Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Eisenbahnbauordnungen; Eisenbahnbeamte

457

Eisenbahnbauordnungen - Eisenbahnbeamte.

ben O verschieben läßt. Zu diesem Behuf pumpt man an einem Rohrende die Luft aus, während das andre mit der äußern Luft in Verbindung steht. Der äußere Luftdruck treibt dann den Kolben vorwärts. Die Verbindung des Kolbens mit dem Bahnzug geschah folgendermaßen. Das Rohr a a hatte auf seiner obern Seite seiner ganzen Länge nach einen Spalt, durch welchen hindurch ein eiserner Arm b von einem der Wagen jedes Zuges bis zum Kolben hinabreichte. Der Spalt war seiner ganzen Länge nach mit einer elastischen Klappe T von Rindsleder geschlossen, die oben und unten mit Eisenstreifen benietet war. Um dieselbe für den Durchgang des Arms b zu öffnen, war am Kolben eine Stange befestigt, die in 1,5-1,8 m Entfernung vor letzterm eine Rolle herführte, welche über das Rohr aus dem Spalt emporragte und die Klappe in die in der Figur dargestellte Lage brachte. Hinter dem Arm lief ein am Wagen befestigtes Rad auf der obern Eisenschiene der Klappe hin, das sie wieder fest niederdrückte und luftdicht schloß, so daß immer nur die Stelle, wo der Arm passierte, offen stand. Das Rohr wurde durch große, von Dampfmaschinen in Bewegung gesetzte Luftpumpen luftleer gepumpt. Die Einrichtung litt an praktischen Mängeln, insbesondere an der Schwierigkeit, bei so häufigem Gebrauch das Rohr immer wieder luftdicht zu verschließen.

Bei den pneumatischen Bahnen ist das Rohr so groß, daß es den ganzen Wagen umschließt, der Wagen selbst also den Kolben bildet, den man durch Luftverdünnen (Saugen) oder durch Luftverdichten (Blasen) vorwärts treiben kann. Dieselben finden als Rohrpost (s. d.) zur Lokalbriefbeförderung heute noch Anwendung. - Einen neuen Nebenbuhler hat die Lokomotive in der elektrodynamischen Maschine der elektrischen Eisenbahnen (s. d.) erhalten.

[Litteratur.] Von zusammenfassenden Werken sind hervorzuheben: Winkler, Vorträge über E. (Prag 1867-74); v. Kaven, Vorträge über E. (Aachen 1874-80, 7 Bde.); Heusinger v. Waldegg, Handbuch für spezielle Eisenbahntechnik (Leipz. 1870-78, 5 Tle.); Derselbe, Handbuch der Ingenieurwissenschaften, Bd. 1 (das. 1880); Woas, Encyklopädie der Eisenbahntechnik (Berl. 1881); Heyne, Das Tracieren von Eisenbahnen (Wien 1882); Manega, Anleitung zum Tracieren (Weim. 1882); Rziha, Eisenbahnober- und Unterbau (im offiziellen Wiener Ausstellungsbericht, Wien 1876, 3 Bde.); Paulus, Bau und Ausrüstung der Eisenbahnen (2. Aufl., Stuttg. 1882); Koch, Das Eisenbahnmaschinenwesen (Wiesb. 1879); Zur Nieden, Der Bau der Straßen und Eisenbahnen (Berl. 1878); Osthoff, Die Materialien, die Herstellung und Unterhaltung des Eisenbahnoberbaues (Oldenb. 1880); Lehwald, Der eiserne Oberbau (Berl. 1881); Schwartzkopff, Der eiserne Oberbau (das. 1882); Pollitzer, Die Bahnerhaltung (Brünn 1874-76, 2 Bde.); Schmitt, Bahnhöfe und Hochbauten (Leipz. 1873-82, 2 Bde.); Wulff, Das Eisenbahnempfangsgebäude (das. 1882); Flattich, Der Eisenbahnhochbau in seiner Durchführung auf den Linien der Südbahngesellschaft (Wien 1873); Goschler, Traité pratique de l'entretien et de l'exploitation des chemins de fer (Par. 1870-81, 5 Bde.); Lavoinne u. Pontzen, Les chemins de fer en Amérique (das. 1882); "Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens in technischer Beziehung" (hrsg. von Heusinger v. Waldegg, Wiesb., seit 1845) und "Kalender für Eisenbahntechniker" (hrsg. von Demselben, das., seit 1874); "Zeitschrift für das gesamte Lokal- und Straßenbahnwesen" (Wiesb.); viele Artikel in "Zeitschrift für Bauwesen", "Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und Architektenvereins", "Zeitschrift des Ingenieur- und Architektenvereins zu Hannover", "Deutsche Bauzeitung", "Zeitschrift für Baukunde" (Münch. 1878-84). Weitere Litteratur über Geschichte, Verwaltung und Betrieb der Eisenbahnen, Maschinen- und Signalwesen etc. s. im Hauptartikel "Eisenbahnen", S. 446.

^[Abb.: Fig. 30. Atmosphärische Bahn.]

Eisenbahnbauordnungen, staatliche Vorschriften, welche die beim Bau von Eisenbahnen zu befolgenden Grundsätze aufstellen (s. Eisenbahn, S. 435).

Eisenbahnbeamte. 1) Höhere E. Die Zahl der höhern Eisenbahnverwaltungsbeamten ergänzt sich zumeist aus nach vorausgegangenen akademischen Studien und nach Ablegung der Staatsprüfungen zu dem Eisenbahndienst übergegangenen Juristen und aus den Eisenbahnbau- und Betriebsbeamten, welche nach zurückgelegtem akademischen wissenschaftlich-technischen Studium und Ablegung der bau- oder maschinentechnischen Staatsprüfungen in den Eisenbahndienst eingetreten sind. - 2) Die höhern Eisenbahnbau- und Betriebsbeamten müssen die höhern bau- und maschinentechnischen Staatsprüfungen bestanden haben. - 3) Die mittlern Eisenbahndienststellen werden zum Teil durch Zivilanwärter, zum Teil durch Militärpersonen, welche durch längere Dienstzeit Anspruch auf Anstellung im Zivildienst erlangt haben (Militäranwärter), besetzt. In nachstehendem sind nur die wichtigsten Bestimmungen für den Eintritt in die bezüglichen Stellen der preußischen Staatseisenbahnverwaltung wiedergegeben, weil die Beamtenverhältnisse bei den übrigen deutschen Bahnverwaltungen von diesen nicht wesentlich verschieden sind. - a) Zivilanwärter. Der Eintritt in den Eisenbahndienst erfolgt auf Grund eines Reglements vom 19. Aug. 1874 als "Zivilsupernumerar". Bedingungen für den Eintritt: Alter nicht unter 17 und nicht über 25 Jahre; Reife für die erste Klasse eines Gymnasiums oder einer Realschule erster Ordnung; körperliche Gesundheit und Rüstigkeit; tadellose Führung; Möglichkeit, daß der Bewerber sich drei Jahre aus eignen Mitteln unterhalten kann. Gesuche um Annahme als Zivilsupernumerare sind an die königlichen Eisenbahndirektionen zu richten. Die Zeit der Ausbildung beträgt drei Jahre, während welcher Zeit eine Beschäftigung im Stationsbüreau und Telegraphendienst, bei den Billetexpeditionen und der Kassenverwaltung, im Gepäck- und Güterexpeditionsdienst, in der Materialien- und Werkstättenverwaltung, in einem Oberbeamten-, bez. Betriebsinspektionsbüreau und in den Zentralbüreaus der Direktion stattfindet. Nach Ablauf des ersten Jahrs kann dem Supernumerar eine mäßige monatliche Remuneration zugebilligt werden. Bei Verwendung in selbständigen Dienststellen erhält der Supernu-^[folgende Seite]