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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Eintagsfliegen; Einteilung; Eintrachtsgöttin; Eintrag; Eintritt

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Eintagsfliegen - Eintritt.

einer Individualleistung oder zur Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis. Sie sind zulässig auch in nicht rechtshängigen Sachen und zerfallen je nach ihren Aufgaben in 1) e. V. in Beziehung auf den Streitgegenstand, wenn die dereinstige Vollstreckung eines Anspruchs auf eine individuelle Leistung des Schuldners gefährdet ist. Zuständig für die Erlassung der einstweiligen Verfügungen ist hier das Gericht der Hauptsache, in dringenden Fällen auch der Vorsitzende dieses Gerichts, oder das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand befindet. Im übrigen finden die Vorschriften über das Arrestverfahren Anwendung; doch kann natürlich der Vollzug der einstweiligen Verfügungen weder nach den Regeln der Pfändung geschehen, noch ein Pfandrecht begründen, da letzteres nur zur Erzielung einer Geldzahlung führen könnte. Das Gericht bestimmt nach freiem Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind. Die einstweilige Verfügung kann auch in einer Sequestration oder einem Gebot oder Verbot an den Gegner bestehen. Nur ausnahmsweise kann Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung gestattet werden. 2) E. V. zum Zweck der Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis (sogen. Provisorien), sofern diese zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus andern Gründen nötig erscheinen, z. B. bei Baustreitigkeiten, Streitigkeiten zwischen Gastwirt und Gast, zwischen Eheleuten, über Alimente etc. E. V. kommen auch im Konkurs vor (deutsche Konkursordnung, § 98 und 183) und werden nach Landesrecht vielfach auch von Verwaltungsbehörden erlassen (vorläufige Anordnungen) mit oder ohne Vorbehalt des Rechtswegs.

Eintagsfliegen (Ephemeren, Ephemeriden, Hafte, Ephemeridae Leach), Insektenfamilie aus der Ordnung der Falschnetzflügler, zarte, schlanke, weichhäutige Tiere mit sehr großen, bei den Männchen meist den ganzen Kopf einnehmenden, bei den Weibchen kleinern Augen, großen Nebenaugen, kurzen, borstenförmigen Fühlern, ganz rudimentären Mundteilen, großen, dreieckigen Vorderflügeln, kleinen, gerundeten, bisweilen fehlenden, auch mit den vordern verwachsenen Hinterflügeln, zarten Beinen, an welchen sich beim Männchen die Schienen und Tarsen des vordern Paars sehr stark verlängern, drei sehr langen, borstenförmigen, gegliederten Afterfäden am letzten Segment des linearen Hinterleibes und zwei Geschlechtszangen am vorletzten Segment des Männchens. Die E., bei denen unter Tausenden von Männchen nur wenig Weibchen vorkommen, schweben an warmen Sommerabenden oft in großen Scharen am Ufer der Flüsse auf und ab, sitzen am Tag ruhig an Pflanzen, nehmen keine Nahrung zu sich und sterben alsbald nach der auf dem Wasser erfolgenden Begattung. Das Weibchen läßt alle Eier auf einmal ins Wasser fallen. Die Larven haben einen langen, flachgedrückten Körper, lange Fühler, blatt- oder büschelartige Kiemen an den Seiten der Hinterleibssegmente und langgefiederte Schwanzborsten. Sie sind sehr gefräßig, bauen in den Uferwänden 5 cm lange Röhren, meist zwei nebeneinander, mit hinten durchbrochener Scheidewand oder leben frei im Wasser, gehen oder schwimmen darin umher. Das dem Wasser entstiegene Tier (Subimago) hat zu einem kurzen Flug fähige Flügel, häutet sich dann aber mit Einschluß dieser letztern noch einmal und bildet damit eine ganz allein stehende Ausnahme unter allen Insekten. Einige Arten erscheinen vornehmlich gegen Abend im August an Gewässern in solcher Menge (Aust), daß man Äcker damit düngt. Die ausgewachsenen Larven werden oft als Köder beim Fischfang verwendet und heißen deshalb Uferaas (zur Äsung dienend). Die gemeine Eintagsfliege (Ephemera Vulgata L., s. Tafel "Falschnetzflügler"), bis 20 mm lang, mit drei gleichlangen, gelbbraunen, dunkel geringelten Schwanzborsten bei beiden Geschlechtern, braun, am Hinterleib oben mit drei Reihen orangefarbiger Flecke und durchsichtigen, braun gegitterten Flügeln, zeigt sich fast alle Jahre im Mai 3-4 Tage lang in ungemein großen Scharen. Zwischen Schandau und Lobositz an der Elbe lockt man die E. mit Fackeln an, kehrt die mit verbrannten Flügeln niederfallenden mit Besen zusammen, entfernt die Flügel durch Sieben und bringt die Tiere als Vogelfutter (Weißwurm) in den Handel. Das Uferaas (Palingenia horaria L.), 10-12 mm lang, mit beim Männchen verkürzter mittlerer Schwanzborste, gelblichweiß, hat weiße, nicht durchsichtige, licht geäderte Flügel mit schwärzlichem Außenrand, schwarze Vorderschenkel und Schienen und erscheint oft in solcher Menge, daß die an Gewässern liegenden Felder und Wiesen wie mit frischem Schnee bedeckt erscheinen. Palingenia longicauda Oliv. (Ephemera flos aquae Ill.), 2,4 cm lang, mit zwei weißen, sehr langen Schwanzborsten beim Männchen, goldgelb mit tiefbraunem Hinterleibsrücken und trübe lichtbraunen Flügeln, tritt in Ungarn an den Ufern der Theiß (Theißblüte) massenhaft auf.

Einteilung (Divisio), die logische Operation, durch welche der Umfang eines allgemeinen Begriffs in vollständigen Reihen der ihm untergeordneten Vorstellungen dargestellt wird. Die Sphäre des Begriffs, welche eingeteilt wird, heißt das Divisum, die Teile selbst die Einteilungsglieder (membra divisionis) das Merkmal, wonach die E. vorgenommen wird, der Einteilungsgrund (fundamentum oder principium divisionis). Jenachdem die Zahl der Einteilungsglieder 2, 3 oder größer ist, heißt die E. Dichotomie, Trichotomie oder Polytomie, Die Anwendung mehrerer Einteilungsgründe auf einen und denselben Begriff führt zu koordinierten Einteilungen, Rebeneinteilungen (codivisiones), die fortgesetzte E. schon gewonnener Teilungsglieder zu subordinierten, Untereinteilungen (subdivisiones). Eine E. ist synthetisch, wenn man von dem allgemeinen Gattungsbegriff zu den speziellen Artbegriffen fortschreitet, analytisch dagegen, wenn man die gegebenen Arten in ihre Merkmale zerlegt und durch Abstraktion zu ihrem Gattungsbegriff aufsteigt. Hauptsächliche Erfordernisse jeder E. sind: daß die einzelnen Teilungsglieder sich untereinander ausschließen, zusammengenommen aber den Umfang des Begriffs erschöpfen und in ihrer Reihenfolge keine Sprünge (hiatus in dividendo) und Lücken enthalten dürfen, nach der Regel: Divisio fiat in membra proxima. So ist es fehlerhaft, wenn man die Menschen einteilt in gelehrte und ungebildete, oder in schwarze und weiße (weil es auch kupferrote, gelbe etc. gibt), wenn man die natürlichen Körper in Mineralien, Pflanzen und Tiere einteilt, während man sie zunächst in organische und anorganische und erstere in Tiere und Pflanzen einteilen sollte. In der Rhetorik heißt E. s. v. w. Partitio.

Eintrachtsgöttin, s. Concordia.

Eintrag, s. Einschuß.

Eintritt (Immersion), in der Astronomie der Augenblick des Verschwindens eines Gestirns hinter einem andern Weltkörper oder in dessen Schatten;