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100% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0786, Eigentumsklage Öffnen
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0272, von Bonaini bis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) Öffnen
er von dem Eigentümer auf Herausgabe belangt wird, für die verzehrten Früchte nicht zu entschädigen. Dies Recht hört von da ab auf, wo der Besitzer in bösen Glauben kommt. Der Besitzer in gutem Glauben haftet der Eigentumsklage, der Erbschaftsklage
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0239, von Erbschaftsklage bis Erbschaftssteuer Öffnen
dritten^Vesitzer geht, welcher so wie angegeben be- sitzt, (^ie ist der Vindikation (s. Eigentumsklage) verwaudt, geht auch wie diese gegen den sog. ücwz 1)03868801'. Eine negatorische E. hat das Recht nicht ausgebildet. Nach röm. Recht konnte
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0374, von Eigenschaft bis Eigentum Öffnen
Grundstück nach Fossilien schürft etc. Solche Beschränkungen nennt man Legalservituten. Die Rechtsmittel zum Schutz des Eigentums sind die Eigentumsklage (rei vindicatio), mittels welcher der Eigentümer die Sache von jedem, der ihm dieselbe vorenthält
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0881, Besitz Öffnen
gegen den besitzenden Nichteigentümer keine Selbsthilfe (s. d.) üben. Er muß, wenn ihm der B. nicht vom derzeitigen Besitzer fehlerhaft entzogen ist, so daß er gegen diesen die Besitzklage anstrengen kann, die Eigentumsklage erheben. In diesem Prozeß
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0969, Forderungsrecht Öffnen
.) und die Negatoria ls. d.). Aber der Eigentümer und nur er hat freilich auf höher bemessenen Ersan, als mit der Eigentumsklage erreicht werden kann. gerichtete persönliche Klagen gegen den Dieb ls. Dieb- stahl) und gegen den, welcker die dem
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0130, von Ausschwärmen bis Außerkurssetzung Öffnen
Papiere der Regel nach nur in beschränkter Weise anerkennt und die Eigentumsklage nur gegen denjenigen Inhaber zuläßt, welcher bei Erwerbung derselben in unredlichem Glauben gestanden hat, wie dies z. B. durch Art. 307 des deutschen Handelsgesetzbuchs
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0986, von Dingliche Klage bis Dinglinger Öffnen
angestellt werden können, der sich einer Störung des Rechts schuldig macht; dahin gehören: die Eigentumsklage (rei vindicatio oder actio publiciana) zum Schutz des bestrittenen Eigentums oder Besitzes selbst, die Negatorienklage bei einzelnen
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0903, von Impatronieren bis Imperial Öffnen
der Sache erhöht haben, und Luxusimpensen (I. voluptuariae). Diese Einteilung wird besonders wichtig bei der Eigentumsklage, indem hier jeder Verklagte, mit Ausnahme des Diebes, Anspruch auf Ersatz der notwendigen I. machen kann. Ersatz der nützlichen I
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0711, von Reitzenstein bis Rej von Naglowice Öffnen
unserer Zeit" (Nürnb. 1873, 3 Bde.); "Ein Gentleman" (Jena 1874, 4 Bde.); "Ein Ehestandsdrama" (das. 1876, 4 Bde.); "Gebt Raum!" (Dresd. 1880, 3 Bde.) etc. Rei Vindicatio (lat., Vindikation, Eigentumsklage), die dem nicht besitzenden Eigentümer
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0757, von Reunionskammern bis Reuß Öffnen
im Regensburger Waffenstillstand (1684), dann in den Friedensschlüssen von Ryswyk (1697) und Baden (1714). Reunionsklage, die Eigentumsklage, welche da, wo Dismembrationsverbote bestehen (s. Dismembration), von dem Anerben nach gesetzwidriger Veräußerung
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0216, von Vindelizien bis Vinga Öffnen
.), im Rechtswesen das Zurückfordern von Eigentum; daher Vindikationsklage, s. v. w. Eigentumsklage (s. Rei vindicatio). Vindizieren, etwas für sich oder einen andern in Anspruch nehmen, die Herausgabe einer Sache verlangen. Vindobōna, Stadt, s. Wien
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0880, von Echowerk bis Eisenbahnwagen Öffnen
, Allodium Eigenschaft, Leibeigenschaft 644,1 Eigenthal, Irchel Eigentumsklage, Ü9i vinc^catw Eigil, Egil Elkern, Embryosack, Samenknospt,' Eiknosven, Characeen Eiland, Insel Eilenriede, Hannover 141,i Eilgüter, Eisenbahntarife 4ü5,i
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0135, von Auhausen bis Auktor Öffnen
, welcher in fremdem Namen besitzt, dadurch gegen die Eigentumsklage schützen, daß er seinen «Vormann» namhaft macht und sich darüber ausweist (Bürgerl.
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0006, von Caura bis Causa expressa Öffnen
( fundamentum actionis ) den Klagegrund, z. B. bei der Eigentumsklage das Eigentum. Auch bezeichnet C . einen Rechtsfall, Prozeß. Causae ardŭae et dubĭae , s. Causae majores sive arduae
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0350, von Civilsenat bis Civilstandsregister Öffnen
) übertragen. Der Erwerber konnte solches Eigentum mit der röm. Eigentumsklage vindizieren. hatte aber ein Römer ein Provinzialgrunostück, an welchem es röm. Eigentum nicht gab, oder hatte er eine des röm. Eigentums und der Erwerbung
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0468, von Exheredieren bis Exinanition Öffnen
felbst, z. V. der Eigentumsklage bei den mit fremden Objekten ver- bundenen Sachen. Im Civilprozesse dient die E. von Gegellständen und Urknnden zum Zwecke der Beweisaufnahme. (S. Augenschein und Edition.) üxkidition, im Englischen (spr
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0603, Inhaberpapiere Öffnen
Banknoten und verfallenen Conpons und bei I., welche gegen Entgelt und in gutem Glauben aus Ländern erworben wurden, deren Gesetz die Eigentumsklage nicht zuläßt. Der Aussteller muß das auf den Inhaber gestellte Forderungspapier von dem
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0230, von Negative Höhe bis Negerhandel Öffnen
und Culpa . Negatorĭa , Negatorĭenklage ( Actio negatoria ), Eigentumsfreiheitsklage , s. Eigentumsklage . Die modernen Gesetzgebungen (Preuß. Allg. Landr. I, 7, §§. 181,182; I, 19, §§. 10, 14: Preuß. Allg. Gerichtsordn. I, 32, §§. 1
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0503, von Ptolemais bis Public Record Office Öffnen
Wahlrechts gewählt als die frühern Armenpfleger, auch hat die Beteiligung der Friedensrichter als solcher bei den Behörden für Gesundheitspflege sowohl als bei der für Armenpflege aufgehört. Publicianische Klage (Actio Publiciana), s. Eigentumsklage
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0756, von Rei vindicatio bis Rekapitulation Öffnen
754 Rei vindicatio - Rekapitulation Rsi vinäioHtio (lat.), Eigentumsklage, s. Vin- dikation. Reiz, in der Physiologie jede Einwirkung, durck die Lebewesen oder deren Teile veranlaßt werden, aus dem Zustande der Ruhe in den mit bestimmten
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0801, von Reunionsklage bis Reuse (beim Fischfang) Öffnen
, sowie auch Straßburg und Kcbl bebalten durfte. Spanien trat, gegen Rückgabe zweier Ürte, die übrigen, die es verloren batte, an Ludwig ab. - Vgl. Rousset, IIi8toii-6 äs I^ouvoiL, Bd. 3 (6. Aufl., Par. 1879). Neunionsklage, die Eigentumsklage
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0349, von Vinckebooms bis Vineta Öffnen
Eigentumsklage.) Übertragen ist die V. auf sog. unkörperliche Sachen. So sagt man, daß eine Erbschaft, also der Inbegriff von Sachen und Vermögensrechten, oder eine Dienstbarkeit vindiziert wird. Vindikationslegat, nach röm. Recht das Vermächtnis