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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Epistolar - Epithelium.

Rubiano", Bonn 1862; vgl. auch Strauß in seinem "Ulrich von Hutten", 4. Aufl., Leipz. 1878) war Crotus Rubianus wohl der bedeutendste Mitarbeiter, wenn nicht der Urheber; doch dürften namentlich die ernstern Stücke des zweiten Teils, insbesondere das "Schlauraffsche Reisegedicht", ein Prachtstück der ganzen Sammlung, auf Hutten zurückzuführen sein. Die E. erschienen in zwei Teilen an verschiedenen Orten und unter verschiedenen Titeln und bestehen, wie sie jetzt vorliegen, 1) aus den 41 Briefen der ersten und zweiten Ausgabe, die angeblich in Venedig bei Minutius (absichtlich statt Manutius), in der That aber zu Hagenau bei W. Angst im Herbst 1515 und Anfang 1516 erschienen; 2) aus dem zur dritten Ausgabe (auch noch von 1516) hinzugekommenen Anhang von 7 Briefen; 3) aus dem 1517 bei Froben in Basel erschienenen zweiten Teil mit 62 Briefen, wozu 4) in der zweiten Ausgabe nochmals ein Anhang von 8 Briefen kam. Ein sogen. dritter Teil der E. (zuerst 1689 gedruckt) ist eine Sammlung vermeintlicher Seitenstücke dazu aus verschiedener Zeit und hat mit dem ursprünglichen Buch nichts mehr zu schaffen. Unter den zahlreichen Gesamtausgaben sind die zu Frankfurt (1643), die Londoner Duodezausgabe ohne Jahreszahl, die von Maittaire (Lond. 1710), Münch (Leipz. 1827), von Rotermund (Hannov. 1827, 2 Bde.) und die anonym erschienene von Böcking (Leipz. 1858, 2. Aufl. 1869) hervorzuheben. Mit Kommentar und eingehenden bibliographischen Nachweisen finden sie sich in Böckings Ausgabe von "Hutteni opera" (Supplement, Leipz. 1864-69, 2 Bde). Eine Übersetzung ins Deutsche lieferte Binder (Stuttg. 1875). Eine Verteidigungsschrift Pfefferkorns 1516 sowie die "Lamentationes obscurorum virorum" (Köln 1518) vermochten den E. nur lahme und gezwungene Witze entgegenzustellen.

Die "Epistolae novae obscurorum virorum ex Francofurto Moenano ad Dr. Arnoldum Rugium rubrum nec non abstractissimum datae" von G. Schwetschke (Frankf. 1849; neu hrsg. mit Erläuterungen, Halle 1875) behandelten die innern Angelegenheiten des deutschen Reichsparlaments in witziger Weise, ebenso die "Epistolae obscurorum virorum" (Leipz. 1872) das vatikanische Konzil.

Epistolar (lat.), in der katholischen Kirche der Geistliche (Subdiakon), welcher bei dem Hochamt einen Abschnitt aus den Episteln oder auch aus der Apostelgeschichte verliest. Er hat dabei seine Stelle auf der rechten (gewöhnlich südlichen) Seite des Altars, die davon die Epistolar- oder Epistelseite heißt.

Epistolarium (lat.), Buch, worin die epistolischen Perikopen (s. Epistel) verzeichnet stehen.

Epistolograph (griech.), Verfasser von Briefen, Briefschreiber; Epistolographie, Anweisung zum Briefschreiben, Theorie desselben.

Epistrophe (griech.), s. Epiphora.

Epistropheus (griech.), Dreher, zweiter Halswirbel.

Epistylion (griech.), s. Architrav.

Episyllogismus (griech.), "Nachschluß", d. h. ein solcher Schluß, der zu einem andern hinzukommt, indem man den Schlußsatz des ersten zu einem Vordersatz des zweiten macht. Durch Verknüpfung mehrerer Schlüsse dieser Art entsteht die episyllogistische Schlußreihe. Der den E. begründende Schluß ist der Vorschluß oder Prosyllogismus. Eine prosyllogistische Schlußreihe entsteht daher, wenn mehrere Prosyllogismen aneinander gereiht werden. Die analytische oder regressive Schlußreihe ist prosyllogistisch, die synthetische oder progressive aber episyllogistisch. Wird der Ober- oder Untersatz eines Schlusses durch einen neuen Schluß bewiesen, so ist dies ein Prosyllogismus; wird aber die Folge eines Schlusses in einem neuen Schluß gegeben, so ist letzterer ein E. Es sind also zum Prosyllogismus wie zum E. stets mindestens zwei Schlüsse erforderlich. Vgl. Schluß.

Epitadeus, ein spartan. Ephoros, der (vermutlich nach dem Peloponnesischen Krieg) ein Gesetz vorschlug und durchsetzte, nach welchem es gestattet wurde, den ursprünglich zum unveräußerlichen Besitz der spartiatischen Familien bestimmten Grundbesitz durch Testament oder Schenkungen an andre übergehen zu lassen. Die Folge war, daß im Lauf der Zeit der Grundbesitz in wenige Hände kam, die Zahl der Spartiaten sich verminderte und der spartanische Staat seine Grundlage verlor.

Epitaph (Epitaphion, griech.), Grabschrift; auch ein mit einer solchen versehenes Grabmal.

Epitaphios (griech., scil. logos), Leichenrede; in Athen besonders die Rede, welche zur Feier der Bestattung der im Verlauf jedes Jahrs für das Vaterland Gefallenen von einem dazu berufenen Redner gehalten zu werden pflegte. Berühmt ist besonders die Leichenrede des Perikles auf die in den ersten Jahren des Peloponnesischen Kriegs Gefallenen, welche Thukydides aufbewahrt hat. Außer einer andern von Perikles besitzen wir noch eine von Lysias und eine unter des Demosthenes Namen. Später wurde auch in Friedenszeiten zum Andenken der früher Bestatteten ein E. gehalten und dabei, als Cicero in Athen war, die in Platons "Menexenos" erhaltene Leichenrede vorgetragen. In der Folge sanken die Epitaphien zu bloßen Prunkreden herab, und auch die ähnlichen Laudationes funebres der Römer haben einen vorzugsweise panegyrischen Charakter.

Epitasis (griech.), Spannung, Schürzung des dramatischen Knotens (s. Katastasis); die sich steigernde Intensität einer Krankheit.

Epithalamium (griech.), bei Griechen und Römern das Hochzeitslied, welches uralter Sitte gemäß meist chorweise vor dem Schlafgemach (thalamus) der Neuvermählten abgesungen wurde. Von derartigen Gesängen der Sappho, des Anakreon, Pindar u. a. sind nur spärliche Fragmente auf uns gekommen. Aus der ältern römischen Zeit besitzen wir Catullus' "E. Peleï et Thetidos"; aus der Kaiserzeit sind Epithalamien erhalten von Statius, Ausonius, Claudianus, Apollinaris Sidonius, Ennodius, Venantius Fortunatus etc. und das "E. Laurentii". Sie waren meist im epischen Versmaß gehalten und zeichneten sich durch eine gewisse sinnliche Derbheit und Keckheit aus. Eine Sammlung römischer Epithalamien findet sich in Wernsdorfs "Poetae latini minores", Bd. 4, Teil 2 (Helmst. 1789).

Epithelial (griech.), dem Epithelium angehörig, auf dasselbe bezüglich.

Epithelialkrebs (griech. Epithelioma), eine Geschwulst, welche an der Haut vorkommt und krebsigen Bau hat. Die Wiener Schule gebraucht E. für Cancroid, s. Krebs.

Epithelium (v. griech. thele, "Warze"), tierisches Gewebe (s. d.), welches die freie Oberfläche der äußern Haut, der Schleimhäute, Drüsen etc. bekleidet und nur aus dicht aneinander gelagerten Zellen besteht. Nach der Form der letztern unterscheidet man das Pflasterepithelium (Fig. 1), dessen flache Zellen wie Pflastersteine nebeneinander liegen, das Cylinderepithelium (Fig. 2), dessen hohe Zellen wie senkrecht gestellte kurze Stäbe nebeneinander stehen, das kubische oder würfelförmige E., das mit Wimpern versehene Flimmerepithelium (s. Flimmer) etc. In