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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ehrenbreitstein; Ehrenbürger; Ehrendame; Ehrenerklärung

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Ehrenbreitstein - Ehrenerklärung.

gestellter Personen sowie die Trauerparaden bei Begräbnissen; alle diese E. sind durch Vorschriften geregelt. Honneurs werden von Militärpersonen niedern Grades denen höhern Grades erwiesen; der Untergebene hat den Vorgesetzten zu grüßen, dieser den Gruß zu erwidern. Die Art der Honneurs richtet sich nach dem Rang des Vorgesetzten und der augenblicklichen Lage des Untergebenen. Die in Deutschland üblichen Honneurs sind: Für unbewaffnete einzelne Mannschaften im Stehen: Stillstehen in gerader Haltung, das Auge auf den Vorgesetzten gerichtet; Offiziere stets unter Anlegen der Hand an die Kopfbedeckung, wie dies in einigen deutschen Kontingenten früher auch bei Gemeinen etc. üblich war und in Österreich, England, Frankreich etc. noch üblich ist. Im Gehen grüßt der Soldat durch Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung, direkte Vorgesetzte aber durch Frontmachen. Trägt er das Gewehr, so steht er still mit Gewehr bei Fuß, als Posten auch mit Gewehr über, mit angefaßtem oder präsentiertem Gewehr; im Gehen faßt er Gewehr an oder geht mit Gewehr über in fester Haltung vorbei. Geschlossene Abteilungen stehen still, nehmen genaue Richtung und wenden die Augen nach dem Vorgesetzten; das Gewehr bleibt im Stehen bei Fuß, nur Wachen und zur Besichtigung aufgestellte Truppenteile nehmen Gewehr auf oder präsentieren, letzteres auch mit Rühren des Spiels und Senken der Fahnen. Marschierende Abteilungen fassen das Gewehr an, außerhalb bewohnter Orte wird nur Richtung und geschlossene Haltung angenommen. Geschlossene Abteilungen erweisen alle Honneurs nur auf Kommando und vor Vorgesetzten, welche im Rang höher stehen als der eigne Befehlshaber, außerdem vor Fahnen und Standarten, im Wachtdienst vor militärischen Leichenzügen etc. Salutschüsse werden aus Geschützen mit Manöverkartuschen in Festungen, Kriegshäfen und von Kriegsschiffen abgefeuert. Der Salut beträgt: am Geburtstag des Kaisers 101, für den Landesherrn und die Landesherrin 33, in Festungen und in der Marine für die Prinzen, Prinzessinnen des eignen Fürstenhauses und auswärtige Fürsten 21, für Feldmarschälle in Festungen 9, in der Marine für fremde Kriegsflaggen 21, für Feldmarschälle und Botschafter 19, für Admirale, Marineminister und Generale 17, für Vizeadmirale, Generalleutnants und außerordentliche Gesandte 15, für Konteradmirale, Generalmajore und Ministerresidenten 13, für Kommodoren und Geschäftsträger 11, für Generalkonsuln 9, für Konsuln 7 und für Vizekonsuln 5 Schüsse. Es ist internationaler Brauch in der Marine, den Salut mit der gleichen Anzahl Schüssen zu erwidern. Die E. bei dem Empfang des Kaisers oder sonstiger fürstlicher Personen in Garnisonorten, einschließlich der Ehrenwachen (s. d.), bestimmt das Reglement vom 3. Juli 1863. Die Trauerparade findet bei dem Begräbnis aller aktiven Offiziere sowie derjenigen Unteroffiziere und Gemeinen statt, die einen Feldzug mitgemacht haben. Die Stärke und Zusammensetzung der Trauerparade richtet sich nach der Charge des Verstorbenen: Feldmarschall 12 Geschütze, 3 Bataillone, 4 Eskadrons; Generalmajor 3 Geschütze, 1 Bataillon, 1 Eskadron; Oberst 400 Mann oder 1 Eskadron; Hauptmann 120 Mann; Rittmeister 60 Pferde; Leutnant 40 Mann oder 30 Pferde. Am Grab werden drei Salven, bei Generalen mit Kanone, abgegeben.

Ehrenbreitstein (Thalehrenbreitstein), Stadt im preuß. Regierungsbezirk und Kreis Koblenz, am rechten Rheinufer, der Moselmündung gegenüber, an der Eisenbahn Friedrich-Wilhelmshütte-Niederlahnstein und am Fuß des 175 m hohen Felsens, worauf die Festung E. (s. unten) steht, in einer engen Thalwindung, hat ein Amtsgericht, 2 kath. Kirchen, ein ehemaliges Dikasterialgebäude (jetzt Proviantmagazin), eine Synagoge, Gerberei, Troddelfabrikation, Weinbau, Schiffahrt, Handel und (1880) 5700 Einw. exklusive Militär. Die Garnison besteht aus 2 Inf.-Bat. Nr. 28, 1 Inf.-Bat. Nr. 68, 1 Bat. des Artill.-Reg. Nr. 4 und aus dem Train-Bat. Nr. 8. Mit dem gegenüberliegenden Koblenz ist E. durch eine Schiff- und Eisenbahnbrücke verbunden. Über der Stadt liegt die Festung auf einem 118 m über den Rhein sich erhebenden Berg, der nach dem Fluß, nach S. und SO. steil abfällt und dazu gegen S., wo die mehrfach gewundene Auffahrt ist, mächtige Werke hat. Diese sowie die Wälle des Ehrenbreitsteins erheben sich größtenteils auf den Trümmern der alten Festung, und das Hauptfort besteht aus doppelt und dreifach übereinander gewölbten Kasematten und Batterien. Gegen N. und NO. sind starke Werke, die mit einem im Umfang der Befestigungen gelegenen Fort endigen; die übrigen Seiten sind unangreifbar. Südlich von E. erhebt sich auf der Pfaffendorfer Höhe das Fort Asterstein. - Schon die Römer sollen hier zu den Zeiten des Kaisers Julian ein Kastell erbaut haben. Später gehörte die Burg E. einem Adelsgeschlecht, in dem der Name Erembért herrschend war, so daß die heutige Bezeichnung aus Erembertsstein zu erklären ist. Nach dem Aussterben dieses Geschlechts kam E. an den Erzbischof Hillin von Trier, der die Burg 1153 stärker befestigte. Erzbischof Heinrich (gest. 1286) erweiterte die Befestigungen, ebenso 1481 Johann II., welcher auch einen 90 m tiefen Brunnen anlegte. Kurfürst Philipp Christoph räumte die Burg 1631 den Franzosen ein; doch ward sie 1637 von den Kaiserlichen durch Kapitulation wieder genommen und dem Kurfürsten Ferdinand von Köln übergeben mit der Bedingung, sie dem Kurfürsten von Trier wieder zuzustellen, was aber erst 1650 geschah. Eine regelmäßige Befestigung des Ehrenbreitsteins kam erst unter dem Kurfürsten Karl Kaspar von der Leyen seit 1672 zu stande. Im J. 1688 ward die Festung von den Franzosen erfolglos beschossen. Von 1759 bis 1762 hielten diese dieselbe besetzt; 1795, 1796 und 1797 ward sie von ihnen blockiert, 1798 von ihnen während der Friedensunterhandlungen völkerrechtswidrig von neuem eingeschlossen und endlich durch Hunger 27. Jan. 1799 zur Übergabe gezwungen. Die Franzosen schleiften die Festungswerke. 1803 wurden Festung, Stadt und das dazu gehörige Amt dem Fürsten von Nassau-Weilburg zugeteilt und von diesem durch einen infolge des Wiener Kongresses 1815 geschlossenen Vertrag an Preußen abgetreten. 1816-26 wurde die Festung E. unter der Oberleitung des Generals Aster mit einem Kostenaufwand von 8 Mill. Thlr., wozu Frankreich 15 Mill. Frank Kriegssteuer hatte zahlen müssen, neu aufgebaut und bildet nun mit dem Fort Asterstein (s. oben) und den Werken von Koblenz eine der wichtigsten Festungen Deutschlands. Am Westabhang wurde seit 1856 der Luisenturm (zu Ehren der Großherzogin von Baden, Tochter Kaiser Wilhelms, so benannt) erbaut.

Ehrenbürger, derjenige, welchem das Bürgerrecht als ein Ehrenrecht unentgeltlich von der städtischen Behörde erteilt wird.

Ehrendame (franz. Dame d'honneur), Hofdame, welcher diese Würde aus Rücksicht auf ihren Stand oder den ihres Gatten verliehen ist.

Ehrenerklärung, Versicherung, daß man den Beleidigten hinsichtlich seiner Ehrenhaftigkeit verkannt