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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Entwährung; Entwässerung

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Entwährung - Entwässerung.

ziehung die Bestimmungen des deutschen Handels-Gesetzbuchs (§ 306 ff.), wonach der redliche Erwerber an Waren oder andern beweglichen Sachen das Eigentum erlangt, wenn sie ihm von einem Kaufmann in dessen Handelsbetrieb veräußert und übergeben worden sind, auch wenn der Veräußerer nicht Eigentümer war. Handelt es sich um Papiere auf den Inhaber, so findet diese Vorschrift auch dann Anwendung, wenn die Veräußerung oder Verpfändung nicht von einem Kaufmann in dessen Handelsbetrieb geschehen ist. Nur wenn die Gegenstände gestohlen oder verloren waren, gilt jene Regel des Handelsgesetzbuchs nicht. Inhaberpapiere werden indessen, auch wenn sie gestohlen oder verloren waren, Eigentum des gutgläubigen Erwerbers, und wenn sie verpfändet wurden, bleibt das Pfandrecht des gutgläubigen Erwerbers auch an gestohlenen oder verlornen Inhaberpapieren bestehen. Vgl. außer den Lehrbüchern des Pandektenrechts K. O. Müller, Die Lehre von der Eviktion (Halle 1851).

Entwährung, s. Demonetisieren.

Entwässerung, die Ableitung des überschüssigen Wassers von versumpftem Boden, bez. die Fernhaltung des den Boden versumpfenden Wassers. Die schädlichen Einflüsse der Sumpfgebiete sind allgemein bekannt. Abgesehen von den äußerst geringen und stets unsichern Erträgen, entstehen durch die Ausdünstungen der infolge der abwechselnden Feuchtigkeit und Trockenheit in Fäulnis übergehenden organischen Stoffe epidemische Krankheiten, welche auf fast allen Sumpfgebieten regelmäßige Erscheinungen bei Menschen und Tieren sind. Mit der Melioration verschwinden diese Nachteile und zwar zumeist in überraschender Weise. Der Boden ist bereits der Trockenlegung bedürftig, wenn infolge anhaltender Nässe die Bestellung desselben nicht rechtzeitig ausgeführt werden kann. Oft zeigt der nämliche Boden späterhin, nachdem infolge der Temperaturerhöhung der Verdunstungsprozeß gesteigert wurde, einen Mangel an Feuchtigkeit, so daß er innerhalb eines Jahrs abwechselnd an zu großer Nässe und an Dürre leidet. In diesem Fall muß die Melioration gleichzeitig für eine Ent- und Bewässerung Sorge tragen, so daß je nach Bedarf eine Entziehung oder eine Zuführung von Wasser stattfinden kann. Das Wasser, welches sich aus irgend einer Ursache auf oder in dem Boden ansammelt und diesen versumpft, kann nur in dem Fall abgeführt werden, daß ein Rezipient zur Aufnahme des überschüssigen Wassers vorhanden ist oder beschafft wird. Man bezeichnet denselben mit dem Namen "Vorflut", worunter also in der Regel ein entsprechend tief gelegener Wasserlauf von derartiger Kapazität zu verstehen ist, daß er das in dem Sumpfgebiet angesammelte Wasser aufzunehmen und rechtzeitig abzuführen vermag. Vorwiegend wird das Wasser in einem oberirdischen Rezipienten abgeleitet werden können; jedoch ist nicht ausgeschlossen, daß dasselbe in eine unterirdische wasserleitende Schicht versenkt wird, falls die Kapazität dieser Schicht größer ist als die zugeführte Wassermenge. Die Ursachen der Versumpfung können sehr verschieden sein, und das Verfahren der E. muß sich stets nach denselben richten. Namentlich rühren die Versumpfungen von Erhöhung der Bach- und Flußbetten durch Sinkstoffe her, herbeigeführt von den starken, oft unbewaldeten Hängen im Gebiet des Oberlaufs des Flusses. Ferner von Flußkrümmungen (Serpentinen), welche das relative Gefälle vermindern und somit eine Erhöhung des Wasserstandes sowie infolge Verzögerung der Wassergeschwindigkeit eine Sinkstoffablagerung auf der Sohle bewirken. Bei eingedeichten Flüssen nimmt das Binnenland nicht teil an den Erhöhungen des Außenlandes, welche durch den Niederschlag der Sinkstoffe erfolgen. Demnach verliert das im Deichschutz liegende Gebiet im Lauf der Zeit seine natürliche Vorflut und fällt der Versumpfung anheim. Eine der häufigsten Ursachen derselben sind ferner die Stauanlagen. Ein jedes Stauwerk, namentlich ein solches bei schwachem Gefälle des Wasserlaufs, veranlaßt eine Erhöhung des Wasserstandes oberhalb des Wehrs, wodurch sehr häufig die Abwässerung des anliegenden Landes unmöglich gemacht wird.

Nach den dargestellten wichtigstem Ursachen der Versumpfungen lassen sich die Mittel zur Beseitigung derselben bestimmen. In der Hauptsache finden folgende Methoden Anwendung: 1) Abhaltung des fremden, d. h. des von höhern Gebieten in das Sumpfterrain eintretenden, Wassers. Dasselbe wird um oder in einem bedeichten Kanal durch die Niederung in den Vorflutrezipienten geleitet. 2) Tieferlegung des Wasserlaufs durch Krautung und Baggerung; häufig das einfachste und durchaus zweckentsprechende Mittel zur Beschaffung der Vorflut für ein versumpftes Gebiet. 3) Abhaltung der durch Uferabbrüche und durch Seitenzuflüsse in Gebirgsländern in den Wasserlauf geführten Sinkstoffe mittels Uferdeckungen, Thalsperren und ähnlicher Anlagen. 4) Abkürzung stark gekrümmter Wasserläufe mittels Durchstichen; ein Mittel, welches aus mehrfachen Gründen nur mit Umsicht angewendet werden darf. Die erzielte Senkung des Wasserstandes macht oft die sehr wünschenswerte Überflutung mittels des befruchtenden Winterhochwassers unmöglich. In diesem Fall empfiehlt sich zumeist anstatt des Durchstichs 5) die Anlage eines Parallelkanals, welcher das gesammelte Wasser des Sumpfes aufnimmt und mit geringstem zulässigen Gefälle so weit nach abwärts geführt wird, bis er das Wasser ohne schädlichen Rückstau in den Vorflutrezipienten einleiten kann. Im Flachland erhalten derartige Entwässerungskanäle zumeist eine sehr beträchtliche Länge, und dieselben müssen häufig durch fremdes Terrain geführt werden, denen zwar die Servitut der Durchleitung zuerkannt wird, jedoch gegen sehr erhebliche Entschädigung. In diesem Fall verursacht die Anlage eines Parallelkanals oft höhere Kosten, als die Melioration Nutzen erwarten läßt. 6) Senkung des Wasserspiegels von Seen. Erhält die Niederung ihre Vorflut direkt oder indirekt in einen See, dessen Wasserspiegel während der Zeit der erforderlichen Trockenlegung eine zu beträchtliche Höhe besitzt, so sucht man eine Senkung des Seewasserstandes durch Beförderung des Seeabflusses zu bewirken. Das Verfahren richtet sich nach der Ursache des hohen Seestandes. 7) Beseitigung oder Tieferlegung von Stauwerken. Rührt die Versumpfung von einem Mühlenstau her, welcher eine zu beträchtliche Erhöhung des Oberwassers zur Folge hat, so ist die Beseitigung oder eine für den vorliegenden Zweck genügende Tieferlegung des Stauwerkes das sicherste Mittel zur Beschaffung der Vorflut. Wenn auch die Gesetzgebung der meisten Länder eine Wiederherstellung des freien Laufs oder eine Erniedrigung des Stauwerkes für den Fall zuläßt, daß die Wehranlage einen überwiegenden Nachteil für die Landeskultur zur Folge hat, so ist doch die Beseitigung der Anlage zumeist mit so erheblichen Entschädigungskosten verknüpft, daß dieselbe hierdurch oft unmöglich gemacht wird. In einigen