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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Dschesair; Dschesireh; Dschessor; Dschhansi; Dschidda; Dschidschelli; Dschigatzi; Dschiggetai; Dschigit; Dschihad

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Dschesair - Dschihad.

im vollen Galopp seinen Gegner aus dem Sattel zu heben sucht.

Dschesair (Plur. v. arab. Dschesireh), vollständiger Dschesairi-Bahri-Sefid ("Inseln des Weißen Meers"), Name des türk. Wilajets, welches die Inseln des nördlichen und östlichen Ägeischen Meers (zwischen der Halbinsel Chalkidike, der thrakischen Küste und dem Hellespont und längs der kleinasiatischen Küste) umfaßt. Das Wilajet, dessen Hauptstadt Chios ist, zerfällt in fünf Liwas: Cypern (unter englischer Verwaltung), Rhodos, Chios, Mytilene und Lemnos, ist (ohne Cypern) 14,547 qkm (264 QM.) groß und zählt etwa 430-450,000 Einw.

Dschesireh (arab., "Insel"), bei den Arabern Name für das Land zwischen Euphrat und Tigris.

Dschessor (engl. Jessore), ein Distrikt der britisch-ostind. Präsidentschaft Bengalen, 5893 qkm (107 QM.), mit (1881) 1,577,249 Einw., die meist den untern, mit Aboriginern stark versetztem Schichten der indischen Bevölkerung angehören, darunter 55,5 Proz. Mohammedaner. Der Distrikt, im O. vom Gorai oder Madhumatizweig des Ganges begrenzt, reicht bis ans Meer und ist im untern Teil den jährlichen Überschwemmungen des Flusses ausgesetzt. Diese bedingen die Fruchtbarkeit des Landes, wenn sie es auch zeitweise zum See machen, aus welchem die auf Erdkegeln erbauten Häuser hervorragen. Die Sunderbands (s. d.) bilden einen Teil Dschessors. Die Hauptstadt D., mit 8495 Einw., zeigt, wie alle Städte Bengalens, nur an den Markttagen reges Leben.

Dschhansi (engl. Ihansi), seit 1854 Division (Regierungsbezirk) in den englischen Nordwestprovinzen, welche 12,904 qkm (235 QM.) mit (1881) 1,000,457 Einw. zählt, meist Hindu, nur 44,792 Mohammedaner. Die bedeutendste Stadt ist Mau mit 15,981 Einw. Die ersten arischen Einwanderer machten hier auf dem Marsch vom W. her Halt, die Namen der alten Geschlechter leben noch in der Gegenwart fort.

Dschidda (Dschedda), Stadt in der arab. Landschaft Hidschas, zwei Tagereisen westlich von Mekka, liegt auf einer kleinen Anhöhe am Roten Meer und wird auf der Landseite von einer Mauer umschlossen. D. ist gut gebaut, hat ungepflasterte, breite Straßen und hohe, steinerne Häuser. Die Vorstädte bestehen nur aus elenden Beduinenhütten, und die Umgebung ist Wüste. Quellwasser fehlt, Zisternen dienen zum Auffangen des Regens. Die Hauptgebäude sind: die Residenz des Gouverneurs, das Zollhaus, einige Moscheen, mehrere große Chane und das Kastell am Südende der Stadt. Außerhalb der Mauern findet sich ein roher Steinbau, ca. 12 und 50 m an den Seiten messend, den die Moslems "Evas Grab" nennen. Die Bewohner, deren Zahl auf 22,000 angegeben wird, sind ein Gemisch der verschiedensten orientalischen Völker. D. verdankt seine Bedeutung allein seiner Eigenschaft als Hafenplatz von Mekka. Tausende von Pilgern landen hier jährlich, obschon der Zuzug derselben immer geringer wird (1879: 42,860, aber 1883 nur noch 28,883), und der Schiffsverkehr ist ein außerordentlich reger. Die Reede wird durch Korallenbänke gefährlich, freilich aber auch einigermaßen geschützt. Das Klima ist heiß und sehr ungesund. Eingeführt werden: Getreide, Reis, Butter, Tabak, Öl, Moschus, Räucherwerk, Gewürze, Teakholz, Kokosnüsse, Musselin, Shawls, Manufakte, Kleider, Sklaven; ausgeführt dagegen: Perlen und Perlmutter, schwarze Korallen, Pferde aus Nedschd, Esel, Kaffee, Mekkabalsam, Senna u. a. Der Handel ist teils und hauptsächlich nach Ägypten und Abessinien, teils nach dem Innern des Landes gerichtet, jedoch gleichfalls in starkem Rückgang begriffen (Einfuhr 1876: 1,837,166 Pfd. Sterl., 1879: 1,676,850 Pfd. Sterl., 1883: 828,625 Pfd. Sterl.; Ausfuhr 1879: 424,125 Pfd. Sterl., 1883: 66,325 Pfd. Sterl.). Infolge des berüchtigten Blutbades vom 15. Juni 1858, welches die Mohammedaner unter der christlichen Bevölkerung anrichteten, wurde D. drei Tage lang von einem englischen Kriegsschiff bombardiert.

Dschidschelli, Hafenstadt in Algerien, Provinz Konstantine, mit (1884) 4488 Einw., wovon 3380 Mohammedaner, welche Handel mit Getreide, Öl, Kork, Gerberrinde und Vieh treiben. D. liegt an der Stelle der altphönikischen Niederlassung Igilgilis, was schlechter Landungsplatz bedeutet, eine noch heute zutreffende Bezeichnung. Unter Augustus zur römischen Kolonie erhoben, wurde es Mittelpunkt der großen Heerstraße von Saldä (Bougie) nach Hippo (Bone). In der christlichen Periode war es Bischofsstadt, im Mittelalter blühte sein Handel, und im 16. Jahrh. war es Hauptsitz des Seeräuberfürsten Baha Arudsch und berühmter Christensklavenmarkt. Als Ludwig XIV. den Plan faßte, an der afrikanischen Küste eine Niederlassung zu errichten, wurde 22. Juli 1664 D. durch eine französische Flotte unter dem Herzog von Beaufort erobert, mußte aber kurz darauf mit großen Verlusten an die Türken abgetreten werden, die hier bis 1839 herrschten, in welchem Jahr es die Franzosen wieder eroberten. Am 21. Aug. 1856 wurde D. durch ein Erdbeben fast gänzlich zerstört; aber nicht allein die alte, maurische Stadt wurde wieder aufgebaut, es entstand auch neben ihr eine neue, europäische Stadt mit schönen, von Platanen eingefaßten Straßen, einer Kaserne, einem Postgebäude, 2 Forts etc., so daß D. jetzt zu den hübschesten Städten Algeriens zählt.

Dschigatzi, Ort, s. Digardschi.

Dschiggetai, s. Esel.

Dschigit (tatar., "Held"), Name der den Russen in Zentralasien als Eskorte dienenden Truppe.

Dschihad (arab.), Bezeichnung des Glaubens- oder Religionskriegs der Mohammedaner, bedeutet ursprünglich Aufruf an die Ungläubigen oder Nichtmohammedaner, den Islam anzunehmen, sodann den Kampf gegen solche, welche diese Annahme sowie die Zahlung des auf die freie Ausübung einer andern Religion gesetzten Kopfgeldes verweigern. Außer dieser Weigerung muß für einen rechtmäßigen Dschihadkrieg Grund zur Voraussetzung eines Siegs auf seiten der Moslems vorliegen. Über eine dritte Bedingung der Zulässigkeit besteht Streit zwischen den Schiiten und Sunniten: jene verlangen Gegenwart des geistlichen Oberhauptes der gesamten Moslems; die Sunniten dagegen erklären es schon für genügend, daß das Oberhaupt desjenigen Stammes, welcher den Kampf aufnimmt, mit ins Feld zieht. Diese letztere, dem ursprünglichen Mohammedanismus fremde Erklärung hat die mancherlei örtlichen heiligen Kriege möglich gemacht, zu denen sich in der Gegenwart in Innerasien manche Auflehnungen gegen Russen und Chinesen gestalteten; denn die Mehrheit aller Moslems in Asien und Afrika sind Sunniten (in Ostindien zählen sie 95 Proz.). Dagegen ist der D. nach der Ansicht aller mohammedanischen Schriftsteller unerlaubt, wenn der Kampf gegen einen Feind unternommen wird, mit welchem der Herrscher Freundschaftsverträge abgeschlossen hat. Am D. muß jeder Mohammedaner im Alter von 6-60 Jahren teilnehmen, ausgenommen sind nur Frauen und Kranke. Vgl. Baillie, Of Jihad in Mohammedan law (Lond. 1871).