. Es ist die Dialektik der sittlichen Weltordnung. Das D. ist eine Gattung der Poesie, und daher darf diese
Dialektik der dramat. Handlung nicht in metaphysischer Begriffsmäßigkeit, sie muß vielmehr nur als der belebende Herzschlag lebendiger Personen erscheinen; sie ist Fleisch und
Blut geworden, und das D. ist um so poetischer, je lebendiger und individueller die Personen sind, die diesen Kampf miteinander bestehen. Als Kunstwerk muß daher das D. vor
allem nach sinnlicher Illusion streben. Deshalb stellten franz. Theoretiker früher den Kanon der sog. drei Einheiten, d. h. Einheit (s. d.) der Handlung, der Zeit
(Beschränkung der Handlung auf die Zeit eines Sonnenlaufs oder höchstens 3 Tage) und des Ortes, als höchstes Gesetz auf. Allein diese Forderungen finden sich weder in
Aristoteles’ «Poetik», auf die sich jene beriefen, noch bei den Mustern der dramat. Kunst. Einheit der Zeit
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 487.